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Hallo Sandra,
vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!
Bitte, bitte, gerne geschehen.
Hab Recht2 nicht mehr schreiben müssen und es auch nicht freiwillig getan. Wird dann weder Propädeutikum noch BGB1 angerechnet?
Das weiß ich nicht. Eventuell hast Du mit dem Propädeutikum Glück. Für Deinen weiteren Studienerfolg halte ich persönlich eine Anerkennung von BGB I mit "nur" Recht I für sehr fragwürdig , zumal hier eben alle Grundlagen gelegt werden. Zwar wird "stofflich" etwas weniger vermittelt als in Recht I, dafür geht es mehr in die Tiefe. Während es bei den Wiwis quasi nur ein "richtig" oder "falsch" gibt, gibt es bei den Rewis dann Meinungsstreits, die du erörtern musst. Mit "Grundlagen des bürgerlichen Rechts" sowie "Einführung in das Strafrecht" habe ich aus dem Magister-
studiengang trotz zweier Rechtsgutachten in der Klausur auch nur das Propädeutikum anerkannt bekommen. Aber auch das Propädeutikum halte ich für fraglich, zumal Du ja nicht einmal den öffentlich-rechtlichen Teil aus Recht II für Wiwis kennst.
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, würde z.B. Fiba als Wahlmodul 1 +2 anerkannt, so dass nur noch ein weiteres Wahlmodul gewählt werden muss. Und dieses dritte muss aus dem Rewi Bereich stammen, kann also nicht z.B. Makroökonomie sein. Soweit richtig?
Ja, Du hast dann nur noch ein rechtswissenschaftliches Modul frei. Natürlich darfst Du mehrere Module belegen. Diese werden Dir dann vom Prüfungsamt zusätzlich bescheinigt, fließen jedoch nicht in die BoL-Note mit ein. Du kannst UR II, UR III, Kollektives ArbR, StR-Vertiefung oder Konsensorientierte Konfliktbewältigung wählen.
Eine Frage noch zum Arbeitsaufwand. Würdest du den Arbeitsaufwand je Semesterwochenstunde für Wiwi und Rewi als ungefähr gleich ansehen oder in Rewi doch eher mehr durch den großen Zeitaufwand fürs Fälle üben?
Das lässt sich wirklich nicht pauschal sagen. Ich denke, dass die Paukerei der Definitionen wohl am meisten Zeit braucht. Naja, und Gutachten schreiben sich eben auch nicht von alleine. Ich brauche hier immer ziemlich viele Fälle zum Üben ... Ich denke, dass eine SWS Wiwi wohl eine SWS Rewi entsprechen dürfte. Dem einen fällt eben das Rechnen etwas leichter, dem anderen das Pauken von Definitionen und das Abfassen von Gutachten.
PS: ich bin durch mein Erststudium Diplom-Theologe. Da kann man rein gar nichts anrechnen.
Super, eine der besten Antworten die ich hier im Forum je gesehen habe.Anrechnung? Naja, bei den Wiwis hätte man vor ein paar Semestern an das Wahlpflichtfach Psychologie oder Philosophie denken können 😀 😀 😀.
Kirchenrecht wird im BoL leider nicht angeboten *fg*
Sandra
Da UR bei den Wiwis im Hauptstudium nicht mehr angeboten wird, gibt es hier die Anrechnungsvariante im Hauptstudium nicht mehr. Ergo ist auch das Absolvieren des Seminars im Bereich Unternehmensrecht bzw. die Bachelorarbeit (bzw. eine wechselseitige Anrechnung) nicht (mehr) möglich.
Gruß
Sandra
@rumpelstilzchen:
den ll.b. will ich auch so schnell wie möglich abschließen. wobei ich fest davon ausgehe, dass beim ll.m. sich nicht mehr all zu viel änder wird, außer evtl. dass man anwalt usw. werden kann (gehe ich zu 99%) davon aus.
du schreibst, dass man sich beim bol nichts anrechnen lassen kann, wie sieht es umgekehrt aus. bol module in wiwi?
Anrechnung Wahlfach UR aus dem Hauptstudium BWL Diplom für BoL ist möglich - steht so auch in der Prüfungsordnung BoL - beim Bachelor habe ich leider keine Ahnung.Hallo Sandra,
ich weiß nicht, wie es von dem Wiwi-Dipl. zum BoL aussieht, aber wenn ich z.B. die Bachelor-Arbeit im Bereich URecht schreibe, kann ich mir die - bei Bestehen - auf den Wiwi-Dipl. anrechnen lassen. Mir ist zwar schleierhaft, warum das nicht auch in der anderen Richtung gehen soll, aber na ja...Lieben Gruß
Franzi
Da muss ich doch glatt mal Nachfragen, ob dies jetzt immer noch gilt. Mir wurde nämlich mal mitgeteilt (ich weiß allerdings nicht mehr wann das war, kann schon vor 2008 gewesen sein), dass nur UR I angerechnet würde.Ja, das Wahlfach Unternehmensrecht aus dem Hauptstudium BWL ist im BOL anrechenbar, wenn man nach der neuen Prüfungsordnung mit dem "längeren" BOL studiert. Seminare und Diplomarbeiten aber nicht.