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Einrede der Vorausklage?

Der Bürge kann es verweigern, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der nicht vorher eine Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Schuldner versucht hat.
 
danke schoen - noch eine Frage: Aus welchen (logischen) Gruenden wuerde ein Buerge denn auf die Einrede der Vorausklage verzichten?

... die Gruende bzgl Kaufmann etc. meine ich nicht...

Gruesse
Nadin
 
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