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Einsicht in Urteile des BAG?

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miteinander,

nachdem offizieller Bearbeitungsbeginn ja eigentlich erst nach Ostern ist, die EA aber bereits nach 3 Wochen IN Hagen sein muss (und doch recht umfangreich aussieht), hab ich dann doch mal schon angefangen, das erste Skript zu lesen *seufz*

Nur - WO kann ich denn die ganzen BAG-Urteile einsehen? Zumindest für die EA werd ich wohl daraus zitieren müssen (ohne die EA überhaupt ernsthaft angeschaut zu haben)... und beim BAG in der Entscheidungssammlugn gehts ja nicht allzuweit zurück 🙁

Danke und Grüßle

Hubert
 
Dr Franke Ghostwriter
Es ist gut, wenn Du Dir Urteile und Kommentare etc. zum Thema der EA durchliest und daraus inhaltlich etwas nimmst (z.B. im Rahmen der Darstellung eines Meinungsstreits). Aber da hat DerBelgarath Recht, Sekundärliteratur und Urteile/Beschlüsse werden nicht in EA zitiert. Du hast ja auch in der Klausur keine Kommentare/Urteile zur Hand...
 
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