• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

EA Steuerliche Gewinnermittlung

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hat einer von euch schon damit angefangen?
Hier meine Ergebnisse zu den Rechnungen unter 3:
1. Immer bewertung mit AK von 21000, da keine dauernde Wertminderung vorhanden ist
2. Wegen § 5 Abs. 4a dürfen keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden.
3. geringwertige Wirtschaftsgüter: hoher Steuerbilangewinn AfA nach §7 Abs 1 EstG --> Restwert Tische 4.485 Aufwand 195
niedriger Steuerbilanzgewinn --> komplette Abschreibung der Tische in 2011
4. Grundstück 133.050 (Zuschreibung von 33.050); Gebäude (fortschreitender Wert) 476.319 (Zuschreibung von 76.319)
5. niedriger Steuerbilanzgewinn --> 238.800; hoher Steuerbilanzgewinn --> 246.800

Was habt ihr so raus?

Gruß aus Kölle!
 
hört sich wirklich gut an, aber unter Punkt 5 komme ich einfach nicht zu diesem Ergebnis. Kann mit vielleicht mal jemand die Berechnung dazu anzeigen?
 
@anni82:
Die Berechnung schaut bei mir so aus:
Materialeinzelkosten€ 16.000,00
Fertigungseinzelkosten€ 32.000,00
Sonderkosten der Fertigung€ 2.800,00
Materialgemeinkosten€ 48.000,00
Fertigungsgemeinkosten€ 120.000,00
Abschreibung der verwendeten Produktionsanlagen€ 20.000,00
=WERTUNTERGRENZE Herstellungskosten € 238.800,00
Kosten der allgemeinen Verwaltung € (8.000,00)
=WERTOBERGRENZE Herstellungskosten € 246.800,00
 
Zu Punkt 4:

Gebäude Abschreibung:

Anschaffungskosten 532.200
./. AfA für 5 Monate (3 %) 6.652,5

Bilanzansatz 31.12.2008 525.547,5

./. AfA für 2 Jahre (3 %) 31.932

Bilanzansatz 31.12.2010 (ohne Wertverlust) 493.615,5
Bilanzansatz 31.12.2010 (neu angesetzt) 400.000

Es wurde also um 93.615,50€ abgeschrieben, muss das dann nicht auch wieder zugeschrieben werden?
 
Zu Punkt 4:

Gebäude Abschreibung:

Anschaffungskosten 532.200
./. AfA für 5 Monate (3 %) 6.652,5


Es wurde also um 93.615,50€ abgeschrieben, muss das dann nicht auch wieder zugeschrieben werden?

es sind 6 monate und somit eine Afa von 7983€
und ja es wird wieder zugeschrieben bis höchstens auf den Wert 476.319 der normalen fortgeschrieben Afa
 
5. niedriger Steuerbilanzgewinn --> 238.800; hoher Steuerbilanzgewinn --> 246.800



Müssen wir nicht berücksichtigen, dass der Roboter dann für 320000 verkauft wird (ich gehe davon aus dass das in 2012 zustande kommt)?
 
Hallo zusammen,

hat einer von euch schon damit angefangen?
Hier meine Ergebnisse zu den Rechnungen unter 3:
1. Immer bewertung mit AK von 21000, da keine dauernde Wertminderung vorhanden ist
2. Wegen § 5 Abs. 4a dürfen keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden.
3. geringwertige Wirtschaftsgüter: hoher Steuerbilangewinn AfA nach §7 Abs 1 EstG --> Restwert Tische 4.485 Aufwand 195
niedriger Steuerbilanzgewinn --> komplette Abschreibung der Tische in 2011
4. Grundstück 133.050 (Zuschreibung von 33.050); Gebäude (fortschreitender Wert) 476.319 (Zuschreibung von 76.319)
5. niedriger Steuerbilanzgewinn --> 238.800; hoher Steuerbilanzgewinn --> 246.800

Was habt ihr so raus?

Gruß aus Kölle!

Hi Helleagy,

ich finde deinen Lösungsansatz gut. Habe aber, auch auf die Gefahr hin, dass ich auf dem Schlauch stehe, eine Frage zu Nr. 3.

Wie muss ich -komplette Abschreibung- verstehen?

Unter kompletter Abschreibung verstehe ich einen RBW per Bilanzstichtag von 0,-- maximal 1,-- EUR.

Freu mich auf Meinungen...

Hier meine Lösung...:

Am 01.08.2011 hat die M-GmbH 12 Schreibtische mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren zu einem Gesamtwert von 5.569,20 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer erworben. (12 Punkte)
  1. möglichst niedriger Gewinn – Es erfolgt ein Bilanzansatz iHv 4.192,50 EUR per Bilanzstichtag. Hier wurde eine degressive AfA iHv 25% pro rata temporis gewählt (§ 7 II EStG). Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren wäre ein Prozentsatz im Falle einer linearen AfA in Höhe von 10% zu berücksichtigen. Nach § 7 II S.2 EStG darf der Prozentsatz der degressiven AfA nicht das zweieinhalbfache der linearen AfA übersteigen und insgesamt nicht höher sein als 25%.
    möglichst hoher Gewinn - Es erfolgt ein Bilanzansatz iHv 4.485,-- EUR. Hier wurde das Abschreibungsverfahren der linearen AfA angewendet (§ 7 I EStG). Anhand des höheren Restbuchwertes des Anlagegutes lässt sich folgern, dass der Gewinn hier höher sein muss, da die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Restbuchwert, die Abschreibung für das Wirtschaftsjahr ist und somit als Betriebsausgabe von dem Ertrag abgezogen wird mit der Folge des unterschiedlich hohen Gewinns.
 
zu möglichst niedrigem Gewinn)
Handelt es sich bei den Schreibtischen nicht um GWGs, die gar nicht zu aktivieren sind? Ich würde die auf 900480/12xx buchen, da sich die um die Vorsteuer verminderten Anschaffungskosten pro Tisch lediglich auf 390 Euro belaufen und damit unter die in § 6 Abs. 2 EStG genannte 410 Euro-Grenze fällt.

5569,20/12= 464,10 Bruttopreis pro Schreibtisch |:1,19
=> 390 Euro AK pro Schreibtisch
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
 
zu möglichst niedrigem Gewinn)
Handelt es sich bei den Schreibtischen nicht um GWGs, die gar nicht zu aktivieren sind? Ich würde die auf 900480/12xx buchen, da sich die um die Vorsteuer verminderten Anschaffungskosten pro Tisch lediglich auf 390 Euro belaufen und damit unter die in § 6 Abs. 2 EStG genannte 410 Euro-Grenze fällt.

5569,20/12= 464,10 Bruttopreis pro Schreibtisch |:1,19
=> 390 Euro AK pro Schreibtisch
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Hi PeterL,

alles auf Anfang - du hast natürlich Recht!

Ich sollte einfach keine EAs mit hohem Fieber machen ...

1.000 Dank für die Antwort
 
ich hab mein ergebnis auch bekommen und das mit ziemlich viel punktabzügen weil nicht immer und überall ein bezug zu irgendeiner vorschrift bzw. §
aber durch ist durch egal wie ... jetzt heisst es büffeln für die klausur :cool
 
Meine EA ist lt. PA eingegangen u wird noch korrigiert. Aufatmen! 🙂

Freitag, der Dreizehnte - welch´ Glück. EA mit deftigen Punktabzügen knapp bestanden; jetzt kann es endlich losgehen.
 
ich hab die EAs dieses Semester nicht bearbeitet, weil ich Wiederholer bin, und wollte mich nun zwecks Klausur mal damit auseinander setzen...

Frage:
Aufgabe 3 Nr. 4...
Kann das soweit alles ganz gut nachvollziehen, ausser bei dem letztendlichen Wertansatz vom Gebäude stehe ich auf dem Schlauch...
532.200 is klar, *1-0,03 auch klar wegen Abschreibung nach §7, aber woher kommt die 3,5 ?
Ich hab sicher nur einen kleinen Denkfehler, ist auch noch früh am Sonntag morgen. Aber vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank im voraus!
 
Es handelt sich wohl um den Abschreibungszeitraum vom

Erwerb des Grundstücks am 1.7.2008
Erstellen Sie die Steuerbilanz zum 31.12.2011

=> 3 1/2 Jahre (berück. Abschreibung bei Ermittlung der fortgeführten AK)

Huch, man kann ja den Beitrag lesen. Auf die Frage zur EA-Aufgabe Grundlagen der Besteuerung hatte ich auch geantwortet, allerdings verschwinden zur Zeit zahlreiche Beiträge. Schau mal auf Moodle nach, es handelt sich um einen Fehler, die Betreuerin hat auf Moodle eine korrigierte Musterlösung eingestellt.

Viele Grüße
Peter
 
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