• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Erhaltene Anzahlungen und MwSt

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nur mal um sicher zu gehen: in KE 5 Seite 42 heißt es,
"wir verzichten bei unseren wenigen Anzahlungsbuchungen auf die Einbeziehung der MwSt, wollen Ihnen aber die Rechtslage nicht unterschlagen. Für erhaltene Anzahlungen ist grundsätzlich die anteilige MwSt fällig un zu verbuchen.

Heißt das, auch in der Klausur kann ich mir die Vorsteuer und MwSt Buchungen sparen, oder gilt die Aussage nur für EA´s und SA´s?😕


 
Die Aussage gilt zunächst nur für EA und SA, wobei auch dann in der Aufgabenstellung dabei stehen würde, dass evtl. Umsatzsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen sind.
In der Klausur kann aber durchaus eine Frage zu Anzahlungen mit Berücksichtigung der Umsatzsteuer drankommen. Im letzten Semester war dazu z. B. eine Theoriefrage dran, wenn ich mich nicht irre.
 
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