ich bin mal wieder vollkommen verwirrt. Die EA soll ja um Teil 4 gehen und der dreht sich um OHG und Partnergesellschaft. Wenn die Fahrgemeinschaft nun eine OHG wäre, wüsste ich auch gleich, wie die Fälle zu lösen sind. Aber das ist sie ja nunmal nicht 😕 . Habt ihr schon eine Ahnung, wie ihr das da reingewurschtelt bekommt???
Liebe Grüße
a) OHG
Eine Gesellschaft ist OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet oder wenn sie als OHG in das Handelsregister eingetragen und die Haftung aller Gesellschafter gegenüber Gesellschaftsgläubigern nicht beschränkt ist21. Dabei macht es für das Vorliegen einer OHG keinen Unterschied, ob die Gesellschafter natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften bzw. sonstige juristische Personen sind. Auch die ausschließlich aus Kapitalgesellschaften bestehende OHG kann formwechselnder Rechtsträger sein.
Hier gibts ja kein Handelsgewerbe oder stehe ich mal wieder komplett auf dem Schlauch?
Liebe Grüße
a) OHG
Eine Gesellschaft ist OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet oder wenn sie als OHG in das Handelsregister eingetragen und die Haftung aller Gesellschafter gegenüber Gesellschaftsgläubigern nicht beschränkt ist21. Dabei macht es für das Vorliegen einer OHG keinen Unterschied, ob die Gesellschafter natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften bzw. sonstige juristische Personen sind. Auch die ausschließlich aus Kapitalgesellschaften bestehende OHG kann formwechselnder Rechtsträger sein.
Hier gibts ja kein Handelsgewerbe oder stehe ich mal wieder komplett auf dem Schlauch?