• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Erfahrung mit der Anrechnung von Studienlesitungen

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Mal eine Frage an die Allgemienheit.
Wer von Euch hat sich in BoL Studienleistungen anrechnen lassen, und wie seit Ihr dann mit den weitern Modulen klargekommen.

Martin
 
ich bin Dipl-Verwaltungswirtin und konnte mir dementsprechend das Propädeutikum und Verwaltungsrecht anrechnen lassen.
Die Kurse sind in sich selbst recht abgeschlossen, so dass Du aus meiner Sicht eigentlich keine Nachteile zu erwarten hast. Um welche Kurse geht es denn bei Dir?

LG
Claudia
 
Auch hallo Martin,

ich studiere seit dem SS BoL, bin bisher Dipl Finanzwirtin. Ich habe Module 1 bis 3 anerkannt bekommen. Bisher komme ich ganz gut klar (BGB II und AVR belegt); habe aber immer Schwierigkeiten, wenn in den Skripten auf die Module 1 bis 3 verwiesen wird. Da wird einem dann leider meist nicht mal mitgeteilt, was denn da zu finden ist, so dass ich im Zweifelsfall nicht mal weiß, ob mir das schon bekannt ist ....
Ganz schön schade, das.

Viele Grüße
Alex
 
Ich bin Dipl. Betriebswirt (FH) und habe die Module
M1 - Präd
M2 - BGB I
M3 - BWL I
M14 - BWL III
W12 - Grundzüge Wirtsch.Inform

angerechnet bekommen.
Habe jetzt im WS 05/06 die Module
M4 - BGB II
M5 - Deu und Euro Verf belegt

Zusätzlich habe ich vorsichtshalber aber auch die Module M1 und M2 belegt um wenigsten die UNterlagen zu haben. Mein Studium ist nun doch schon ein wenig her.

Martin
 
M.Pfeiffer schrieb:
Ich bin Dipl. Betriebswirt (FH) und habe die Module


Zusätzlich habe ich vorsichtshalber aber auch die Module M1 und M2 belegt um wenigsten die UNterlagen zu haben. Mein Studium ist nun doch schon ein wenig her.

Martin

Hallo Martin,

das ist eine Frage, die mich auch beschäftigt. Ich habe vor vielen Jahren Jura studiert und das Studium damals abgebrochen. Du hast dir die Kurse M1 und M2 ja anrechnen lassen. Wie verhalt sich das genau im Zusammenhang mit dem BoL-Studium? Trotz der Anrechnung kann man die Kurse natürlich belegen, soweit ist mir das klar. Besteht auch die Möglichkeit dort Abschlussklausuren zu schreiben und somit ggf. auf die Anrechnung zu verzichten?
Ich denke ich kann mir auch eine Menge anrechnen lassen, da ich alle Scheine habe, die für die Anmeldung zum 1. juri. Staatsexamen nowtwendig sind. Zum Teil ist mein Wissen dabei allerdings wohl schon in weite Ferne gerückt, weshalb ich mir sehr unsicher bin, was die Anrechnung angeht?

Wäre schön, wenn du dich einfach noch einmal dazu äußern könntest.

Danke & Grüße

Sven
 
sven_berlin schrieb:
Hallo Martin,

das ist eine Frage, die mich auch beschäftigt. Ich habe vor vielen Jahren Jura studiert und das Studium damals abgebrochen. Du hast dir die Kurse M1 und M2 ja anrechnen lassen. Wie verhalt sich das genau im Zusammenhang mit dem BoL-Studium? Trotz der Anrechnung kann man die Kurse natürlich belegen, soweit ist mir das klar. Besteht auch die Möglichkeit dort Abschlussklausuren zu schreiben und somit ggf. auf die Anrechnung zu verzichten?

Klar, kannst Du machen - Du musst ja die Anrechnungnicht beantragen und belegtst einfach und schreibst die Klausur mit. Macht aber eigentlich nur Sinn, wenn Du die Note damit verbessern willst 😉
Nur auf gleiche Fächer, die schon an der FeU bestanden sind (bei mir als BWL-erin BWL 1,2,3) kannst Du nicht verzichten und noch mal schreiben.

sven_berlin schrieb:
Ich denke ich kann mir auch eine Menge anrechnen lassen, da ich alle Scheine habe, die für die Anmeldung zum 1. juri. Staatsexamen nowtwendig sind. Zum Teil ist mein Wissen dabei allerdings wohl schon in weite Ferne gerückt, weshalb ich mir sehr unsicher bin, was die Anrechnung angeht?

Anrechnung geht auch, wenn das länger her ist. Du kannst ja wie gesagt belegen um den Stoff zu wiederholen oder die Skripte gebraucht kaufen.

Du kannst Dir ja erst mal eine Auskunft einholen, was anrechnungsfähig ist, Dir dann die Kurse anschauen, und dann entscheiden, wofür du einen Antrag stellst.

Kerstin
 
Kerstin,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe nur leider immer noch nicht verstanden, wie es sich verhält.

Lasse ich mir Leistungen anrechnen, dann sind die entsprechenden Module eben angerechnet und können von mir allenfalls und nur "just for fun" belegt und bearbeitet werden? Die Möglichkeit in diesem Fall eine Abschlussklausur mit zu schreiben und eine Note, welche sich dann auch im Gesamtergebnis ("Bachelorarbeit und Urkunde") zu bekommen, entfällt dann wohl in jedem Fall, oder?

Ich habe auch schon vor einiger Zeit mal mit dem Prüfungsamt telefoniert. Demnach sollte ich meine Scheine da mal hinschicken, die prüfen das dann und rechnen alles an was geht? Hm, eben dieses "alles oder nichts" passt mir nicht in den Kram.

Sven
 
Sven,

es gibt vom Prüfungsamt eine Prüfungsverfahrenordnung, da steht genau drin, was anzurechnen geht. Schreib an rewi.pa@fernuni-hagen.de
Du schickst die Scheine hin, und dann kommt die Antwort, ob es angerechnet wurde. Wenn ja, kannst Du ja freiwillig die Kurse belegen, auch freiwillig Einsendearbeiten schreiben. Aber wer wird denn freiwillig zur Klausur gehen, wenn er nicht muss???
Wenn nein, dann musst Du durch die EAs und die Klausur, wie alle anderen.
Das Prüfungsamt war bei mir sehr schnell mit der Anerkennung, da weisst du also vor dem Bearbeiten, ob Du es tun musst oder nicht.

Im Übrigen empfehle ich, alles zu belegen, weil man darauf zurückgreifen kann und muss. Beispiel von mir: Ich habe Propädeutikum und BGB1 angerechnet bekommen, aber vorgestern in der Strafrechtsklausur war eine Zusatzfrage zur Rechtsgeschichte, die nur mit dem Propädeutikum beantwortet werden konnte! Also immer alles mal durchlesen...

Siehst Du jetzt klarer?

Robert
 
Robert,

vielen Dank, ich sehe jetzt tatsächlich klarer. Ich stimme dir voll zu, wenn es darum geht, trotz einer Anrechnung möglichst alles Kurse (Module) zu belegen und sie auch zu bearbeiten. Ich war bisher nur der Meinung, dass die Klausur am Ende dann so eine Art Erfolgskontrolle für mich darstellt, denn einen schein angerechnet zu bekommen ist das eine, die Tatsache, ob mein Wissen heute wirklich dem entspricht, was ich eigentlich können müsste (ich habe die Scheine vor vielen Jahren gemacht) eine ganz andere Frage. Ich denke aber, dass eine Selbstkontrolle ja auch darin bestehen kann, an den Einsendearbeiten teilzunehmen und die dort gestellten Aufgaben in der Art und Weise zu erledigen, wie ich sie auch in der Klausur vorfinden würde.

Wo wir gerade dabei sind. Ich fürchte die gestrige Klausur Propädeutikum "verhauen" zu haben. So mir meine Scheine auch im Zusammenhang mit diesem Kurs angerechnet würden, bräuchte ich mir dann darum wohl keine Sorgen mehr zu machen?! Oder wird ein Kurs, wenn ich irgendwann schon mal an der Klausur teilgenommen und diese nicht bestanden habe, in keinem Fall anerkannt?

Vielleicht kannst du das letzte bisschen Unklarheit ja beseitigen?!

Grüße
Sven
 
sven_berlin schrieb:
Oder wird ein Kurs, wenn ich irgendwann schon mal an der Klausur teilgenommen und diese nicht bestanden habe, in keinem Fall anerkannt?

Ich hab mir auch Vorleistungen anerkennen lassen - und vom Prüfungsamt bekam ich die (telefonische) Auskunft, dass ich die Klausuren dann nicht schreiben "dürfte" - schließlich dürfte man sich nicht raussuchen können, ob man die Punkte aus der Klausur oder aus den Vorleistungen mitnimmt.

Ich hab BTW BGBI und bRw trotzdem belegt - erstaunlich, was man mit der Zeit so alles vergißt.

Kind regards
Jörg
 
Also bei den BWL'ern geht der Vorschlag um, erst freiwillig die Klausuren mitzuschreiben (wenn man das will) und erst danach ggf. eine Anrechnung "aus dem Hut zu zaubern" falls es schief gegangen ist.
Weil erst anrechnen und dann doch mitschreiben geht nicht.
 
Das ist gar keine Schlechte Idee. Wenn ich mir allerdings den Kurs "Propädeutikum" anrechnen lassen wollen würde, dann würden mir wegen der dazu notwendigen "großen Scheine" im BGB, Ö-Recht und Strafrecht aber zwangsläufig die entsprechenden Kurse ebenso angerechnet. Das würde dann dazu führen, dass ich die Klausuren dort nicht mehr mitschreiben könnte.

Sven
 
,

Auszug aus der Prüfungsverfahrensordnung Bachelor of Laws

Abschnitt 2
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen


§ 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bei der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines anderen Studienganges oder an einer anderen als wissenschaftlichen Hochschule erbracht wurden, gelten gem. § 7 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws die Bestimmungen dieses Abschnitts.


§ 6 Leistungen aus einem juristischen Universitätsstudium

(1) Studierende, die das erste juristische Staatsexamen bestanden haben, erhalten folgende Module angerechnet:
  • Modul M 1 - Propädeutikum
  • Modul M 2 - Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts
  • Modul M 4 - Bürgerliches Recht II: Das Schuldverhältnis und die Verwirklichung von Forderungen
  • Modul M 5 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
  • Modul M 6 - Arbeitsvertragsrecht
  • Modul M 8 - Strafrecht
  • Modul M 9 – Bürgerliches Recht III: Einführung in das Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung
  • Modul M 10 - Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
  • Modul M 11 - Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Einheitsrecht
  • Modul M 12 - Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht
  • Modul M 13 - Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung
(sofern Nachweis über Besuch einer entsprechenden Vorlesung erbracht wird)
  • zwei rechtswissenschaftliche Wahlmodule
(2) Studierende, die alle Scheine für die Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen erworben haben, erhalten folgende Module angerechnet:
  • Modul M 1 - Propädeutikum
  • Modul M 2 - Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts
  • Modul M 4 - Bürgerliches Recht II: Das Schuldverhältnis und die Durchsetzung von Forderungen
  • Modul M 5 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
  • Modul M 6 - Arbeitsvertragsrecht
mit Abschlussklausur, sofern Schein vorliegt,
ohne Abschlussklausur, sofern kein Schein vorliegt
  • Modul M 8 - Strafrecht
  • Modul M 9 – Bürgerliches Recht III: Einführung in das Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung
ohne Abschlussklausur
  • Modul M 10 - Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts ohne Abschlussklausur, sofern Wahlfachschein zum Unternehmensrecht vorliegt
  • Modul M 11 - Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Einheitsrecht,
    sofern Scheine aus mindestens den Bereichen IPR und Rechtsvergleichung vorliegen
  • Modul M 12 - Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht
  • Modul W 1 - Unternehmensrecht II: Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht ohne Abschlussklausur, sofern Wahlfachschein zum Unternehmensrecht vorliegt
(3) Die erfolgreich absolvierte Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene führt zur Anrechnung von Modul M 8 (Strafrecht).
(4) Die erfolgreich absolvierte Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene führt zur Anrechnung von Modul M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) und M 4 (Bürgerliches Recht II: Das Schuldverhältnis und die Durchsetzung von Forderungen).

(5) Die erfolgreich absolvierte Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene führt zur Anrechnung der Module M 5 (Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht) und M 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht).

(6) Die erfolgreiche Absolvierung aller in Abs. 3-5 genannten Übungen führt zur zusätzlichen Anrechnung des Moduls M 1 (Propädeutikum).

(7) Grundlagenscheine, Übungsscheine für Anfänger sowie einzelne im Rahmen von
Übungen und Seminaren bestandene Klausuren werden nicht angerechnet.


§ 7 Leistungen aus dem Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der FernUniversität in Hagen

(1) Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums des Zusatzstudiums Wirtschafts- und Arbeitsrecht führt nicht zu einer Anrechnung.

(2) Der erfolgreiche Abschluss des Zusatzstudiums Wirtschafts- und Arbeitsrecht führt zur Anrechnung folgender Module:
  • Modul M 1 - Propädeutikum
  • Modul M 2 - Bürgerliches Recht I: Das Schuldverhältnis und die Instrumente des Privatrechts
  • Modul M 5 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
  • Modul M 6 - Arbeitsvertragsrecht
  • Modul M 10 - Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
  • Modul W 1 - Unternehmensrecht II: Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Gesellschaftsrecht
§ 8 Leistungen aus dem Nebenfach Rechtswissenschaft im Magister-Artium-Studiengang an der FernUniversität in Hagen

(1) Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums des Nebenfachs Rechtswissenschaft im Magister-Artium-Studiengang führt nicht zu einer Anrechnung.

(2) Der erfolgreiche Abschluss des Nebenfachs Rechtswissenschaft im Magister-Artium-Studiengang führt zur Anrechnung des Moduls M 1 (Propädeutikum).

(3) Wurde die Wahlfachgruppe „Recht und Wirtschaft“ erfolgreich abgeschlossen, wird zusätzlich Modul M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) angerechnet. Wurde die Wahlfachgruppe „Staat und Verwaltung“ erfolgreich abgeschlossen, werden zusätzlich Modul M 5 (Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht) und Modul M 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht) angerechnet. Wurde die Wahlfachgruppe „Strafrecht“ erfolgreich abgeschlossen, wird zusätzlich das Modul M 8 (Strafrecht) angerechnet.


§ 9 Leistungen aus dem weiterbildenden Studium Mediation an der FernUniversität in Hagen

Studierende, die das weiterbildende Studium Mediation erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das Modul M 13 (Rhetorik, Verhandeln, Vertragsgestaltung) angerechnet.

Teil 2 folgt im nächsten Post,

Bernd
 
hier folgt der Teil 2 (ich habe mir das mal vom Prüfungsamt schicken lassen).

Leider geht das vom Umfang her nicht in einem Post.

Liebe Grüße!

Bernd

§ 10 Leistungen aus dem weiterbildenden Studium Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte an der FernUniversität in Hagen

Studierende, die das Studium Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das Modul M 1 (Propädeutikum) angerechnet. Das Modul M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) wird mit Ausnahme der Abschlussklausur angerechnet.

§ 11 Leistungen aus dem Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen

(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten die rechtswissenschaftlichen Module M 1 (Propädeutikum) und M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) sowie die drei wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodule und zwei wirtschaftswissenschaftliche Wahlmodule angerechnet. Wurde im Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft die Wahlfachgruppe Unternehmensrecht erfolgreich abgeschlossen, wird ferner das Modul M 10 (Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts) angerechnet.

(2) Wurden im Rahmen des Diplom-Studienganges Wirtschaftswissenschaft die Kurse 00009 (Recht für Wirtschaftswissenschaftler I) und 00027 (Recht für Wirtschaftswissenschaftler II) erfolgreich bearbeitet und die zugehörigen Abschlussklausuren bestanden, so wird das Modul M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) angerechnet. Wurde nur einer dieser Kurse erfolgreich bearbeitet, erfolgt auch bei Bestehen der Abschlussklausur keine Anrechnung.


§ 12 Leistungen aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium an einer anderen Universität

(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft an einer anderen Universität abgeschlossen haben, erhalten die rechtswissenschaftlichen Module M 1 (Propädeutikum) und M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) sowie die drei wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodule und zwei wirtschaftswissenschaftliche Wahlmodule angerechnet.

(2) Wurde ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer anderen Universität nicht abgeschlossen, erfolgt eine Einzelfallprüfung.


§ 13 Leistungen aus einem Fachhochschulstudium

(1) Studierende, die einen Fachhochschulabschluss in einem rechtlichen Fach vorweisen können, erhalten die Module M 1 (Propädeutikum) und M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) angerechnet.

(2) Studierende mit dem Abschluss zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in erhalten die Module M 1 (Propädeutikum) und M 12 (Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht) angerechnet.
 
Josh schrieb:
Ich hab mir auch Vorleistungen anerkennen lassen - und vom Prüfungsamt bekam ich die (telefonische) Auskunft, dass ich die Klausuren dann nicht schreiben "dürfte" - schließlich dürfte man sich nicht raussuchen können, ob man die Punkte aus der Klausur oder aus den Vorleistungen mitnimmt.

Jörg

Hallo Jörg,

das war dann bei dir der umgekehrte Fall: Anrechnung zuerst, dann Schreiben der Klausur.
Ich habe die Klausur schon geschrieben und Frage mich, ob ich, falls nicht bestanden, mir den Kurs dann im Nachinein anrechnen lassen kann.
Sollte ja eigentlich gehen...

Sven
 
Sven,

glaube eher nicht, dass das geht mit dem nachträglichen Anrechnen - wäre ja dann quasi auch ein Aussuchen? Aber ich würde an Deiner Stelle mal das Prüfungsamt kontaktieren, am besten bevor es Klausurergebnisse gibt, vielleicht hilft es ja auch dich einfach dumm zu stellen, dass Du nicht wusstest, dass Du es anrechnen könntest? - und einfach mal fragen, das sind die einzigen, die es wirklich sicher wissen!

Kerstin
 
Nach durchgefallener Klausur Leistung anrechnen lassen?

Hallo Sven,

ich sehe das wie Kerstin. Eliza´s BWLer-Vorschlag mag vielleicht beim Wiwi-Prüfungsamt funktionieren, aber das Rewi-Prüfungsamt kann eine andere, davon unabhängige Position haben und Entscheidung treffen. Ich rate Dir deshalb auch dazu schnellstmöglich die Frage mit dem Prüfungsamt zu klären.

Schön wäre es, wenn Du das Ergebnis/die Antwort des Prüfungsamtes dann hier posten könntest.

Viel Erfolg wünscht Dir
Dieter
 
vielen Dank nochmals für die zahlreichen Antworten. Ich werde das Prüfungsamt einfach mal anrufen. Allerdings gilt es heute erst einmal die BGB-AT Klausur zu meistern und dann das lange Wochenende für ein paar Tage Urlaub zu nutzen. Sobbald ich was genaues weiß, werde ich das hier zusammenfassend einstellen.

Grüße

Sven
 
sven_berlin schrieb:
Hallo Martin,

das ist eine Frage, die mich auch beschäftigt. Ich habe vor vielen Jahren Jura studiert und das Studium damals abgebrochen. Du hast dir die Kurse M1 und M2 ja anrechnen lassen. Wie verhalt sich das genau im Zusammenhang mit dem BoL-Studium? Trotz der Anrechnung kann man die Kurse natürlich belegen, soweit ist mir das klar. Besteht auch die Möglichkeit dort Abschlussklausuren zu schreiben und somit ggf. auf die Anrechnung zu verzichten?
Ich denke ich kann mir auch eine Menge anrechnen lassen, da ich alle Scheine habe, die für die Anmeldung zum 1. juri. Staatsexamen nowtwendig sind. Zum Teil ist mein Wissen dabei allerdings wohl schon in weite Ferne gerückt, weshalb ich mir sehr unsicher bin, was die Anrechnung angeht?

Wäre schön, wenn du dich einfach noch einmal dazu äußern könntest.

Danke & Grüße

Sven
Sorry erst mal das ich auf die Frage erst jetzt antworten kann.
Bevor ich mir die Kurse habe anrechnen lassen habe ich mit dem Prüfungsamt telefoniert.
Mit der Anrechnung der Kurse kann bzw. darf ich nicht mehr an der ModulabschlussKlausur teilnehmen. Die einzelnen EA´s kann ich jedoch zur eigenen Kontrolle einsenden.
Im Bezug auf die Gesamtnote des Studiums, wenn ich mal irgendwann da bin, wurde mir gesagt, dass sich diese dann nur aus den "echt" belegten Kursen errechnet. Also so grob X:13=?.

Gruß

Martin
 
ich studiere seit dem SS 05 im BoL-Studiengang. Davor studierte ich an einer Präsenzuniversität 5 Semester Jura. Dort habe ich alle "kleinen Scheine" und den "großen Schein" in Strafrecht gemacht. Das Studium mußte ich wegen Kindererziehung unterbrechen. Nachdem ich es wieder aufnehmen wollte, kam ich zu dem Schluß, dass ein Fernstudium zeitlich besser zu vereinbaren wäre.
Leider wurde - wie aus der Prüfungsordnung zu entnehmen ist - nur der große Schein angerechnet. Somit mußte ich das BGB-Modul nochmal belegen, obwohl ich die Anfängerübung, welche den Allgemeinen Teil des BGB beinhaltet, bereits erfolgreich bestanden hatte. Ebenso ist das Öffentliche Recht betroffen, wo in der Anfängerübung die Staatsorganisation und Grundrechte geprüft werden.
Das Propädeutikum wurde leider auch nicht erlassen, obwohl mit der Erlangung aller "kleinen Scheine" das Grundstudium absolviert war. Hierzu müßten ebenfalls alle großen Scheine gemacht worden sein.

In diesen Punkten fand ich das Anrechnungsverfahren etwas ungerecht, da die belegten Semester auf das aktuelle Studienkonto angerechnt wurden, die erbrachten Leistung jedoch nicht vollständig angerechnet wurden.

Nichts desto trotz: Ich habe mich für den BoL-Studiengang entschieden, da ich an einer Präsenzuniversität nicht über eine freie Zeiteinteilung verfügen würde. Letztendlich ist dies für mich ein Weg, der mir ein Zuendebringen des Studiums in Aussicht stellt.

Viele Grüße
Nicole
 
Sven,
das ist ja mal nett, dass ich hier jemanden finde, der so wie ich alle Scheine bis zum 1. Examen hat und nun den BoL macht. Hast Du Dir denn jetzt Deine Scheine von der Uni anrechnen lassen? Ähneln denn die Kurse an der Fernuni im Bereich von Jura denen an den "normalen" Unis? Ich habe echt Fragen über Fragen und es wäre schön, Du könntest mir vielleicht mal ein bisschen berichten? Machst Du ein Voll- oder Teilzeitstudium?
Herzliche Grüße
Zita
 
Zita (und alle Interessierten),

jetzt habe ich die Infos vom Prüfungsamt. Mit allen Scheinen aus dem Jura-Studium, d.h. mit der Möglichkeit der Zulassung zum 1. Staatsexamen werden die folgenden Module auf jeden Fall anerkannt:

• Modul M 1 - Propädeutikum
• Modul M 2 - Bürgerliches Recht I
• Modul M 4 - Bürgerliches Recht II
• Modul M 5 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
• Modul M 8 - Strafrecht
• Modul M 9 – Bürgerliches Recht III (ohne Abschlussklausur)
• Modul M 12 - Allgemeines Verwaltungsrecht

Dieses gilt allerdings nur dann, wenn "großen Scheine" vorhanden sind. Zusätzlich können ggf. auch weitere Module (z.B.: Arbeitsvertragsrecht, Unternehmensrecht) angerechnet werden, dieses ist davon abhängig, ob man die entsprechenden Scheine bereits im Jura-Studium gemacht hat.

Sofern man sich Module anrechnen lässt, besteht keinerlei Anspruch mehr an der Abschlussklausur des Moduls teilzunehmen. Hat man vor der Anrechnung bereits an einer Klausur teilgenommen, so ist eine Anrechnung des Moduls in keinem Fall mehr möglich, dieses gilt auch und vor allem dann, wenn man die Aschlussklausur nicht bestanden hat.

Was die Ähnlichkeit angeht, so bin ich der Meinung, dass der Stoff sich nicht groß von dem eines Jura-Studiums unterscheidet. M.E. nach sollte man mit dem Wissen aus dem Jura-Studium in der Lage sein, die Voraussetzungen der Module im BoL zu erfüllen. Ich persönlich habe das Gefühl, dass das Jura-Studium sogar noch ein wenig anspruchsvoller war. Allerdings liegt das alles bei mir schon 6 Jahre zurück und mein Wissen ist nicht unbedingt mehr so, wie ich es mir wünsche. Von daher bin ich mir nach wie vor unsicher, was ich mir anrechnen lasse und was nicht.

In diesem Zusammenhang ist meine Überlegung, dass ich der Bachelor-Arbeit wohl weder Strafrecht, noch Ö-Recht ein besondere Schwerpunkt sein wird. Ich tendiere also dazu, mir auf jeden Fall diese Module anrechnen zu lassen. Die Basics dazu sollte ich auch noch im Kopf haben.

Hast du eigentlich dein Jura-Studium mit dem Staatsexamen abgeschlossen, oder auch, so wie ich, das ganze dann doch abgebrochen?
Ach ja, ich studiere übrigens Teilzeit, weil ich zusätzlich noch 40h die Woche für meinen "Broterwerb" aufbringen muss.

Grüße
Sven
 
Anrechnen lassen?

Hallo Sven,

habe mir auch einiges Anrechnen lassen, weil ich schon ein Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und den Diplom-Kaufmann II an der FernUniversität gemacht habe. Insoweit handelt es sich bei mir um eine andere Fallkonstellation. Ich habe mir deshalb die Module 1, 2, 3, 7, 12, 14 sowie die Wahlmodule W 11, 12, 13 anrechnen lassen. Damit brauche ich keine wirtschaftswissenschaftlichen Module mehr zu belegen und zu bearbeiten. Die rechtswissenschaftlichen Module, die ich angerechnet bekommen habe (M 1, 2, 12), habe ich belegt bzw. will ich belegen, um zumindest diesbezüglich mein Wissen auffrischen zu können bzw. im Zweifelsfalle nachlesen zu können, wenn darauf in einem anderen Modul Bezug genommen wird. So wird z.B. beim Modul 6 (Arbeitsvertragsrecht) einiges von den Modulen 2 und 4 und beim Modul 8 (Strafrecht) einiges vom Modul 1 vorausgesetzt.

Meine Empfehlung lautet für Dich daher, bei den rechtswissenschaftlichen Kursen ähnlich zu verfahren.

Viele Grüße
Dieter
 
Sven,
ich sehe das genauso wie Dieter. Ich habe mir das was möglich war anerkennen lassen.
Ich will Dir auch gerne sagen warum. Dazu eine kleine Weisheit einer Meiner Ausbilder: "Denken Sie immer in Extremen".
Was soll das hiermit zu tun haben? Nun, Du lässt Dir Kurse die Du ja eigentlich schon hat nicht anrechnen, jetzt läuft es aber irgendwie mal so richtig Schlecht und die verhaust drei mal die Klausur. Als Resultat kannst du den Abschluss dann nicht erreichen, obwohl Du die oder das Modul bereits in einem frühren Studiengang bestanden hast.
Aus diesem Grund habe ich mir wie gesagt auch alle Kurse anrechnen die möglich waren habe diese baer dennoch belegt um zumindest die Unterlagen zu bekommen. Und Du kannst auch an den EA´s teilnehmen, musst es aber nicht.

Martin
 
Dr Franke Ghostwriter
Sven und alle anderen,

ausführlich habe ich es Sven schon geschrieben, hier noch mal für die, die es interessiert, 1. Examen wegen Schwangerschaft und Geburt nicht gemacht.Dann zwei weitere Kinder bekommen und im letzten Jahr Ausbildung zur ReNo abgeschlossen, arbeite die ganze Zeit aber in der Kanzlei meines Mannes. Da mein Gehirn aber Futter braucht und ich die Uni-Jahre nicht verschenken will, überlege ich nun (99% Sicherheit) den BoL machen, dann war die Uni-Zeit eben doch noch zu etwas nütze.

Zita
 
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