Erfolgsermittlung (Kostenrechnung 1, S. 12)
Guten Morgen (Zeitzone CT),
ich verknote mir hier gerade das Hirn:
In der Erfolgsermittlung (2.1.3, Seite 12) wird der Zweckaufwand folgerndermasen definiert:
Zweckaufwand = Gesamtkosten
+ Nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand
- kalkulatorische Kosten
Wenn ich mir die Abb 2.2 anschaue, dann wüde ich
Zweckaufwand = Gesamkosten
- Zusatzkosten
definieren.
1. Die Gesamtkosten enthalten doch bereits den 'nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand', warum muss ich den noch einmal dazu zählen?
2. Kalkulatorische Kosten beinhalten auch die Anderskosten, die laut Abbildung in die Kategorie 'Zweckaufwand' fallen, ich darf also nur die Zusatzkosten abziehen.
Kann mir das jemand erklären? Vergleiche ich hier zwei Dinge, die nicht zusammengehören?
Danke für jegliche Hilfe
Guten Morgen (Zeitzone CT),
ich verknote mir hier gerade das Hirn:
In der Erfolgsermittlung (2.1.3, Seite 12) wird der Zweckaufwand folgerndermasen definiert:
Zweckaufwand = Gesamtkosten
+ Nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand
- kalkulatorische Kosten
Wenn ich mir die Abb 2.2 anschaue, dann wüde ich
Zweckaufwand = Gesamkosten
- Zusatzkosten
definieren.
1. Die Gesamtkosten enthalten doch bereits den 'nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand', warum muss ich den noch einmal dazu zählen?
2. Kalkulatorische Kosten beinhalten auch die Anderskosten, die laut Abbildung in die Kategorie 'Zweckaufwand' fallen, ich darf also nur die Zusatzkosten abziehen.
Kann mir das jemand erklären? Vergleiche ich hier zwei Dinge, die nicht zusammengehören?
Danke für jegliche Hilfe