ebay-Rechtsproblem
Fall:
V führt bei ebay eine Auktion durch, K gewinnt die Auktion durch Abgabe des Höchstgebotes i.H.v. 100 €.
Im Angebotstext schrieb V, daß sich der Kaufpreis um zusätzliche 2% erhöhen soll, wenn der Käufer die als Bezahlungsmethode angebotene Paypal-Zahlung nutzt, womit der Käufer auch mit seiner Kreditkarte bezahlen kann. K hatte dies vor der Abgabe seines Gebotes gelesen, nicht widersprochen und sein Höchstgebot abgegeben.
K und V hatten sich - so wie jeder registrierte Nutzer des ebay-Marktplatzes - bei ihrer Registrierung per AGB-Einverständniserklärung dazu verpflichtet, mit Verkaufsangeboten nicht gegen die ebay-Grundsätze zu verstoßen. Die ebay-AGB regeln dabei zwar "interne Konsequenzen" bei Verstößen, wie etwa "Verwarnungen", sie bestimmen jedoch keine Rechtsfolgen für solche Verstöße, welche die Parteien selbst und deren Vertrag betreffen, etwa daß derjenige, der gegen einen Grundsatz verstößt sich bereits vorab dazu bereit erklärt, in eine Vertragsauflösung einzuwilligen o.ä.
Der ebay-Grundsatz zu Gebühren für Kreditkartenzahlungen lautet: "Verkäufer dürfen bei der Annahme einer Zahlung durch Kreditkarte keine Gebühr - den so genannten Kreditkartenaufschlag - erheben. Dieser Aufschlag würde dem Käufer weitere Kosten verursachen."
Frage: Wurde die Klausel im Angebotstext (Erhöhung des Kaufpreises um 2% bei Kreditkartenzahlung) wirksamer Bestandteil des Kaufvertrags ? Wieviel muß K an V bezahlen ? Können K oder V sich irgendwie vom Vertrag lösen ?
Fall:
V führt bei ebay eine Auktion durch, K gewinnt die Auktion durch Abgabe des Höchstgebotes i.H.v. 100 €.
Im Angebotstext schrieb V, daß sich der Kaufpreis um zusätzliche 2% erhöhen soll, wenn der Käufer die als Bezahlungsmethode angebotene Paypal-Zahlung nutzt, womit der Käufer auch mit seiner Kreditkarte bezahlen kann. K hatte dies vor der Abgabe seines Gebotes gelesen, nicht widersprochen und sein Höchstgebot abgegeben.
K und V hatten sich - so wie jeder registrierte Nutzer des ebay-Marktplatzes - bei ihrer Registrierung per AGB-Einverständniserklärung dazu verpflichtet, mit Verkaufsangeboten nicht gegen die ebay-Grundsätze zu verstoßen. Die ebay-AGB regeln dabei zwar "interne Konsequenzen" bei Verstößen, wie etwa "Verwarnungen", sie bestimmen jedoch keine Rechtsfolgen für solche Verstöße, welche die Parteien selbst und deren Vertrag betreffen, etwa daß derjenige, der gegen einen Grundsatz verstößt sich bereits vorab dazu bereit erklärt, in eine Vertragsauflösung einzuwilligen o.ä.
Der ebay-Grundsatz zu Gebühren für Kreditkartenzahlungen lautet: "Verkäufer dürfen bei der Annahme einer Zahlung durch Kreditkarte keine Gebühr - den so genannten Kreditkartenaufschlag - erheben. Dieser Aufschlag würde dem Käufer weitere Kosten verursachen."
Frage: Wurde die Klausel im Angebotstext (Erhöhung des Kaufpreises um 2% bei Kreditkartenzahlung) wirksamer Bestandteil des Kaufvertrags ? Wieviel muß K an V bezahlen ? Können K oder V sich irgendwie vom Vertrag lösen ?