An alle lieben Mitstreiter des ersten Semesters und an die Erfahrenen,
ich lese gerade über die Unterschiede von Angeboten und der Aufforderung, ein bindendes Angebot abzugeben. Bei dem Beispiel des Selbstbedienungsladens erscheint mir die Begründung nicht einleuchtend: "Der Inhaber des Selbstbedienungsladens dürfte kaum den Willen haben, mit dem Aufstellen der Waren ein bindendes Angebot abzugeben. Wäre dies so, dann würde allein der Kunde darüber entscheiden, ob und wann ein Vertrag zustande kommt. Das hätte zur Folge, dass" man sich eventuell mit zahlungsunfähigen Kunden rumärgern muss. Meine Frage: Warum sollte das passieren. Entweder der "zahlungsunfähige" Kunde nimmt das Angebot an, oder aber er versucht ein neues Angebot zu unterbreiten, welches der Verkäufer jedoch ablehnen kann.
Oder???😕 Wo ist mein Fehler?
liebe Grüße und schon mal großen Dank für eventuelle Antworten
ich lese gerade über die Unterschiede von Angeboten und der Aufforderung, ein bindendes Angebot abzugeben. Bei dem Beispiel des Selbstbedienungsladens erscheint mir die Begründung nicht einleuchtend: "Der Inhaber des Selbstbedienungsladens dürfte kaum den Willen haben, mit dem Aufstellen der Waren ein bindendes Angebot abzugeben. Wäre dies so, dann würde allein der Kunde darüber entscheiden, ob und wann ein Vertrag zustande kommt. Das hätte zur Folge, dass" man sich eventuell mit zahlungsunfähigen Kunden rumärgern muss. Meine Frage: Warum sollte das passieren. Entweder der "zahlungsunfähige" Kunde nimmt das Angebot an, oder aber er versucht ein neues Angebot zu unterbreiten, welches der Verkäufer jedoch ablehnen kann.
Oder???😕 Wo ist mein Fehler?
liebe Grüße und schon mal großen Dank für eventuelle Antworten