Viel mehr als die Definitionen aus dem Skript kann man da wohl nicht anbieten (KE 4 S.51ff):
"Elektronische Netzwerke sind zielgerichtete Kooperationen von rechtlich selbständigen und autonomen Unternehmen, die mit Hilfe von IuK-Technologien realisiert werden und marktliche sowie hierarchische Elemente in unterschiedlichen Anteilen enthalten." (KE 4, S.69)
D.h. in erster Linie mal, dass das e-Netzwerk den anderen beiden Begriffen übergeordnet ist.
1. rechtlich selbständige Unternehmen
2. zielgerichtete Kooperation
3. IuK-Technologie (was für ein Wunder!)
4. a) marktlich / b) hierarchische Strukturen
"Elektronische Hierarchien sind ... zwischenbetriebliche Hierarchien, ... die einerseits mit auf Macht und Autorität basierenden Weisungen und Regeln koordiniert werden und sich andererseits durch die Unterstützung der Geschäftsbeziehungen mit IuK-Technologien auszeichnen." (KE 4, S.66)
"Elektronische Märkte sind durch Preisbildungs- und Wettbewerbsprozesse koordinierte sowie durch IuK-Technologien unterstützte Veranstaltungen des Güter- oder Leistungsaustausches." (KE 4, Seite 56; beachte auch den darauf folgenden Satz!!)
Deutlich ist der Unterschied in der Koordinationsform: einmal hierarchisch, durch Macht und Befehl, das andere mal durch sich selbst steuernde Prozesse auf Augenhöhe.
Die Nutzung von IuK-Technologie dürfte nicht überraschen.