Es genügt ja für die Beantragung des VD im Diplomstudiengang, wenn man entweder Recht 1 oder Recht 2 bstanden hat.
Muss ich denn beide Fächer/Module in das Vodiplom einbringen oder reicht es wenn ich biespielsweise nur eines von beiden (in meinem Fall Recht 2) bei der Beantragung des Vordiploms erwähne und das andere unerwähnt lasse ?
Beeinflusst das nicht benötigte Modul die Gesamtnote des VDs ?
Muss ich denn beide Fächer/Module in das Vodiplom einbringen oder reicht es wenn ich biespielsweise nur eines von beiden (in meinem Fall Recht 2) bei der Beantragung des Vordiploms erwähne und das andere unerwähnt lasse ?
Beeinflusst das nicht benötigte Modul die Gesamtnote des VDs ?