EA-Kurs 05301-KE3-ausformuliert
hallo zusammen,
so, jetzt brauch ich aber wirklich eure hilfe! und da das so ist, stelle ich auch die fragen und antworten, soweit sie mir noch unklar sind mit in den thread rein.
1)Ist diese strafliche Rechtsfolge eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung?
Einstellen unter Auflage gem. §135a StPO
Antwort: meiner Meinung nach ist es eine Maßregel...
2) Ist diese Aussage richtig?
Eine Sicherheitsverwahrnung kann nur angeordnet werden, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen des §66StGB vorliegen
Antwort: ich würde sagen die aussage stimmt, bin aber unsicher
3)Welche der folgenden Aussagen über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind zutreffend?
A Die Unterbringung ist eine Maßregel, die bei vermindert schuldfähigen selbstständig angeordnet werden kann
B Die Unterbringung kann beim Vorliegen besonderer Umstände zur Bewährung ausgesetzt werden, z.B. dann, wenn sich der Täter einer ambulanten Behandlung unterzieht und der mit der Unterbringung verfolgte Zweck auch dadurch erreicht werden kann
Anwort: A, bin mir aber in beiden fällen unsicher
4)Wann ist die Führungsaufsicht anzuordnen?
A Wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
B Der Richter kann diese immer anordnen, wenn Rückfallgefahr besteht
Antwort: stimmt beides nicht???
So, das ist jetzt erstmal der erste teil der fragen... habe nur die fragen und antworten aufgeschrieben, die mir unklar sind. alles zu schreiben, ist mir echt zu viel. natürlich teile ich gerne meine erkenntnisse mit jedem, der die aufgaben auch vor sich liegen hat:
hier meine (un)sicheren Ergebnisse zur KE3:
1 C,D,E (A?)
2 E (D?)
3 C,D (E?)
4 ???
5 B,C,E
6 D
7 B,C
8 B
so, es kommt im laufe des wochenende noch einiges dazu..
hallo zusammen,
so, jetzt brauch ich aber wirklich eure hilfe! und da das so ist, stelle ich auch die fragen und antworten, soweit sie mir noch unklar sind mit in den thread rein.
1)Ist diese strafliche Rechtsfolge eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung?
Einstellen unter Auflage gem. §135a StPO
Antwort: meiner Meinung nach ist es eine Maßregel...
2) Ist diese Aussage richtig?
Eine Sicherheitsverwahrnung kann nur angeordnet werden, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen des §66StGB vorliegen
Antwort: ich würde sagen die aussage stimmt, bin aber unsicher
3)Welche der folgenden Aussagen über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind zutreffend?
A Die Unterbringung ist eine Maßregel, die bei vermindert schuldfähigen selbstständig angeordnet werden kann
B Die Unterbringung kann beim Vorliegen besonderer Umstände zur Bewährung ausgesetzt werden, z.B. dann, wenn sich der Täter einer ambulanten Behandlung unterzieht und der mit der Unterbringung verfolgte Zweck auch dadurch erreicht werden kann
Anwort: A, bin mir aber in beiden fällen unsicher
4)Wann ist die Führungsaufsicht anzuordnen?
A Wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
B Der Richter kann diese immer anordnen, wenn Rückfallgefahr besteht
Antwort: stimmt beides nicht???
So, das ist jetzt erstmal der erste teil der fragen... habe nur die fragen und antworten aufgeschrieben, die mir unklar sind. alles zu schreiben, ist mir echt zu viel. natürlich teile ich gerne meine erkenntnisse mit jedem, der die aufgaben auch vor sich liegen hat:
hier meine (un)sicheren Ergebnisse zur KE3:
1 C,D,E (A?)
2 E (D?)
3 C,D (E?)
4 ???
5 B,C,E
6 D
7 B,C
8 B
so, es kommt im laufe des wochenende noch einiges dazu..