Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Der Bürge kann es verweigern, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der nicht vorher eine Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Schuldner versucht hat.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."