• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Eigenfinanzierung: 3.3.2 Verfahrensvarianten bei der außerbörslichen Aktienausgabe

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zu Fall 1a aus dem Skript. Ist die Variante 1 das absolute (dezentrale) Festpreisverfahren und die Variante 2 das relative (dezentrale) Festpreisverfahren? Mir wird der Unterschied zwischen absolutem und relativem Festpreisverfahren im Skript nicht so richtig klar. Kann den jemand erklären?

Außerdem habe ich noch eine Frage zu Fall 2a. Die durchschnittliche Zuteilungsquote wurde hier mit 55 Mio. Aktien / 59 Mio. Aktien = 93,22% berechnet. Ist das ein Hinweis auf zentrale Zuteilung? Denn ich hätte die durchschnittliche Zuteilungsquote eigentlich mit dem arithmetischen Mittel über die Zuteilungsquoten der einzelnen Banken berechnen wollen; (22/20 + 18/15 + 15/24) Mio. Aktien / 3 = 97,50%.

Vielen Dank im Voraus
Oliver
 
Dr Franke Ghostwriter
Also zur 1. Frage: Unterschied relativ vs. absolutes Festpreisverfahren
Beim absoluten Festpreisverfahren vereinbarst du heute einen Preis für die junge Aktie von 12GE. Beim relativen Festpreisverfahren vereinbarst du heute einen Preis für die junge Aktie iHd Durchschnitts der letzten 3 Tageskurse der Altaktie. Also an einer relativen Größe aus der Zukunft (=Zuteilungstermin) gekoppelt, die du heute (Beginn der Zeichnungsfrist) noch nicht kennst.

War das so verständlich? Habe versucht das an die Erläuterung von Seite 45 zu koppeln.

Frage 2: wieso Durchschnitt und nicht arithmetisches Mittel: Zum einen weil da steht "durchschnittliche Zuteilungsquote" und nicht "gewichtete Zuteilungsquote" und zum Anderen kann eine Bank ja nicht mehr Aktien zu teilen als ihr zugeordnet werden (z.b. 18/15). Darum gibt es ja dieses Konsortium, damit möglichst alle Aktien verteilt werden können. Damit man eben einfach die durchschnittliche Zuteilungsquote des gesamten Konsortiums sieht, würde ich hier den Durchschnitt rechnen.
 
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