Einordnung des Kurses "Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung" (Kurs 514)???
Hallo zusammen,
ich habe vor, mich in diesem Semester intensiv mit Steuerrecht zu befassen (Wahlmodul im LL.B.). Dazu habe ich die Kurse 610, 611, 612 und 41690 belegt (= Module 31681 und 31691).
Allerdings verstehe ich nicht ganz die Einordnung des Kurses 514. Von der Thematik her müsste er doch in die Systematik des Steuerrechts eingeordnet werden, oder nicht? Jedenfalls setzt Kurs 612, KE 1 die Beschäftigung mit diesem Kurs voraus (siehe Vorwort aaO). Jedoch ist der Kurs nicht Inhalt der Module 31681, 31691 oder gar des Moduls 32651 (habe ich auch nicht belegt).
Kann es vielleicht sein, dass der Kurs 514 dem neuen Kurs 41690 entspricht (vom Thema her würde es passen)? Wenn dem so wäre, Frage ich mich dann allerdings, warum man den Kurs 514 noch beziehen kann.
Wer hat auf diesen Fragen Antworten?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo zusammen,
ich habe vor, mich in diesem Semester intensiv mit Steuerrecht zu befassen (Wahlmodul im LL.B.). Dazu habe ich die Kurse 610, 611, 612 und 41690 belegt (= Module 31681 und 31691).
Allerdings verstehe ich nicht ganz die Einordnung des Kurses 514. Von der Thematik her müsste er doch in die Systematik des Steuerrechts eingeordnet werden, oder nicht? Jedenfalls setzt Kurs 612, KE 1 die Beschäftigung mit diesem Kurs voraus (siehe Vorwort aaO). Jedoch ist der Kurs nicht Inhalt der Module 31681, 31691 oder gar des Moduls 32651 (habe ich auch nicht belegt).
Kann es vielleicht sein, dass der Kurs 514 dem neuen Kurs 41690 entspricht (vom Thema her würde es passen)? Wenn dem so wäre, Frage ich mich dann allerdings, warum man den Kurs 514 noch beziehen kann.
Wer hat auf diesen Fragen Antworten?
Vielen Dank im Voraus.