• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Erfahrungsberichte Recht 1

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Hier mal ein paar Tipps von mir für diese beiden "Hass"-Fächer (so hab ich sie immer genannt).

Recht I

FU-Skript und Alternativen
Das Skript der FU ist für das Verständnis des Stoffes meiner Meinung nach in Recht I fast nicht zu gebrauchen, es gibt kaum Schaubilder, die das Verständnis ein wenig erleichter und Prüfungsschemen, die für den Anfang wichtig sind, findet man auch nicht. Oft kommen in Einsendearbeiten Themen dran, die im Skript gar nicht oder in 2 Sätzen abgehandelt werden. Früh stand für mich also fest, ein gutes Buch muss her. Das gute Buch mit vielen Schaubildern und echt ausführlichen Erklärungen fand ich dann mit Eugen Klunzinger: "Einführung in das bürgerliche Recht". Hier gleich ein paar Worte zu wiwio: Für mich für Recht I eine Katastrophe. Unübersichtlich, teilweise viel zu ausführlich und Untergliederungen, die schon lange nicht mehr aktuell sind (Unmöglichkeit und Unterscheidung in einseitige und gegenseitige Verträge). Es gibt jetzt allerdings eine neue Auflage, diese kenne ich noch nicht. Die Klausurfälle sind natürlich brauchbar, jedoch gibt es viele Studenten, die die Klausurfälle (und noch viel mehr wie im wiwio) gerne an Mitstudenten versenden. Wiwio kann man sich daher sparen.

Bearbeitung
Bei Recht muss man von Anfang an sich klar sein, dass man den Stoff und vor allem die Anwendung verstehen muss (es gibt millionen Fallkonstellationen) und nicht viel auswendig lernen kann (evtl. nur grobe Prüfungsreihenfolge wie Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar und ein paar Definitionen, das wars aber auch schon). Das allerwichtigste ist das Gesetz, es steht wahrlich fast alles drin und mit ein wenig Übung findet man blitzschnell die richtigen §§. Dann sollte man sich möglichst tausende von Fällen vornehmen (meine Empfehlung: Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle , BGB AT, Schuldrecht AT und Schuldrecht BT). Diese Bücher fangen mit ganz einfachen Fällen an und bauen immer schwierigere Dinge ein, einfach genial. Zu jedem Fall eine Lösungsskizze machen, ausformulieren hab ich mir gespart, denn wenn die Grundrichtung stimmt und man bei den EAs kein Gemecker über den Gutachtenstil bekommt, kann man sich das sparen und lieber noch 10 Fälle mehr machen. Es mag Genies geben, denen dieses Fach sehr leicht fällt, mir ist es das leider nicht, ich hab echt wahnsinnig viel Arbeit in dieses Fach investiert, soviel wie noch bei keinem anderen Fach. Für ganz wichtig halte ich sämtliche Schadensersatzansprüche und die Berechnung des Schadens. Das hatte ich mir ausführlichst angesehen und prompt kam es in der Klausur wieder dran (kommt es sehr oft).

Belegung
Übung macht den Meister, meine Belegempfehlung: Recht I belegen und im nächsten Semester nochmal als Wiederholer, dazu Recht II und dann beide Klausuren zusammen schreiben, hat wunderbar funktioniert bei mir. Nachteil: Nach 2 Klausuren mit 30 Minuten Pause fällt einem der Arm ab 😉.

Recht II

FU-Skript und Alternativen und Bearbeitung
Da man von Recht I nun schon einen Blick für das Wesentliche hat, reicht es hier meiner Meinung nach, die ersten 5 KEs von Recht II durchzuarbeiten und die Einsendearbeiten zu bearbeiten. Hat man die 3. EA schon vor der 4. zurück, kann man sich die 4. erstmal sparen. EA 5 und 6 sind nicht prüfungsrelevant. Arbeitsrecht (KE 4 + 5 und EA 4) kam bisher sehr selten dran und normalerweise sieht man an den zugelassenen Gesetzen, ob Arbeitsrecht drankommt (natürlich keine Garantie - es kann auch der Dienstvertrag drankommen). AG und GmbH-Gesetz, sofern nicht zugelassen, deutet sicher meist darauf hin, dass AG und GmbH nicht drankommen (auch wieder keine Garantie). Wiwio ist hier schon sinnvoller, der Stoff ist verständlicher, meiner Meinung nach nicht viel überflüssig und man hat die Fälle, die bisher dran waren. Zusatzliteratur hab ich hier nur ein Buch gehabt mit Fällen vom Handels- und Gesellschaftsrecht.

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noch ein paar Tipps für die Klausuren.....
Mir war richtig schlecht vor den Klausuren, noch nie hatte ich so großen Respekt vor einem Fachgebiet. Ich hab zuerst Recht II geschrieben, danach, nach 30 Minuten Pause, Recht I. Ich würde es immer wieder so machen, denn für Recht II kann man unter Umständen ganz schön viel von Recht I gebrauchen und wenn man das eh grad gelernt hat, bietet es sich doch quasi an. Recht II fand und finde ich um einiges einfacher als Recht I, da das Gebiet nicht soooo viel umfasst. Recht II waren dann auch viele kleine einfache Fälle. Recht I war natürlich ein Fall, den ich, obwohl ich echt viele viele viele Fälle gemacht hatte, so noch nie gesehen hatte und auch erstmal gar nicht wusste, was ich damit anfangen soll. Sollte es Euch so gehen, schaut ins Gesetz, es findet sich mit 100 % eine Lösung dort. Wenn man viele Fälle bearbeitet hat, so weiß man zumindest die grobe Richtung, wo man nachzuschauen hat. Ich hab dann die Anspruchgrundlage gefunden für diesen Fall im September und man kann aus dem Gesetz wirklich alles rauslesen, was man braucht. Weder im Wiwio noch im FU-Skript hat man ein Prüfungsschema für diesen Fall gefunden.

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So, das wars, ist natürlich keine Garantie fürs Bestehen, aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen. Unternehmensrecht im Hauptstudium kann mir auf jeden Fall gestohlen bleiben *G*.

CU
Silvana
 
Silvana schrieb:
Recht II

FU-Skript und Alternativen und Bearbeitung
Da man von Recht I nun schon einen Blick für das Wesentliche hat, reicht es hier meiner Meinung nach, die ersten 4 KEs von Recht II durchzuarbeiten und die Einsendearbeiten zu bearbeiten.

Kleine Anmerkung am Rande: Man sollte die ersten 5 KE durcharbeiten, da KE auch Arbeitsrecht beinhaltet, was durchaus drankommen kann.
 
War am Wo-ende bei einer Mentorenveranstaltung für Recht und die Frau sagte mir, es wid in Recht Ii eingegrenzt und Wettbewerbsrecht ist nicht prüfungsrelevant...sie weiß es nicht 100 % aber kann sich an die Eingrenzungen erinnern.
Was wird denn eingegrenzt? (Hat jemand von Euch Klausuren von Recht II?)

Viele Grüsse
Christin
 
Ulli,

ja, war mein Fehler, ich ändere es oben ab.

Hallo Christin,

bisher war ab KE 6 Schluss, nicht mehr prüfungsrelevant. Bisher war Wettbewerbsrecht (wenn auch noch nie dran) klausurrelevant).

LG
Silvana
 
Hallo

ich kann zur Klausurvorbereitung vor allem für Recht I "Das Skript" von Braunschneider empfehlen.
Es hat einen sehr guten und übersichtlichen Aufbau und erklärt vor allem sehr einfach den Gutachtenstil.

Gruss
Dani
 
Klar hab ich das:

Das Skript
BGB AT
Achso! Verlag
Hartmut Braunschneider
ISBN 3-7663-1218-9

und
Das Skript
Schuldrecht (für Recht II)
gleicher Verlag
gleicher Autor
ISBN 3-7663-1164-6

Gibt es in jeder gut sortierter Buchhandlung bei Jura

Gruss
Dani
 
Offiziell wird keine KE als nicht prüfungsrelevant ausgeschlossen. Habe aber gehört, dass die KE 4-8 komplett überarbeitet, und daher echt heisse Kandidaten sind... die werde ich noch mal in Ruhe vor der Klausur lesen
 
Klausurrelevanz

Hallo,

mir hat der beitrag von silvana gut gefallen. im september 2004 habe ich auch recht i und recht ii an einem tag geschrieben. eine recht stressige angelegenheit wie ich finde. bestanden habe ich beide klausuren, trotzdem sollte sich jeder vorher überlegen, ob auch genügend energie vorhanden ist, zwei klausuren an einem tag zu schreiben. während einem in recht ii beinahe der arm abgefallen ist vom schreiben, musste man bei recht i eher ein wenig die grauen zellen bewegen. da kann man sich leicht ... fühlen.:lol:

für recht i sind eigentlich alle kurseinheiten prüfungsrelevant. sollten kurseinheiten nicht prüfungsrelevant sein, steht das meist im text oder in der ankündigung zur klausuranmeldung des prüfungsamtes. zur vorbereitung habe ich mir den klunzinger gekauft, sehr empfehlenswert, es gibt auch ein übungsbuch von ihm. für recht ii ist arbeitsrecht schon prüfungsrelevant, jedoch wird häufig gesagt, dass käme in der prüfung nicht dran. der lehrstuhl kann ein lied davon singen, und manchmal kommt arbeitsrecht dann doch sehr überraschend, dann steht man sehr schnell auf dem schlauch, wenn diese kurseinheiten nicht gelernt hat.:auweia: wettbewerbsrecht wurde zuletzt in einer Klausur anfang 1980 geprüft und dürfte daher eher weniger interessant sein. für recht ii gibt es ebenfalls recht gute bücher, klunzinger und "arbeitsrecht ein abriss" vom verlag vahlen habe ich mir zugelegt.

übrigens, mir kann unternehmensrecht im hs ebenfalls gestohlen bleiben. also, recht i und ii habe ich nicht sehr gemocht. :aergern:

grüsse aus hamburg,

dirk
 
Recht alles ist Klausurrelewand

In Recht 1 ist alles Klausur relevant. Aber das wichtigste ist der Gutachterstill, es nützt dir nichts alle Gesetze zu finden du musst es auch in die richtige Form bringen sonst gibt es keine Punkte. Ich selbst komme mit den Gesetzen gut klar aber der Gutachterstill macht mir Probleme.

<O😛> 🙁 </O😛>
 
wer Probleme bei Recht I und II hat sollte vielleicht mal ein Seminar besuchen. Habe mich in Lüdenscheid auf Recht I vorbereitet und wusste so ziemlich nichts bzgl Gutachterstil usw.
War aber sehr hilfreich , da man an viele Fälle zu lösen hatte und immer gute Lösungsskizzen präsentiert gekriegt hat .

schaut mal auf www.recht-wiwi.de die Seminara finden an jedem Semester regelmäßig statt
 
Tolle Tipps...danke

Habe auch vor dieses Semester Recht I und II zu machen. Denke auch an ein Seminar. Werde aber mal schauen wie die Mentorenkurse sind.

:rolleyes
 
Erfahrungsbericht der anderen Art - Ärger mit Wiwio

Hallo Ihr lieben Leute!

Jetzt muß ich mal einen Erfahrungsbericht der anderen Art schreiben - irgendwie muß ich meinen Ärger über Herrn Prinzler, der das Wiwio Skript vertreibt ja loswerden!

Ich habe mir mitte letzten Jahres ein Wiwio Skript bei Herrn Prinzler bestellt - und es wurde auch sofort geliefert. Allerdings war Herr Prinzler nicht dazu in der Lage meinen Namen richtig zu schreiben, obwohl ich das Skript online bestellt habe und es somit nicht an einer unleserlichen Handschrift gelegen haben kann. Ok, ich habe keinen Allerweltsnamen (worüber ich auch froh bin) trotzdem sollte der Herr doch davon ausgehen, daß ich schon weiß wie mein Name geschrieben wird und muß nicht irgendeinen schrecklichen Namen daraus machen 😡

Aber es geht mir eigentlich gar nicht darum, daß der Mensch meinen Namen verunstaltet hat, sondern eher darum, daß ich die Rechung als Werbungskosten mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen wollte - und wie soll das gehen wenn ein falscher Name auf der Rechung steht? Also habe ich mich wieder per mail an Herrn Prinzler gewandt und ihn gebeten, die Rechunge mit der Nummer xxx bitte erneut an mich zu senden und diesmal bitte mit dem korrekten Namen. Auf diese email habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Ich finde es doch sehr schade, daß Herr Prinzler ganz schnell darin ist die Skripte zu verschicken um Kohle zu machen, es aber nicht für nötig hält, einem eine korrekte Rechnung zuzustellen...

So... das mußte einmal gesagt werden...

LG
die Tazzy 😡
 
Silvana!

Danke für Deine vielen Tipps.
Möchte dieses Semester Recht II machen.
Welches Skript würdest Du empfehlen?
Wiwio I leider total daneben gewesen.

Tschüss, Robert
 
Finanzamt

Hi Tazzy!

Das ist schon recht unverschämt, sich daraufhin nicht zu melden, aber ich glaube, die Rechnung kannst Du trotzdem einreichen. Oder ist Dein Name so verunstaltet, dass man nicht erkennen kann, dass Du das bist?

Gruß Sina
 
Naja... den Nachnamen haben sie ja noch richtig geschrieben - sonst wäre es wohl auch gar nicht bei mir angekommen... Aber mein Vorname fängt zwar mit D an - hat aber absolut nix mit Doris zu tun 😱 So würde ich auch nicht heißen wollen :schmoll:
 
Nee wer will denn schon so heißen, der Name rangiert auf meiner persönlichen Beliebtheitsskala kurz hinter Uschi! 😛
Aber wie auch immer, von der Arbeit her weiß ich, dass sich das Finanzamt bei dieser Art von Fehlern nicht sooooo anstellt. Falls er sich Wiwo nicht meldet, würde ich es auf jedenfall versuchen.
 
Wie gesagt - der Name geht gar nicht 😡 Aber wenn sich der Herr nicht rührt, dann wird mir wohl nix anderes übrig bleiben als die Rechnung so mit einzureichen 😡

Mußte das jetzt aber mal öffentlich machen, da ich das unmöglich finde. Solange es Geld bringt, sind die Leute ganz fix dabei Skripte zu verschicken und auch Rechnungen zu schreiben - aber wenn es um sowas geht (was sie gerade mal 55 cent kostet) dann wird nicht mehr reagiert 😱
 
Bei Dir kam wenigstens das Skript schnell, das hatt bei mir auch fast einen Monat gedauert. Und dann kam auf meine Anfrage wo es denn bleibe, die Antwort, es sei doch auf der Webseite vermerkt gewesen, dass es etwas laenger dauert. Dies war aber erst zwei Tage nach meiner Bestellung der Fall. Und bis das Skript dann bei meinen Eltern war, war ich schon wieder in den USA und musste es mir nachschicken lassen.:mad
 
@ Ulrike:

Schön zu hören, daß noch mehr Leute Probleme mit den Leuten haben, die Zusatzskripte vertreiben... Dachte schon, ich wäre die einzige! Allerdings denke ich, sollte man diese Seite vielleicht auch mal bekannt machen und die Skripte nicht nur immer in den Himmel loben :genau:

@ Benedikt:
Na... ich könnte wohl höchstens eine Kopie mit der Bitte um Korrektur zurückschicken - sonst hab ich ja gar keinen Nachweis mehr, wenn ich das Original aus der Hand gebe. Bezweifle nämlich, daß er sich dann rühren wird. Wenn es schon zu viel verlangt ist, wenn ich ihn per mail bitte die Rechnung zu korrigieren - mit Angabe der Rechnungsnummer und allem.... :hmmm:
 
Tazzy77 schrieb:
@ Benedikt:
Na... ich könnte wohl höchstens eine Kopie mit der Bitte um Korrektur zurückschicken - sonst hab ich ja gar keinen Nachweis mehr, wenn ich das Original aus der Hand gebe. Bezweifle nämlich, daß er sich dann rühren wird. Wenn es schon zu viel verlangt ist, wenn ich ihn per mail bitte die Rechnung zu korrigieren - mit Angabe der Rechnungsnummer und allem.... :hmmm:

Nene, genau anders rum: Original zurück und Kopie behalten. Ohne Original kann die Rechnung wohl nicht storniert und damit auch keine neue geschrieben werden. Nur "korrigieren" geht wohl nicht so einfach?! So hat mir das zumindest mal eine Dame aus der Buchhaltung erklärt. Leider hab' ich auch dieses "Namensproblemchen" und das hab' ich schon oft machen müssen, bislang hat es immer wunderbar geklappt. Vorher solltest du allerdings kurz mal da anrufen, damit die Leute in der Buchhaltung Bescheid wissen. Per Mail ist das immer so eine Sache... 🙄

Viel Glück jedenfalls!
 
Benedikt schrieb:
Ohne Original kann die Rechnung wohl nicht storniert und damit auch keine neue geschrieben werden. Nur "korrigieren" geht wohl nicht so einfach?!

Ich will ja nix sagen - aber ich arbeite selber (noch) in der Buchhaltung! Es gilt zwar - keine Buchung ohne Beleg - aber Rechnunge korrigieren, das kann man auch, ohne das einem das Original vorliegt! Weißt Du, wie oft wir sogar vom Finanzamt Post bekommen in der dann steht: Diese Rechnung ersetzt die Rechnung vom soundsovielten! Sollte also kein Problem sein!


Benedikt schrieb:
Vorher solltest du allerdings kurz mal da anrufen, damit die Leute in der Buchhaltung Bescheid wissen. Per Mail ist das immer so eine Sache... 🙄

Meinst du wirklich, daß sein Unternehmen da sooo groß ist, daß er ne eigene Buchhaltung hat??? Glaube ich eigentlich nicht wirklich :ka: Ich hätte eher auf einen Ein- oder Zwei-Mann-Betrieb getippt...

Und wie gesagt... es ist ganz einfach so, daß man seine Kunden einfach nicht so behandelt und Anfragen einfach ignoriert! Und wenn er die Originalrechnung bräuchte, dann könnte der Mann wenigsten so viel Anstand besitzen, daß er mal Antwortet und einem das erklärt... :jagenauso

LG
die Tazzy
 
bin jetzt im 4. Sem. und sitze gerade an Recht II.
Da Recht I schon nicht so gut gelaufen ist (bilde ich mir zumindest ein, kenne
noch nicht das Ergebnis) suche ich alles was zum lernen hilfreich wäre. Übungs-
fälle und alte Klausuren. Kann mir jemand helfen?
 
Bin nach bestandener Recht1 Klausur nun auch bei Recht 2 dabei.
Nun ich kann nur empfehlen sich soviele Fälle wie möglich reinzuziehen.

Macht euch die Prüfungsreihenfolge klar !
Was ganz gut zum auswendig lernen hilft sind Mindmaps.
Auch wenn Recht immer als abstrakt dargestellt wird,
so findet sich doch definitiv eine Struktur in der Lösung solcher Fälle.
Stichwort Gutachtenstil 😉
üben üben üben
 
ich kann euch die "Büchlein" von Jan Niederle ans Herz legen, die sind spitze.
Da ist zu jedem Thema alles nötige kurz und verständlich zusammengefasst!
Es sind wirklich "Büchlein", vielleicht max. 100 A5 Seiten, aber es reicht aus!
Es gibt sie zu den meisten Recht-Gebieten und sie kosten ca. 7€ das Stück.
Man kann sie bei buch.de oder amazon problemlos bestellen.
Niederle gibt auch Fallsammlungen heraus, die genauso gut sind! Allerdings hatte ich diese nur für Recht I. Da kann ich also zu Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht nichts sagen!!!

Wiwio hatte ich mir für Recht I auch gekauft und ich muss sagen, ich war sehr enttäuscht!! V.a. für den Preis!!!!! 😡 Das Geld hätt ich besser in Niederles Heftchen investiert!

Was auch brauchbar ist, sind die Richter-Skripte, allerdings nicht ganz so verständlich und simpel geschrieben (also vielleicht eher was für die Cracks oder extrem Interessierten 😉 ), aber auch sehr preiswert.

Ich hoffe, das hilft Euch weiter!!

Gruß
Samira
 
Ich hab Recht II schon geschrieben (und hoffentlich auch bestanden! 😕 )
Ich hatte mir Handelsrecht und Gesellschaftsrecht aus dem Richter-Verlag gekauft und für Arbeitsrecht (das kam ja bei uns dran) von Niederle!
Allerdings würde ich mir heute Handels- und Gesellschaftsrecht auch von Niederle kaufen, und vielleicht noch die Fallsammlungen!
Ich hatte mir von einer Freundin das Wiwio-Skript ausgeliehen, mit dem Erfolg dass ich einmal reingeguckt habe und es dann entnervt in die Ecke geschmissen hab!

Ich halte Niederle definitiv für die beste Alternative (viele nicht-FUzzies schwören auch drauf! V.a. Jura-Studenten)

Hoffe, das hilft Dir!!

LG

Samira
 
Bitte, bitte, keine Ursache!

Ist immer gut, wenn Andere von den eigenen Erfahrungen profitieren können!!!

Stimmt, Recht ist wirklich nicht einfach,
ich hatte unheimlich große Probleme mit dem Gutachtenstil!!
Wollte Recht II eigentlich schon im SS 04 schreiben, hab aber (bis auf eine) alle EA´s versemmelt! 😱 Wahnsinn, was??
Im WS 04/05 hat´s dann endlich geklappt, und ich brauche nur 40 Punkte!!
Ich weiß bis heute noch nicht, wie die 60 in Recht I zustandekamen, aber ich bin heilfroh!!!!!!!

Wünsche Dir und allen anderen Geplagten viel Erfolg!!!!!!!!!!

Samira
 
Tazzy,

mal etwa ganz Allgemeines: Wir haben selber einen Versandhandel, nix mit Büchern oder Skripten, aber wir sind auch nur ein 2 Mann/Frau-Unternehmen...
Weißt Du, wie oft Reklamationen per Mail sich unter die anderen Anfragen mischen und bei mind. 250 E-Mail-Anfragen am Tag sind die dann auch ganz schnell nach ganz unten verschwunden.... Wir haben deshalb ein spezielles Reklamationsformular erstellt - aber das hat ja nicht jede Firma und nicht jeder Kunde nutzt es auch 🙁 .
Ich denke, es muss keine Bösartigkeit sein, vielleicht hat der Mann nur echt viel zu tun (oder ist gerade krank, usw.). Oder (zwar eher unwahrscheinlich, aber durchaus möglich) die Mail ist nicht angekommen?
Also, ich würde es einfach noch mal per Brief machen. Die Originalrechnung oder Kopie wirst Du gar nicht beilegen müssen, der weiß doch wer Du bist (Kundennummer etc.).
 
EInfach einreichen

Halloele,

reich die Rechnung doch einfach beim FA ein. Die hauen dich nicht wegen falsch geschriebener Namen. Hauptsache die Adresse stimmt und der Nachname. Das wird schon schiefgehen.
 
spielmatz schrieb:
Die hauen dich nicht wegen falsch geschriebener Namen. Hauptsache die Adresse stimmt und der Nachname.

Mein Name ist ja nicht nur falsch geschrieben - es ist ein ganz anderer Vorname draus geworden! Und... das Problem was ich dabei sehe ist, daß mein Onkel und meine Tante auch im gleichen Haus wohnen und den gleichen Nachnamen haben! Daher hab ich die Befürchtung, daß sie dann behaupten könnten es wäre gar keine Rechnung für mich sondern vielleicht an jemanden aus meiner Verwandschaft 😱
 
Daher hab ich die Befürchtung, daß sie dann behaupten könnten es wäre gar keine Rechnung für mich sondern vielleicht an jemanden aus meiner Verwandschaft

Es studiert doch aber keiner deiner Verwandten aus deinem Haus, oder?

Du kannst die Rechnung ruhig einreichen, als Nachweis dient ja unter anderem auch deine eingereichte Rechnung über die Semesterbeiträge und für das Studienmaterial!.

Was anderes dazu: sind die Skripte denn wenigstens brauchbar?

Gruß vom Eck
Foenig
 
ReWi I u. II

Soweit so gut. ReWi I. u. II in einem Block zu schreiben ist eine gute Strategie.
Die Kurse decken sich vom Verständnis her. Man ist auf dem Denkpfad und kann es dann locker durchziehen.
Mein Problem zu BGB I ist, dass die Vorbereitung auf den Gutachterstil n.m.M. schlecht ist. Ich neige zur Kürze. Wenn? Dann muß er halt zahlen gem...
Aber dieses ganze Geseiher. Immer wieder erklären was ein Vertrag ist und darum und darum. Woher soll man wissen, welchen § man nun wieder vollständig erklären soll. Warum eigentlich, steht doch im Gesetz.
Eine richtige und verständliche Musterform mit Erklärung, warum man diese Dinge alle aufschreiben soll im Gutachterstil,habe ich noch nicht gefunden.
Ich arbeite viel mit Schmidt-Alpmann, dann geht es.
 
recht

Eigentlich schade dass recht so unbeliebt ist, Klausur habe ich zwar noch keine geschrieben und ea´s habe ich auch noch nicht viele gemacht, aber interessant finde ich es auf jedenfall!!! achja vom wiwio bin ich ein bisschen entäuscht, nach mehrmaligem durchblättern wirkt es auf micht ein wenig unübersichtlich, aber wie gesagt ich werde mich noch mehr damit beschäftigen und kann wahrscheinlich dann mehr berichten - PETRA
 
Sehr hilfreich die Infos zu Recht.
Muss jetzt auch langsam anfangen mich durch diese Materie zu quälen...
 
Falls jmd. hier Lust auf skripten/kes zu Recht II hat, schaut doch mal in den Markt,

ansonsten kann ich Euch zu Recht I die Mentorenstunden von Hr. Sommer in München bzw. das Gutachtenstil-WE am STZ München empfehlen,

hat mir sehr geholfen, insbesondere von dem WE-Seminar profitiert man für beide Klausuren!!
 
ich hab mal ne ganz andere Frage. Wenn ich Recht I bearbeite und hoffentlich bestehe, muss ich doch Recht II fuer das Vordiplom gar nicht mehr machen, oder? So habe ich das den Infos entnommen... da sind die unterschiedlichen Bestehensregeln erklaert. Ich kann meiner Meinung nach sogar Recht I zwischen 25 und 50 Punkten haben, wenn alle anderen Voraussetzungen erfuellt sind und Recht II trotzdem nicht bearbeitet haben.

Hab ich da irgendetwas nicht ganz kapiert?

Viele Gruesse,
Yvonne
 
www.lulu.com

Das kann ich überhaupt nicht bestätigen!!! Der Sitz der Firma ist übrigens in London aber verschickt wird von Sevilla aus.

Ok man braucht ne Kreditkarte um dort einzukaufen aber sowas braucht man bei der deutschen Bahn auch 🙂 Ich hab sofort ne korrekte Bestätigungsmail bekommen und auch innerhalb von einer Woche meine beiden Skripte die ich mir dort bestellt hatte. Abgebucht wurde auch kein Cent mehr als ich es gewollt habe (man muss halt nur aufpassen das man sich nicht verwirren lässt da die ihre Bestätigung und auch die Rechnung in USD auszeichnen) 🙂

Ich würd da auch immer wieder bestellen. Das einzige was halt etwas blöd ist ist die längere Versandzeit was einen aber eigentlich auch nur dann stören kann wenn man ganz kurzfristig ein Buch braucht und auch dann kann man dort nen Expressversand wählen der aber halt etwas teurer ist.

Achso und es gibt jetzt auch ein Heft wo ausschließlich die Übungsaufgaben drin sind. Das ist zur Klausurvorbereitung vielleicht für den ein oder anderern besserer geeignet und nichtmal teuer.

Gruß Jasmin
 

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