nur mal um sicher zu gehen: in KE 5 Seite 42 heißt es,
"wir verzichten bei unseren wenigen Anzahlungsbuchungen auf die Einbeziehung der MwSt, wollen Ihnen aber die Rechtslage nicht unterschlagen. Für erhaltene Anzahlungen ist grundsätzlich die anteilige MwSt fällig un zu verbuchen.
Heißt das, auch in der Klausur kann ich mir die Vorsteuer und MwSt Buchungen sparen, oder gilt die Aussage nur für EA´s und SA´s?😕
"wir verzichten bei unseren wenigen Anzahlungsbuchungen auf die Einbeziehung der MwSt, wollen Ihnen aber die Rechtslage nicht unterschlagen. Für erhaltene Anzahlungen ist grundsätzlich die anteilige MwSt fällig un zu verbuchen.
Heißt das, auch in der Klausur kann ich mir die Vorsteuer und MwSt Buchungen sparen, oder gilt die Aussage nur für EA´s und SA´s?😕