vielleicht kann mir jem. von euch helfen? ich bin irgendwie blind und finde die entsprechenden infos einfach nicht!?!
1. wenn ich kurswiederholer bin und z.b. in recht 1 (2/4 eas) im ss (erste belegung) nur eine ea bestanden habe, den kurs dann als wiederholer im folgenden ws belege und eine ea bestehe, reicht das, um die klausurzulassung zu bekommen oder muss ich die entsprechende anzahl der eas in einem semester bestehen?
2. wie oft darf man einen kurs wiederholen? nur einmal oder geht auch mehrmals, weil ich als kurswiederholer zeitlich verpennt habe meine makro eas einzusenden?
vorab schon mal danke für die hilfe
schönen gruss
marcus
1. wenn ich kurswiederholer bin und z.b. in recht 1 (2/4 eas) im ss (erste belegung) nur eine ea bestanden habe, den kurs dann als wiederholer im folgenden ws belege und eine ea bestehe, reicht das, um die klausurzulassung zu bekommen oder muss ich die entsprechende anzahl der eas in einem semester bestehen?
2. wie oft darf man einen kurs wiederholen? nur einmal oder geht auch mehrmals, weil ich als kurswiederholer zeitlich verpennt habe meine makro eas einzusenden?
vorab schon mal danke für die hilfe
schönen gruss
marcus