ich habe eine kleine Verständnisfrage.
Ich wühle mich gerade durch das Heft ReWi: STudien- und Prüfungsinformationen Nr.1 und bin da über einen Satz gestolpert, wonach EAs über mehrere Semester gesammelt werden können, solange sie nicht aus den selben Kursteilen stammen. Das bedeutet doch beispielhaft für BGBI, dass ich im SS 09 die EA für Kursteil 1 und 2 machen könnte und im WS 09/10 dann eine EA der Teile 4 und 5 und damit dann auch meine Klausurzulassung hätte? Oder? Mir kommt dieser Zusammenhang zum ersten Mal unter, fände ihn aber äußerst praktisch.
Ich wühle mich gerade durch das Heft ReWi: STudien- und Prüfungsinformationen Nr.1 und bin da über einen Satz gestolpert, wonach EAs über mehrere Semester gesammelt werden können, solange sie nicht aus den selben Kursteilen stammen. Das bedeutet doch beispielhaft für BGBI, dass ich im SS 09 die EA für Kursteil 1 und 2 machen könnte und im WS 09/10 dann eine EA der Teile 4 und 5 und damit dann auch meine Klausurzulassung hätte? Oder? Mir kommt dieser Zusammenhang zum ersten Mal unter, fände ihn aber äußerst praktisch.