• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

EA's und Wiederholer

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Hallo

Mein Name ist Tanja und ich bin seit WS07/08 als Vollzeitstudent eingeschrieben. Während des Wintersembesters habe ich die nötigen EA's erfolgreich bearbeitet und habe mich anschließend für die Klausuren im März angemeldet. Allerdings war ich damals schon nicht sicher, ob ich rechtzeitig für die Klausur nach Deutschland zurückkomme, da ich im Ausland war. Deshalb schrieb ich mich vorsichtshalber als WIederholer der Module
31001
31011
31081 ein.

Weine Befürchtungen bewahrheiteten sich und ich musste meine Anmeldung zu den Klausuren wieder stornieren. Für das Sommersemester hatte ich mich zu dieser Zeit aber schon für die Module
31021
31041
31071 angemeldet. Somit bearbeitete ich im Sommer auch diese; davon letzteres allerdings nicht erfolgreich. Von den Modulen aus dem vergangenen Wintersemester bekam ich weder Lernunterlagen noch EA's trotz dass ich mich wie gesagt für diese Module als Wiederholer angemeldet hatte.

Ich bereitete mich nun relativ gut vor für die Klausuren im September (alle 6 Module). Jedoch stelle sich bei uns ein familiärer Notstand ein, sodass ich auch an diesen Klausuren nicht teilnehmen konnte.
Ich meldete mich also für das WS 08/09 in allen obigen Modulen als Wiederholer (natürlich keine neuen Module). Ich bekam nun wieder Post aus Hagen. Dabei enthalten waren EA's für alle Module außer 31071 (das Modul dessen EA's ich negativ hatte).
Ist da jemanden ein Fehler unterlaufen oder ist das normal? Und muss ich nun alle neuen EA's trotzdem bearbeiten?


Schon mal Dank an alle die es bis hierher geschafft haben!
LG Tanja
 
Wenn Du einen Kurs als Wiederholer belegst, bekommst Du die Einsendearbeiten zugeschickt - unabhängig davon, ob Du die Klausurzulassung schon hast oder nicht.

Nur um die Klausur mitschreiben zu dürfen musst Du den Kurs nicht als Wiederholer belegen. Sobald Du die Klausurzulassung hast, gilt die weiter egal ob Du den Kurs im Klausursemester belegt hast oder nicht. Die Belegung als Wiederholer ist dann sinnvoll, wenn Du die EAs zu Übungszwecken bearbeiten und abgeben willst. Die Belegung als Wiederholer ist dann nötig, wenn Du die Klausurzulassung noch nicht hast. Wenn Du die Klausurzulassung schon hast, kannst Du die EAs dennoch zu Übungszwecken bearbeiten und abgeben. Wenn Du die Klausurzulassung noch nicht hast, musst Du die erforderliche Anzahl von EAs noch bestehen.

Es kann sein, dass die EAs zu 31071 erst im Laufe des Semesters verschickt werden, schließlich ist der Abgabetermin für die erste EA erst am 1.12.2008 (siehst Du in den Dir zugeschickten Studien- und Prüfungsinformationen auf Seite 96 oder hier https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/download/info1.pdf).

Frag am Besten hier im Studienservice im Forum zum Kurs 31071, ob da jemand schon die EA hat. Wenn ja, reklamieren.

Viele Grüße

Marianne
 
Generell gilt: eine einmal erworbene Klausurzulassung bleibt idR einige Semester bestehen. Normalerweise sollte man als Kurswiederholer auch die aktuellen EAen zugeschickt bekommen. Sofern die Klausurzulassung bereits erworben wurde, ist dann eine Bearbeitung aber nicht zwingend.
Für dein Modul 31071 musst du auf jeden Fall noch die Klausurzulassung erwerben, also die notwenige Anzahl an EAen bestehen. Ab wann diese verschickt werden, kannst du im LVU unter Verantaltungen->Kurs...->Versand finden. Solltest du die EAen wider Erwarten nicht zugeschickt bekommen, musst du dich an die Versandstelle wenden und das klären. Unter Umständen werden die EAen aber auch zum Download bereitgestellt.

Viel Erfolg!


hm... da war schon wieder jemand schneller. Aber was soll man von einer "Rennschnecke" auch sonst erwarten.
 
Vielen Dank für die Antworten. Bin jetzt ziemlich erleichtert und um einiges weiser 🙂
Werde mich mal im Forum zu 31071 umsehen und wenn nötig mich eben mal in Kontakt mit der Uni setzen.

Vielen Dank nochmal
LG
Tanja
 
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