EAs nicht bestanden - Kursbelegung als Wiederholer
Hi 🙂
mal eine kleine Frage für mich zur "Sicherheit".
Wenn ich in einem Teilblock eines Modulfaches die Pflicht-Einsendearbeiten bestanden habe, jedoch im zweiten Teilblock nicht und somit auch diesen März nicht zu den Klausuren fahre, da wird doch trotzdem das Bestehen der Einsendearbeiten des "erfolgreichen" Modulfaches ins nächste Semester übertragen und ich muss diese nicht noch einmal nacharbeiten, oder??! Ich brauch doch nur die nicht bestandenen Kurse als "Wiederholer" rückmelden???
Bevor ich eine falsche Rückmeldung vornehme! 😉
Und bezüglich der Kosten - trifft da § 3 Satz 2 zu, dass ich als Wiederholer 10 Euro je SWS zahle???
Danke und
Liebe Grüße aus dem sonnigen Bautzen
Katrin.
Hi 🙂
mal eine kleine Frage für mich zur "Sicherheit".
Wenn ich in einem Teilblock eines Modulfaches die Pflicht-Einsendearbeiten bestanden habe, jedoch im zweiten Teilblock nicht und somit auch diesen März nicht zu den Klausuren fahre, da wird doch trotzdem das Bestehen der Einsendearbeiten des "erfolgreichen" Modulfaches ins nächste Semester übertragen und ich muss diese nicht noch einmal nacharbeiten, oder??! Ich brauch doch nur die nicht bestandenen Kurse als "Wiederholer" rückmelden???
Bevor ich eine falsche Rückmeldung vornehme! 😉
Und bezüglich der Kosten - trifft da § 3 Satz 2 zu, dass ich als Wiederholer 10 Euro je SWS zahle???
Danke und
Liebe Grüße aus dem sonnigen Bautzen
Katrin.