• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Einbringen von Recht 1 und 2 ins VD ?

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Es genügt ja für die Beantragung des VD im Diplomstudiengang, wenn man entweder Recht 1 oder Recht 2 bstanden hat.

Muss ich denn beide Fächer/Module in das Vodiplom einbringen oder reicht es wenn ich biespielsweise nur eines von beiden (in meinem Fall Recht 2) bei der Beantragung des Vordiploms erwähne und das andere unerwähnt lasse ?

Beeinflusst das nicht benötigte Modul die Gesamtnote des VDs ?
 
Zur Beeinflussung würde ich mal sagen:

Wenn man beiden Fächer angibt, werden beiden Noten berücksichtigt und haben dann natürlich auch einen Einfluss auf den Schnitt. Wenn du nur ein Fach angibst, dann hat natürlich nur dieses Fach eine Auswirkung. Das Andere wird dann ignoriert.
 
Dass das Nichtienbringen von Recht 1 vorteilhaft ist, ist mir schon klar 😉

Die Frage ist eigentlich, ob das Einbringen aller geschriebenen Klausuren vorgeschrieben ist (oder bspw. ansonsten ein Täuschungsversuch angenommen wird) oder die Einbringung aller geschriebenen Klausuren automatisiert geschieht oder überwacht wird.

Weiss jmd etwas genaueres oder sollte ich die Frage besser ans PA stellen (ohne dabei zu viel Wind aufzuwirbeln 😉 )
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich glaube mich zu erinnern, dass es dir frei gestellt ist, welchen der beiden Kurse du "mit nimmst". Daraus darf dir kein Nachteil entstehen. Frag aber sonst noch mal beim PA nach.
 
Oben