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Muss man die Erfolgsspaltung (ordentl. Betriebsergebnis, Finanzergebnis usw.) auswendig drauf haben oder ist das nur als Möglichkeit einer Berechnung gedacht?
Die Inhalte der KE können soweit sie nicht als Unrelevant für die Prüfung gekennzeichnet sind / werden, grundsätzlich in den Klausuren abgefragt werden