Freunde,
ich habe eine Frage. Ich habe beim Modul "Privat- und Wirtschaftsrecht" leider jämmerlich versagt, daher möchte ich an der Klausur im September als Wiederholer teilnehmen.
Hätte ich dafür auch wieder die Einsedeaufgaben einschicken müssen? Das habe ich nämlich diesmal nicht gemacht, weil ich der Meinung war "Einmal für die Klausur zugelassen - immer zugelassen".
Zudem habe ich mich auch nicht als Wiederholer für den Kurs angemeldet, da die Klausurergebnisse immer nach der Anmeldefrist bekannt gegeben werden, sprich man muss seine Kurse wählen, obwohl man noch garnicht weiß, ob man überhaupt bestanden hat.
Ich habe mich trotzdem einmal für die Klausur angemeldet und bisher nur eine Vormerkbestätigung erhalten. Ich habe Angst davor, zur Klausur zu gehen, zu bestehen und dann heißt es auf einmal ... Sie hätten garnicht zugelassen werden dürfen.
Meint Ihr ich werde trotzdem an der Klausur teilnehmen können?
ich habe eine Frage. Ich habe beim Modul "Privat- und Wirtschaftsrecht" leider jämmerlich versagt, daher möchte ich an der Klausur im September als Wiederholer teilnehmen.
Hätte ich dafür auch wieder die Einsedeaufgaben einschicken müssen? Das habe ich nämlich diesmal nicht gemacht, weil ich der Meinung war "Einmal für die Klausur zugelassen - immer zugelassen".
Zudem habe ich mich auch nicht als Wiederholer für den Kurs angemeldet, da die Klausurergebnisse immer nach der Anmeldefrist bekannt gegeben werden, sprich man muss seine Kurse wählen, obwohl man noch garnicht weiß, ob man überhaupt bestanden hat.
Ich habe mich trotzdem einmal für die Klausur angemeldet und bisher nur eine Vormerkbestätigung erhalten. Ich habe Angst davor, zur Klausur zu gehen, zu bestehen und dann heißt es auf einmal ... Sie hätten garnicht zugelassen werden dürfen.
Meint Ihr ich werde trotzdem an der Klausur teilnehmen können?