eine vermutlich nicht sehr kluge Frage eines Einsteigers, der sich nicht länger den Kopf zermartern will.
Gestern weilten mein holdes Weib und ich in einem Cafe. Beide hatten wir eine Tasse Kaffee bestellt und als Beilage einen Keks bekommen. Da mein Schatz den ihren nicht verzehren wollte, ich aber traurig dreinblickte, hat sie mir ihren Überlassen. Lecker, und rechtlich vermutlich noch übersichtlich, Schatz wird durch Kaufvertrag Eigentümerin von Kaffee und Keks und kann mit beidem so verfahren, wie sie es möchte, auch an Dritte weitergeben.
So, jetzt wird es - zumindest für mich - komplizierter: Mein Weib, das holde, bekommt selbst Appetit und bestellt als Gegenmaßnahme das "große, bunte Frühstücksbuffet - all you can eat für 6,- Euro". Geht los, lädt sich den Teller ordentlich voll und kommt damit zurück an unseren Tisch. Weil ich so schön traurig blicken kann, lässt sie mich eine der Frühstücksoliven probieren. Das sorgt vielleicht noch nicht für Unruhe beim Gastwird, aber wenn sie mir zwei "ihrer" Brötchen überlässt, gibt es vermutlich Ärger. Zu Recht? Und wenn ja, warum? Ist die Bestellung am Ende gar kein Kaufvertrag? Was ist sie dann? Und gilt das auch für den Kaffee-Keks?
Fragen über Fragen!
Gruß
Sisalbaum
Gestern weilten mein holdes Weib und ich in einem Cafe. Beide hatten wir eine Tasse Kaffee bestellt und als Beilage einen Keks bekommen. Da mein Schatz den ihren nicht verzehren wollte, ich aber traurig dreinblickte, hat sie mir ihren Überlassen. Lecker, und rechtlich vermutlich noch übersichtlich, Schatz wird durch Kaufvertrag Eigentümerin von Kaffee und Keks und kann mit beidem so verfahren, wie sie es möchte, auch an Dritte weitergeben.
So, jetzt wird es - zumindest für mich - komplizierter: Mein Weib, das holde, bekommt selbst Appetit und bestellt als Gegenmaßnahme das "große, bunte Frühstücksbuffet - all you can eat für 6,- Euro". Geht los, lädt sich den Teller ordentlich voll und kommt damit zurück an unseren Tisch. Weil ich so schön traurig blicken kann, lässt sie mich eine der Frühstücksoliven probieren. Das sorgt vielleicht noch nicht für Unruhe beim Gastwird, aber wenn sie mir zwei "ihrer" Brötchen überlässt, gibt es vermutlich Ärger. Zu Recht? Und wenn ja, warum? Ist die Bestellung am Ende gar kein Kaufvertrag? Was ist sie dann? Und gilt das auch für den Kaffee-Keks?
Fragen über Fragen!
Gruß
Sisalbaum