• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

EAs nicht bestanden - Kursbelegung als Wiederholer

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EAs nicht bestanden - Kursbelegung als Wiederholer

Hi 🙂

mal eine kleine Frage für mich zur "Sicherheit".
Wenn ich in einem Teilblock eines Modulfaches die Pflicht-Einsendearbeiten bestanden habe, jedoch im zweiten Teilblock nicht und somit auch diesen März nicht zu den Klausuren fahre, da wird doch trotzdem das Bestehen der Einsendearbeiten des "erfolgreichen" Modulfaches ins nächste Semester übertragen und ich muss diese nicht noch einmal nacharbeiten, oder??! Ich brauch doch nur die nicht bestandenen Kurse als "Wiederholer" rückmelden???

Bevor ich eine falsche Rückmeldung vornehme! 😉

Und bezüglich der Kosten - trifft da § 3 Satz 2 zu, dass ich als Wiederholer 10 Euro je SWS zahle???

Danke und
Liebe Grüße aus dem sonnigen Bautzen
Katrin.
 
10 EUR/SWS muss man meines Wissens nur als Akademiestudent bezahlen.

Sonst liegst Du richtig: die Klausurzulassungsberechtigung (bzw. die bestandene EA, falls dazu für das Modul mehr als nur "1 von 2 EAs" notwendig sind) bleibt Dir erhalten. Belegst Du den Kurs als Wiederholer kannst Du sogar die EAs nochmal bearbeiten zu Übungszwecken. Pass aber auf, dass folgendes nicht geht:
zur Klausurzulassung benötigt man im Beispielmodul 2 von 4 EAs, jetzt hast Du die erste EA geschrieben und schreibst die erste EA im nächsten Semester nochmals. Dies zählt nicht zu den "2 aus 4 EAs" - es müssen 2 verschiedene EAs sein.
 
Hier die Regelung für Diplom und Bachelor (Akademiestudent weiß ich nicht):

Die Klausurzulassung erhälst du durch das Bestehen der vorgegebenen Anzahl je Modul, z. B. 1/2 oder 2/4 . Das heißt, du muss 1 von 2 oder 2 von 4 (je nach Modul) Einsendearbeiten bestehen, dabei ist es soweit ich weiß, egal, in welchem Teilblock du die Einsendearbieten bestanden hast, Hauptsache du hast z. B. 2 von 4 bestanden.

Die bestandenen Einsendearbeiten behalten ihre Gültigkeit, auch wenn ein Kurs überarbeitet wurde. Solltest du die Klausurzulassung erworben haben, durch die Anzahl der bestandenen Einsendearbeiten, bleibt die Klausurzulassung unbeschränkt gültig.

Sollten dir in einem Fach noch Einsendearbeiten fehlen, darfst du die Einsendearbeiten, die du bereits bestanden hast zwar noch einmal einsenden, aber du darfst diese aber nicht doppelt zählen beim Erreichen der Klausurzulassung (also KE 1 nicht doppelt bestanden).

Sofern ein Kurs nicht grundsätzlich überarbeitet wurde, kannst du die Kurse wiederholen mit den Wiederholungskennzeichen, du erhälst dann alle EA, SA aber keine neuen Kursmaterialien.

Zu dem Paragraphen weiß ich nichts. Bei mir als Diplomstudent, war das Wiederholen kostenlos. Was es dich kostet, siehst du, wenn du online Kurse belegst.
 
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