• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Erlass/Ermäßigung

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Studienservice Mitglieder,

ich habe mich für das SS10 als Vollzeitstudent immatrikulieren lassen.

Gleichzeitig fange ich meine Ausbildung am 01.02.10 an. Da ich bereits eine BAB Bestätigung für das kommende Jahr vorliegen habe, müsste ich in folgende Kategorie fallen:
Bedürftig sind Studierende mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:
[...]
- Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), ein Stipendium oder Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) für das Semester erhalten, für das Gebührenermäßigung beantragt wird.
Meine Frage:
darf ich mich als Azubi überhaupt als Vollzeitstudent anmelden, da ich mehr als 20 Std. die Woche arbeite?
Sollte ich mich lieber in Teilzeit umschreiben lassen, um die Ermäßigung zu bekommen?
 
Ich könnte mir denken, dass du als Vollzeitstudent deinen Anspruch auf BAB verlierst und dann BAFÖG beantragen musst. Das weiß ich aber nicht gesichert.

Melde dich doch als TZ-Student an, da kannst du problemlos die Ermäßigung beantragen und belegen kannst du ja trotzdem soviel wie in Vollzeit.

LG
Lianea
 
Danke für Deine schnelle Antwort.

Leider halbiert sich die Ermäßiggung um die Hälfte bei der Belegung gleicher Kurse in TZ. D.h. Anstelle der 280 € bekommt man 140 €. Bezahlen muss man jedoch in beiden Fällen für das Material im Wert von 360 €. Oder liege ich da falsch?

Ansonstem spricht ja nichts gegen die Ummeldung in einen TZ-Studenten. Ich bin jedoch der Meinung, dass man als VZ nicht den Anspruch auf BAB verliert, da man sich weiterhin in der Ausbildung befindet. Aber auch hier könnte ich falsch liegen.
 
Danke für Deine schnelle Antwort.

Leider halbiert sich die Ermäßiggung um die Hälfte bei der Belegung gleicher Kurse in TZ. D.h. Anstelle der 280 € bekommt man 140 €. Bezahlen muss man jedoch in beiden Fällen für das Material im Wert von 360 €. Oder liege ich da falsch?

Nein, das stimmt schon so.

Ansonstem spricht ja nichts gegen die Ummeldung in einen TZ-Studenten. Ich bin jedoch der Meinung, dass man als VZ nicht den Anspruch auf BAB verliert, da man sich weiterhin in der Ausbildung befindet. Aber auch hier könnte ich falsch liegen.

Ich würde versuchen, das abzuklären, da ich es wirklich nicht mit Sicherheit sagen kann. Arbeitsamt oder Fernuni sind wohl die richtigen Ansprechpartner in diesem Fall. Berichte uns, wenn du etwas herausgefunden hast, vielleicht ist es für den ein oder anderen hier auch hilfreich.

LG
Lianea
 
Arbeitsamt oder Fernuni sind wohl die richtigen Ansprechpartner in diesem Fall. Berichte uns, wenn du etwas herausgefunden hast, vielleicht ist es für den ein oder anderen hier auch hilfreich.
Ich bin deinem Rat am nächsten Tag gefolgt.

Die Uni bat mich um die Anfrage beim Arbeitsamt, was ich auch persönlich, telfonisch und postalisch tat. Leider konnte mir keiner der befragten Personen der Arbeitsagentur weiterhelfen und ich bekam auch keine schriftliche Antwort auf meine Frage.

Ich bin am überlegen auf BAB zu verzichten und es stattdessen mit Bafög veruschen, was jedoch bei TZ problematisch werden könnte. Ich befürchte auch, dass das Studentenwerk meine Anfrage ablehnen würde, mit der Begründung, dass ich als Azubi BAB beantragen könne...

Ein Teufelskreis.
 
Hm, was machst du denn für eine Ausbildung?
Sollte es mit staatlicher Unterstützung nicht klappen, dann würde ich am Wochende auf 400€ Basis arbeiten, müssen ja nicht 400€ sein, im Kino Karten abreissen z.b. Und dann eben noch auf TZ studieren, sprich auch nur 2 Module/Semester. Wäre ja ein Kompromiss.
Vom zeitlichen Aufwand her, sollte es sich die nicht viel geben, ob du arbeiten bist oder noch ein weiteres Modul bearbeitest.
 
Also, wenn du Bafög beantragen willst, musst du tatsächlich in Vollzeit an der Fernuni eingeschrieben sein.

Mein Rat wäre trotzdem das TZ-Studium und Beantragung von BAB für die Ausbildung. Du bekommst zwar eine geringere Gebührenermäßigung, hast aber z.B. auch den Vorteil längerer Bearbeitungszeiten für Seminar- und Bachelorarbeit. Außerdem muss Bafög ja zur Hälfte wieder zurückgezahlt werden, BAB nicht, soweit ich weiß.

LG
Lianea
 
@hihoman
Klingt machbar, ich würde jedoch lieber am Wochenende zusätzlich mehr Zeit fürs Studieren haben, als einem Nebenjob nachgehen.

@Lianea
Den Punkt mit den Bearbeitungszeiten habe ich des öfteren gelesen. Gilt es nur für die Bachelorarbeit (wo ich 12 statt 8 Wochen hab) oder auch für die EAs? Wie groß wäre denn der Unterschied bei den EAs der VZ gegenüber?

BAB muss man wirklich nicht zurückzahlen. Zwar bekommt man beim Bafög (laut Rechner) das doppelte vom BAB, muss jedoch die hälfte, wie Du schon sagtest, zurückzahlen. Es kommt also auf die selbe Summe hinaus.

Dein Vorschlag mit TZ nehmen und weiter auf BAB bestehen klingt sehr gut, jedoch will ich mich erst ins TZ umschreiben, wenn das Arbeitsamt die Zahlung von BAB bei einem TZ-Studium genehmigt. Sonst bleibt mir nichts über als die Option aus VZ und Bafög zu versuchen.
 
Genau das selbe habe ich auch überlegt 😉
Zumindest dieser Vorteil ergibt sich erst im letzten Semester und da werde ich kein BAB oder Bafög mehr beanspruchen. Dieser Punkt hat also weniger mit meiner jetzigen Entscheidung zu tun.
Danke soweit an alle für die Hilfe, ich warte auf eine Antwort des Arbeitsamtes.
 
Heute habe ich den Anruf des Arbeitsamtmitarbeiters erhalten. Er teilte mir mit, dass solange das Fernstudium nichts mit der Ausbildung zu tun hat und diese nicht gefährdet/sich mit dieser überschneidet, ich weiterhin Anspruch auf BAB besitze und dieses auch bekommen werde.
Auf meine Rückfrage wegen VZ und TZ, teilte er mir mit, dass es ihm nur um den oben genannten Aspekt geht.

Dem Arbeitsamt ist es also gleich, solange es nichts mit der Ausbildung zu tun hat. Dies soll ich in den nächsten Tagen nochmals schriftlich bekommen. Ich bleibe also weiterhin bei VZ.
 
Dr Franke Ghostwriter
Super, das freut mich für dich, dass es nun so klappt, wie du es dir gewünscht hast! Und danke auch dafür, dass du die Info hier gepostet hast.

LG
Lianea
 
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