• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

EA-Kurs 05301-Kurseinheit 2-vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt

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EA-Kurs 05301-KE2-vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt

Ich brauch ganz dringend eure hilfe!! komme einfach nicht weiter, oder besser ich werd nicht fertig damit:

hier der fall:

A wohnt mit B in einer WG. A stiehlt B einen Krug, weil er Geldprobleme hat und diesen zu Geld machen will. A weiß, dass er zivilrechtlich gesehen, nicht ordnungsgemäß handelt, denkt aber nicht eine straftat zu begehen, da A und B gemeinsam in einer WG leben!

hier mein bisheriges mageres Ergebnis:

I. Stafbarkeit gem. §242

1. Tatbestand:
Der Krug gehört dem B und damit nimmt A einem anderen eine fremde bewegliche Sache weg, in der Absicht sich die Sache rechtswidrig anzueignen.

Rechtswidrigkeit: Als Rechtsfertigungsgrund scheidet §§16, 17 Abs.1 StGB der vorsatzausschließende Tatbestand aus.

so, da fehlt noch ne menge, aber ich habe keie ahnung wie ich weiter vorgehen soll? vielleicht kann mir mal jemand auf die sprünge helfen?? das wäre zu freundlich
 
Hilfe

Liebe strafrechtler,

ich brauch hier dringend hilfe, es reicht auch ein anhaltspunkt, an dem ich ansetzen kann.

teil 2 folgt noch, denn das war noch nicht alles zu diesem fall!!! aber teil 2 betrachte ich schon als fast komplett, deswegen wäre der hier erwähnte fall erstmal außerordentlich wichtig!!

danke für die unterstützung
 
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