Hier mal ein paar Tipps von mir für diese beiden "Hass"-Fächer (so hab ich sie immer genannt).
Recht I
FU-Skript und Alternativen
Das Skript der FU ist für das Verständnis des Stoffes meiner Meinung nach in Recht I fast nicht zu gebrauchen, es gibt kaum Schaubilder, die das Verständnis ein wenig erleichter und Prüfungsschemen, die für den Anfang wichtig sind, findet man auch nicht. Oft kommen in Einsendearbeiten Themen dran, die im Skript gar nicht oder in 2 Sätzen abgehandelt werden. Früh stand für mich also fest, ein gutes Buch muss her. Das gute Buch mit vielen Schaubildern und echt ausführlichen Erklärungen fand ich dann mit Eugen Klunzinger: "Einführung in das bürgerliche Recht". Hier gleich ein paar Worte zu wiwio: Für mich für Recht I eine Katastrophe. Unübersichtlich, teilweise viel zu ausführlich und Untergliederungen, die schon lange nicht mehr aktuell sind (Unmöglichkeit und Unterscheidung in einseitige und gegenseitige Verträge). Es gibt jetzt allerdings eine neue Auflage, diese kenne ich noch nicht. Die Klausurfälle sind natürlich brauchbar, jedoch gibt es viele Studenten, die die Klausurfälle (und noch viel mehr wie im wiwio) gerne an Mitstudenten versenden. Wiwio kann man sich daher sparen.
Bearbeitung
Bei Recht muss man von Anfang an sich klar sein, dass man den Stoff und vor allem die Anwendung verstehen muss (es gibt millionen Fallkonstellationen) und nicht viel auswendig lernen kann (evtl. nur grobe Prüfungsreihenfolge wie Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar und ein paar Definitionen, das wars aber auch schon). Das allerwichtigste ist das Gesetz, es steht wahrlich fast alles drin und mit ein wenig Übung findet man blitzschnell die richtigen §§. Dann sollte man sich möglichst tausende von Fällen vornehmen (meine Empfehlung: Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle , BGB AT, Schuldrecht AT und Schuldrecht BT). Diese Bücher fangen mit ganz einfachen Fällen an und bauen immer schwierigere Dinge ein, einfach genial. Zu jedem Fall eine Lösungsskizze machen, ausformulieren hab ich mir gespart, denn wenn die Grundrichtung stimmt und man bei den EAs kein Gemecker über den Gutachtenstil bekommt, kann man sich das sparen und lieber noch 10 Fälle mehr machen. Es mag Genies geben, denen dieses Fach sehr leicht fällt, mir ist es das leider nicht, ich hab echt wahnsinnig viel Arbeit in dieses Fach investiert, soviel wie noch bei keinem anderen Fach. Für ganz wichtig halte ich sämtliche Schadensersatzansprüche und die Berechnung des Schadens. Das hatte ich mir ausführlichst angesehen und prompt kam es in der Klausur wieder dran (kommt es sehr oft).
Belegung
Übung macht den Meister, meine Belegempfehlung: Recht I belegen und im nächsten Semester nochmal als Wiederholer, dazu Recht II und dann beide Klausuren zusammen schreiben, hat wunderbar funktioniert bei mir. Nachteil: Nach 2 Klausuren mit 30 Minuten Pause fällt einem der Arm ab 😉.
Recht II
FU-Skript und Alternativen und Bearbeitung
Da man von Recht I nun schon einen Blick für das Wesentliche hat, reicht es hier meiner Meinung nach, die ersten 5 KEs von Recht II durchzuarbeiten und die Einsendearbeiten zu bearbeiten. Hat man die 3. EA schon vor der 4. zurück, kann man sich die 4. erstmal sparen. EA 5 und 6 sind nicht prüfungsrelevant. Arbeitsrecht (KE 4 + 5 und EA 4) kam bisher sehr selten dran und normalerweise sieht man an den zugelassenen Gesetzen, ob Arbeitsrecht drankommt (natürlich keine Garantie - es kann auch der Dienstvertrag drankommen). AG und GmbH-Gesetz, sofern nicht zugelassen, deutet sicher meist darauf hin, dass AG und GmbH nicht drankommen (auch wieder keine Garantie). Wiwio ist hier schon sinnvoller, der Stoff ist verständlicher, meiner Meinung nach nicht viel überflüssig und man hat die Fälle, die bisher dran waren. Zusatzliteratur hab ich hier nur ein Buch gehabt mit Fällen vom Handels- und Gesellschaftsrecht.
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noch ein paar Tipps für die Klausuren.....
Mir war richtig schlecht vor den Klausuren, noch nie hatte ich so großen Respekt vor einem Fachgebiet. Ich hab zuerst Recht II geschrieben, danach, nach 30 Minuten Pause, Recht I. Ich würde es immer wieder so machen, denn für Recht II kann man unter Umständen ganz schön viel von Recht I gebrauchen und wenn man das eh grad gelernt hat, bietet es sich doch quasi an. Recht II fand und finde ich um einiges einfacher als Recht I, da das Gebiet nicht soooo viel umfasst. Recht II waren dann auch viele kleine einfache Fälle. Recht I war natürlich ein Fall, den ich, obwohl ich echt viele viele viele Fälle gemacht hatte, so noch nie gesehen hatte und auch erstmal gar nicht wusste, was ich damit anfangen soll. Sollte es Euch so gehen, schaut ins Gesetz, es findet sich mit 100 % eine Lösung dort. Wenn man viele Fälle bearbeitet hat, so weiß man zumindest die grobe Richtung, wo man nachzuschauen hat. Ich hab dann die Anspruchgrundlage gefunden für diesen Fall im September und man kann aus dem Gesetz wirklich alles rauslesen, was man braucht. Weder im Wiwio noch im FU-Skript hat man ein Prüfungsschema für diesen Fall gefunden.
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So, das wars, ist natürlich keine Garantie fürs Bestehen, aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen. Unternehmensrecht im Hauptstudium kann mir auf jeden Fall gestohlen bleiben *G*.
CU
Silvana
Recht I
FU-Skript und Alternativen
Das Skript der FU ist für das Verständnis des Stoffes meiner Meinung nach in Recht I fast nicht zu gebrauchen, es gibt kaum Schaubilder, die das Verständnis ein wenig erleichter und Prüfungsschemen, die für den Anfang wichtig sind, findet man auch nicht. Oft kommen in Einsendearbeiten Themen dran, die im Skript gar nicht oder in 2 Sätzen abgehandelt werden. Früh stand für mich also fest, ein gutes Buch muss her. Das gute Buch mit vielen Schaubildern und echt ausführlichen Erklärungen fand ich dann mit Eugen Klunzinger: "Einführung in das bürgerliche Recht". Hier gleich ein paar Worte zu wiwio: Für mich für Recht I eine Katastrophe. Unübersichtlich, teilweise viel zu ausführlich und Untergliederungen, die schon lange nicht mehr aktuell sind (Unmöglichkeit und Unterscheidung in einseitige und gegenseitige Verträge). Es gibt jetzt allerdings eine neue Auflage, diese kenne ich noch nicht. Die Klausurfälle sind natürlich brauchbar, jedoch gibt es viele Studenten, die die Klausurfälle (und noch viel mehr wie im wiwio) gerne an Mitstudenten versenden. Wiwio kann man sich daher sparen.
Bearbeitung
Bei Recht muss man von Anfang an sich klar sein, dass man den Stoff und vor allem die Anwendung verstehen muss (es gibt millionen Fallkonstellationen) und nicht viel auswendig lernen kann (evtl. nur grobe Prüfungsreihenfolge wie Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar und ein paar Definitionen, das wars aber auch schon). Das allerwichtigste ist das Gesetz, es steht wahrlich fast alles drin und mit ein wenig Übung findet man blitzschnell die richtigen §§. Dann sollte man sich möglichst tausende von Fällen vornehmen (meine Empfehlung: Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle , BGB AT, Schuldrecht AT und Schuldrecht BT). Diese Bücher fangen mit ganz einfachen Fällen an und bauen immer schwierigere Dinge ein, einfach genial. Zu jedem Fall eine Lösungsskizze machen, ausformulieren hab ich mir gespart, denn wenn die Grundrichtung stimmt und man bei den EAs kein Gemecker über den Gutachtenstil bekommt, kann man sich das sparen und lieber noch 10 Fälle mehr machen. Es mag Genies geben, denen dieses Fach sehr leicht fällt, mir ist es das leider nicht, ich hab echt wahnsinnig viel Arbeit in dieses Fach investiert, soviel wie noch bei keinem anderen Fach. Für ganz wichtig halte ich sämtliche Schadensersatzansprüche und die Berechnung des Schadens. Das hatte ich mir ausführlichst angesehen und prompt kam es in der Klausur wieder dran (kommt es sehr oft).
Belegung
Übung macht den Meister, meine Belegempfehlung: Recht I belegen und im nächsten Semester nochmal als Wiederholer, dazu Recht II und dann beide Klausuren zusammen schreiben, hat wunderbar funktioniert bei mir. Nachteil: Nach 2 Klausuren mit 30 Minuten Pause fällt einem der Arm ab 😉.
Recht II
FU-Skript und Alternativen und Bearbeitung
Da man von Recht I nun schon einen Blick für das Wesentliche hat, reicht es hier meiner Meinung nach, die ersten 5 KEs von Recht II durchzuarbeiten und die Einsendearbeiten zu bearbeiten. Hat man die 3. EA schon vor der 4. zurück, kann man sich die 4. erstmal sparen. EA 5 und 6 sind nicht prüfungsrelevant. Arbeitsrecht (KE 4 + 5 und EA 4) kam bisher sehr selten dran und normalerweise sieht man an den zugelassenen Gesetzen, ob Arbeitsrecht drankommt (natürlich keine Garantie - es kann auch der Dienstvertrag drankommen). AG und GmbH-Gesetz, sofern nicht zugelassen, deutet sicher meist darauf hin, dass AG und GmbH nicht drankommen (auch wieder keine Garantie). Wiwio ist hier schon sinnvoller, der Stoff ist verständlicher, meiner Meinung nach nicht viel überflüssig und man hat die Fälle, die bisher dran waren. Zusatzliteratur hab ich hier nur ein Buch gehabt mit Fällen vom Handels- und Gesellschaftsrecht.
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noch ein paar Tipps für die Klausuren.....
Mir war richtig schlecht vor den Klausuren, noch nie hatte ich so großen Respekt vor einem Fachgebiet. Ich hab zuerst Recht II geschrieben, danach, nach 30 Minuten Pause, Recht I. Ich würde es immer wieder so machen, denn für Recht II kann man unter Umständen ganz schön viel von Recht I gebrauchen und wenn man das eh grad gelernt hat, bietet es sich doch quasi an. Recht II fand und finde ich um einiges einfacher als Recht I, da das Gebiet nicht soooo viel umfasst. Recht II waren dann auch viele kleine einfache Fälle. Recht I war natürlich ein Fall, den ich, obwohl ich echt viele viele viele Fälle gemacht hatte, so noch nie gesehen hatte und auch erstmal gar nicht wusste, was ich damit anfangen soll. Sollte es Euch so gehen, schaut ins Gesetz, es findet sich mit 100 % eine Lösung dort. Wenn man viele Fälle bearbeitet hat, so weiß man zumindest die grobe Richtung, wo man nachzuschauen hat. Ich hab dann die Anspruchgrundlage gefunden für diesen Fall im September und man kann aus dem Gesetz wirklich alles rauslesen, was man braucht. Weder im Wiwio noch im FU-Skript hat man ein Prüfungsschema für diesen Fall gefunden.
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So, das wars, ist natürlich keine Garantie fürs Bestehen, aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen. Unternehmensrecht im Hauptstudium kann mir auf jeden Fall gestohlen bleiben *G*.
CU
Silvana