• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Doppelstudium Wiwi und Rewi

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Doppelstudium: Wiwi und Rewi

Hab mal eine Frage: Ist es möglich an der FU Hagen sowohl WiWi als auch Rewi parallel zu studieren? Gibt es hier Leute, die das bereits tun? Und wenn ja, kann man zwei Studiengänge gleichzeitig schaffen wegen der Doppelbelastung?
 
Nippi,

ja geht ... eigentlich ziemlich problemlos. Mach hauptsächlich Rewi, hab aber 3 Klausuren mehr geschrieben, um das Vordiplom zu haben. So jetzt sitz ich mitten in der BoL-Prüfung und zugleich im Hauptstudium BWL. Zwar stressig, aber macht Spass.

Man kann viele Fächer gegenseitig anrechnen lassen. So brachten mir bspw. UR I und UR II das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht im Haupt-
studium ... usw.

Gruß

Sandra
 
Sandra,

willst Du das Studium Wiwi auch fertig machen? Studierst Du VZ oder TZ? Muss man bei einem Doppelstudium bei der Rückmeldung dann immer Reei und Wiwi eintragen und wie ist das mit dem Status? Gelten beide Studiengänge als Haupthörer?
 
Nippi,

zurzeit mach ich erstmal meinen BoL fertig und guck gleichzeitig, dass ich irgendwie die Klausur in P & O auf die Reihe bringe. Danach kommt Diplom I an die Reihe und dann der L.L.M.

Bin in beiden Studiengängen als ordentliche Studentin eingeschrieben. Mache alles jedoch in Teilzeit.

Sandra
 
Nö, ist machbar.

Wenn Du entsprechend belegst, kannst Du manche Fächer eben gleich für zwei Studiengänge "verbraten". Da ich im BoL sowieso BWL I bis III machen musste und Makro und Mikro in den Wahlfächern untergebracht habe, musste ich "nur" noch drei zusätzliche Klausuren (Mathe, Statistik/ Informatik) für das VD machen, da mir Recht natürlich anerkannt wurde.

Zudem wurde mir wegen UR I (6 SWS) und UR II (6 SWS) für das Haupt-
studium im Diplomstudiengang das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht (12 SWS) komplett angerechnet, so dass ich jetzt "nur" noch "P & O", A-BWL, A-VWL schreiben, das Seminar hinter mich bringen und die DA schreiben muss.

Bei richtiger Belegung sind es eben "nur" ein paar Klausuren mehr.

Sandra
 
Wieviele Klausuren schreibst Du so pro Semester? Sag mal, ist das nicht irgendwie für Dich blöd, dass Du bei Wiwi das Diplom bekommst und bei Rewi den Bachelor?
 
Hab gerade gelesen, dass Du im SS 2004 angefangen hast mit dem Studium. Du bist nach 7 Semester fast fertig und das in TZ? Und hast noch Klausuren aus Wiwi geschrieben? Boah, wie hast Du das denn gemacht?
 
Ganz so fantastisch war ich auch wieder nicht ... Muss ich zugeben !

Seit SS 2001 war ich im Magisterstudiengang Soziale Verhaltenswissenschaften / Jura / VWL eingeschrieben. Da ich eine der ersten im BoL war (2. Semester überhaupt), musste ich mich damals noch im anderen Studiengang exmatrikulieren, um überhaupt in den BoL zu dürfen.

Zumindest brachte mir das die Anerkennung des Propädeutikums, der Zulassung von Strafrecht (war hier eigentlich scheinfrei und hätte Magisterabschluss in Strafrecht machen können) sowie meinen VWL-Fächern (Makro & Mikro), da ich hier schon die Zwischenprüfung hatte. Schade dass ich mich nicht früher an Herrn Hofmann gewendet hätte, ansonsten hätte man mit dem Wahlpflichtfach Psychologie für Diplom II auch noch etwas machen können (hier war ich kurz vor der Zwischenprüfung). Gut, weil ich eben in das allererste Semester BoL nicht reingekommen bin, habe ich eben noch BWL I im WS 2003/2004 geschrieben. Das Fach konnt ich dann mitnehmen ... Aber ich muss schon zugeben, dass ich es habe etwas krachen lassen:

Anerkannt: Propädeutikum, BWL I, Makro, Mikro

SS 2004 BGB I (einzige Klausur, da längerer KH-Aufenthalt) 🙂
WS 2004 BGB II, ArbVR, BWL II 🙂
SS 2005 BWL III, StR, BGB III 🙂
WS 2005 UR I, Kollekt. ArbR, IPR, VerfR 🙂
SS 2006 Statistik, Rhetorik, Informatik, UR II 🙂, VwR (1. Versuch 😡 )
WS 2006 VwR (2. Versuch 🙂), Mathe

In BWL habe ich mich dann erst später eingeschrieben, als ich eben entdeckte, dass ich nur "drei" weitere Scheine für das VD machen muss.
 
Sandra,

bevor ich mich da selbst durchwurstele, wende ich mich mal wieder vertrauensvoll an Dich:
Du kennst Dich doch bestimmt aus und kannst mir sagen, wie eine sinnvolle Modul-/Klausurplanung aussieht, wenn ich neben dem BoL auch noch ein Wiwi-Diplom machen möchte. Ist das immernoch so "leicht" realisier- und planbar, wie es offenbar bei Dir war, oder ist der zu betreibende Aufwand ungleich größer, wenn ich mir nichts aus verhergehenden Studiengängen anrechnen lassen kann?

Danke und viele Grüße,

der Piff
 
Wieviel Stunden lernst Du denn pro Tag/Woche? Liegt Dir das Studieren einfach so oder besteht Dein Leben nur aus Deinem Job und danach aus lernen? Oder bist so so gut organisiert?
 
Luna stimmt, aber ich habe mich noch rechtzeitig ins Diplom immatrikuliert. Habe lange hinter B.Sc. und Diplom I geschwankt, mich letztendlich aber für Diplom I entschieden, weil ich ja mit L.L.B (bzw. L.L.M. später) ja schon "einen neuen Abschluss" mache ... Momentan ist eben aus beruflicher Perspektive das Diplom noch günstiger ...

In beiden Fällen wäre der Arbeitsaufwand "fast" gleich hoch gewesen. Da mir im Diplom eben UR als Wahlpflichtfach anerkannt wurde, muss ich hier noch durch A-BWL, A-VWL, einem weiteren Wahlpflichtfach, Seminar und DA. Im B.Sc. gibt es das Fach UR ja nicht. Also hätte ich da dann 4 BWL-B-Module und noch zwei VWL-B-Module machen müssen, Seminar und Bachelorarbeit ... praktisch gleicher Aufwand ...

Wobei letztendlich den Ausschlag gab, A-BWL und A-VWL in München oder Erlangen schreiben zu können.

Sandra
 
studiere Wiwi im Hauptstudium und überlege, ob der Bol zusätzlich machbar wäre. Der Abschluß ist für mich interessant da ich beruflich Richtung Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung möchte.

Zu meinen Fragen:

1) wieviele der Wahlmodule im Bol dürfen aus Wiwi stammen? Kann ich mir z.B. die Fächer "Finanzwirtschaft und Banken" (12 SWS) und Steuerlehre (16 SWS) als Wahlmodule für den Bol anrechnen lassen?

2) BWL I,II und III werden angerechnet. Nun kam ja noch die "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" hinzu. Das musste ich in Wiwi nicht mehr mitschreiben, wird mir das aufgrund meines Vordiploms trotzdem angerechnet?


3) Wenn ich die Anleitungen zur Belegung richtig verstehe, gibt es im Bol kein spezielles Modul Steuerrecht sondern nur das Wiwifach Steuerwesen/Steuerlehre. Sehe ich das richtig?


Wäre super wenn ihr mir die ein oder andere Frage beantworten könntet.

Vielen Dank,

Florian
 
Florian,

bei den Wahlmodulen bist Du leider insoweit beschränkt als dass Du nur entweder "Finanzwirtschaft & Banken (= Doppelmodul)" oder "Betriebliches Steuerwesen (= Doppelmodul)" anerkannt bekommst. Hast Du die 16 SWS-
Variante in Steuern geschrieben, würdest Du beim L.L.M. dann das entsprechende "Steuer-C-Modul" anerkannt bekommen.

BWL I bis III werden unproblematisch übernommen. Einführung in die Wiwi bekommst Du, da Du eben bereits das Vordiplom hast, anerkannt.

Sofern Du noch Recht I & II in der alten Variante gemacht hast, bekommst Du auch das Propädeutikum & BGB I anerkannt. Da das Propädeutikum aber auch einige Teile (Strafrecht, Ö-Recht) enthält, die Du so noch nicht gemacht hast, musst Du Dir dann die Skripte zumindest besorgen, da die Module M 5, M 8 & M 12 auf dieses Vorwissen aufbauen. Hättest Du noch das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht (12 SWS) geschrieben, hättest Du Dir auch die Module M 10 bzw. W 1 anerkennen lassen.

Was musst Du noch machen?

M 4, M 5, M 6, M 8, M 9 + Seminar, (M 10 evtl. anerkannt), M 11, M 12, M 13 + Seminar, evtl. ein Wahlfach falls nicht anerkannt ... und natürlich musst Du noch BGB IV machen.

Folglich hättest Du nur noch 9 bzw. 11 Module zu erledigen.

Anrechnung: Propädeutikum, BGB I, BWL I, BWL II, BWL III, Finanzwirt-
schaft & Banken oder Steuern, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft.

8 Module würdest Du angerechnet bekommen, bei Wahlpflichtfach Unternehmensrecht UR I & UR II


Sandra
 
Sandra,

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

Hab Recht2 nicht mehr schreiben müssen und es auch nicht freiwillig getan. Wird dann weder Propädeutikum noch BGB1 angerechnet?

Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, würde z.B. Fiba als Wahlmodul 1 +2 anerkannt, so dass nur noch ein weiteres Wahlmodul gewählt werden muss. Und dieses dritte muss aus dem Rewi Bereich stammen, kann also nicht z.B. Makroökonomie sein. Soweit richtig?

Eine Frage noch zum Arbeitsaufwand. Würdest du den Arbeitsaufwand je Semesterwochenstunde für Wiwi und Rewi als ungefähr gleich ansehen oder in Rewi doch eher mehr durch den großen Zeitaufwand fürs Fälle üben?
 
Hallo Sandra,

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

Bitte, bitte, gerne geschehen.

Hab Recht2 nicht mehr schreiben müssen und es auch nicht freiwillig getan. Wird dann weder Propädeutikum noch BGB1 angerechnet?

Das weiß ich nicht. Eventuell hast Du mit dem Propädeutikum Glück. Für Deinen weiteren Studienerfolg halte ich persönlich eine Anerkennung von BGB I mit "nur" Recht I für sehr fragwürdig , zumal hier eben alle Grundlagen gelegt werden. Zwar wird "stofflich" etwas weniger vermittelt als in Recht I, dafür geht es mehr in die Tiefe. Während es bei den Wiwis quasi nur ein "richtig" oder "falsch" gibt, gibt es bei den Rewis dann Meinungsstreits, die du erörtern musst. Mit "Grundlagen des bürgerlichen Rechts" sowie "Einführung in das Strafrecht" habe ich aus dem Magister-
studiengang trotz zweier Rechtsgutachten in der Klausur auch nur das Propädeutikum anerkannt bekommen. Aber auch das Propädeutikum halte ich für fraglich, zumal Du ja nicht einmal den öffentlich-rechtlichen Teil aus Recht II für Wiwis kennst.

Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, würde z.B. Fiba als Wahlmodul 1 +2 anerkannt, so dass nur noch ein weiteres Wahlmodul gewählt werden muss. Und dieses dritte muss aus dem Rewi Bereich stammen, kann also nicht z.B. Makroökonomie sein. Soweit richtig?

Ja, Du hast dann nur noch ein rechtswissenschaftliches Modul frei. Natürlich darfst Du mehrere Module belegen. Diese werden Dir dann vom Prüfungsamt zusätzlich bescheinigt, fließen jedoch nicht in die BoL-Note mit ein. Du kannst UR II, UR III, Kollektives ArbR, StR-Vertiefung oder Konsensorientierte Konfliktbewältigung wählen.

Eine Frage noch zum Arbeitsaufwand. Würdest du den Arbeitsaufwand je Semesterwochenstunde für Wiwi und Rewi als ungefähr gleich ansehen oder in Rewi doch eher mehr durch den großen Zeitaufwand fürs Fälle üben?

Das lässt sich wirklich nicht pauschal sagen. Ich denke, dass die Paukerei der Definitionen wohl am meisten Zeit braucht. Naja, und Gutachten schreiben sich eben auch nicht von alleine. Ich brauche hier immer ziemlich viele Fälle zum Üben ... Ich denke, dass eine SWS Wiwi wohl eine SWS Rewi entsprechen dürfte. Dem einen fällt eben das Rechnen etwas leichter, dem anderen das Pauken von Definitionen und das Abfassen von Gutachten.

gruß


Sandra
 
Ok, vielen Dank noch mal für die Infos. Ist wahrscheinlich leider zu viel um damit fertig zu werden bevor ich mich dann auf die Stb/Wp Examen vorbereiten muss. Und die dürften mich ausreichend beschäftigen...
 
ich finde diese ganze Anrechnerei ja reichlich grenzwertig.

Ich kann zwar sehr gut verstehen, dass jeder das Optimum seiner Anstrengungen erreichen möchte. Dennoch halte ich diese Kombiniererei für groben Unfug.

Wenn ein Bachelor z.B. 180 SWS benötigt, finde ich es nicht gut, wenn man für 270 SWS zwei Bacheloren (oder wie heißen die im Plural?) bekommt.

Ich stelle mir vor, ich würde einene Bachelor in Wirtschaft machen, dann noch einen in Informatik. Dann müsste ich ja ohne Mehrarbeit auch noch einen in Wirtschaftsinformatik bekommen.

Eine kluge Lösung habe ich aber auch nicht.

Gruß

BothoBull.

PS: ich bin durch mein Erststudium Diplom-Theologe. Da kann man rein gar nichts anrechnen.
 
Wenn aus einem Bachelor Wiwi und einem Bachelor Informatik ohne weitere Prüfungen ein Bachelor Wirtschaftsinformatik gemacht werden könnte, so wäre das natürlich Unfug. So etwas ist aber meist durch die Prüfungsordnungen nicht zugelassen. Es kann sich ja auch keiner zu seinem Dipl. Kaufmann noch "umsonst" den Master Wiwi ausstellen lassen.

Grundsätzlich aber macht das Anrechnen schon Sinn. Warum sollte z.B. ein Humanmediziner, wenn er auch noch Zahnmedizin studieren möchte, wieder bei Null im Anatomiekurs anfangen?

@BothoBull: Dein Erststudiengang ist halt, wie soll ich sagen, nicht besonders kompatibel 😀. Ist jetzt nicht böse gemeint. In Philosophie würden auch Dir sicherlich einige Scheine angerechnet.

Grüße,
Florian
 
Anrechung neuer Rechtskurs BWL/VWL

Hmm,

"Sofern Du noch Recht I & II in der alten Variante gemacht hast, bekommst Du auch das Propädeutikum & BGB I anerkannt."

... wie sieht es eigentlich mit dem neuen Kurs Recht BWL/VWL aus (Nachfolger von Recht I und Recht II). Kann dieser für BoL angerechnet werden?
Wenn ja, welches Modul? Gibt es hier schon Erfahrung?

LG an alle
 
Sandra,

Du scheinst ja ein wahrer Kenner in Sachen Anrechnung zwischen Jura und BWL zu sein 😉

Falls es nicht zu viel Mühen macht, hätte ich auch noch ne kleine Frage:

Ich habe in Jura das erste Staatsexamen an der Präsenz-Uni absolviert und stehe kurz vor dem zweiten. In BWL steh ich kurz vor dem Hauptstudium. Meine Frage: Kann ich mir durch mein Jura-Staatsexamen irgendwelche Fächer im Hauptstudium anrechnen lassen? Am naheligendsten wäre ja "Unternehmensrecht". Gibt es noch andere? Wenn man was anrechnen kann: nur ein Fach oder gleich zwei?

Falls Du auch hierdrauf ne Antwort weißt: super! Ich sage auf jeden Fall schon mal danke!

Grüße Tommy
 
Tommy,

für den Diplomstudiengang gibt es Unternehmensrecht ... Mehr leider nicht! Damit hättest Du Dir immerhin schon ein komplettes Wahlpflichtfach (12 SWS) gespart. Somit musst Du nur noch durch A-BWL, A-VWL für D I einem weiteren Wahlpflichtfach, ein Seminar + DA, für D II ein WPF, ein Schwerpunktfach, zwei Seminaren + DA.

Sofern Du im B.Sc. bist, besteht keinerlei Anrechnungsmöglichkeit, da Unternehmensrecht hier NICHT angeboten wird (d.h. also KEIN Seminar in UR, KEINE BA im rechtswissenschaftlichen Bereich).

Im Hauptstudium schaue ich natürlich, dass ich Seminar und DA dann in Unternehmensrecht mache😉

Gruß

Sandra

Ergänzung: Unternehmensrecht bekommst Du "nur" anerkannt, wenn Du Gesellschaftsrecht als Wahlfachgruppe hattest. Du musst quasi Kenntnisse von mindestens 12 SWS in Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Kartellrecht (auch auf europäischer Ebene) nachweisen. Schau mal, was bei den Wiwis hier verlangt wird, und v.a. ob Du mit den Leistungsnachweisen aus Deinem bisherigen Studium genügend SWS zusammenbringst.
 
Hey Sandra,

ich bin begeistert: Du scheinst nicht nur alles zum Thema zu wissen, sondern bist auch noch verdammt schnell! Danke für die prompte Antwort!

Dann werde ich mich jetzt mal dranmachen, die Anrechnung zu bekommen 🙂

LG nach Ulm, Tommy
 
Hey Sandra,

nein, hatte ich nicht mehr mitbekommen. Heißt das, es ist nur anrechenbar, wenn ich tatsächlich als Wahlfachgruppe "Gesellschaftsrecht" hatte, oder müssen es insgesamt nur 12 SWS im Bereich Unternehmensrecht sein? Die Nachweise für die 12 SWS wären kein Problem, Wahlfach war halt "Marken- und Urheberrecht"...

LG Tommy
 
B.Sc. und LL.B. parallel Studium

Ist es möglich Bachelor of Science in Wirtschaftswissenschaft und Bachelor of Laws parallel zu studieren bzw. die Module so zu wählen das man so viel wie möglich abdeckt? Ist das möglich bzw. welche Module muß mann belegen wenn man den LL.B. studiert und den B.Sc. auch mit abschließen will? Vordiplom gibt es ja nicht mehr. Ich würde mich gerne auf den IT Bereich spezialisieren, da ich eine Fachinformatiker Ausbildung habe. Wirtschaftsinformatik bezieht sich ja auf den IT Bereich und den IT Bereicht hab ich durch meine Ausbildung abgedeckt. Somit brauch ich keine Programmier Kenntnisse bzw. Softwarearchitektur usw. mehr. Ich brauch nur noch die Wirtschaftkomponente. Was würdet ihr mir raten? Ich persönlich dachte an den LL.B., dann den LL.M. und Dr. jur.! Möchte aber die Wirtschafts Komponente so weit wie möglich mitnehmen und mich eben dann bei einem IT Unternehmen in der Management Position niederlassen. Bedenkt bitte, dass dies das Ziel ist und natürlich nicht von heute auf morgen passieren wird. Mich würde nur interessieren, was Ihr mir raten würdet !!! Danke im Voraus für eure Antworten.
 
also ich habe im LL.B. studiert (jetzt im LL.M.) und bin gleichzeitig für Diplom I bei den Wwis eingeschrieben. Natürlich konnte ich manche Fächer gleichzeitig für beide Studiengänge verwenden (z.B. Theorie der Marktwirtschaft, BWL I bis III, Markoökonomie etc.), sogar UR I + UR II im LL.B. haben mir die komplette Anerkennung des WPF Unternehmensrechts im Hauptstudium BWL gebracht.

Gruß

Sandra
 
Danke, aber...

So etwas wie das Vordiplom gibt es doch nicht mehr. Um dann irgendeinen Vorteil der Doppelbelastung zu haben, wäre der komplette Abschluß des Bachelors in WiWi, oder?
 
Naja, alles kann man nicht abdecken.

Lediglich die Fächer "Einführung in die Wiwi, Externes Rechnungswesen, Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen, Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung" kann man problemlos in beiden Studiengängen verwerten. Bei den LL.B.-Wahlmodulen kommt es dann dagegen darauf an, welches Wiwi-Fach Du zuerst schreibst. Also entweder noch zwei A-Module (z.B. Statistik, Info, Makro oder Mikro) oder zwei Wiwi-B-Module aus dem Hauptstudium (z.B. Steuern etc.) ...

Für das Grundstudium Wiwi (A-Moldule) musst Du also mindestens Mathe, zwei (bis vier) A-Module zusätzlich schreiben, für das Hauptstudium drei (bis fünf - je nach Wahl im LL.B.) B-Module, unter welchen jedoch mindestens ein VWL-Modul sein muss. Das Wiwi-Recht-A-Modul wird Dir ohne Note anerkannt, wenn Du BGB I im LL.B. erfolgreich absolviert hast.

Da UR bei den Wiwis im Hauptstudium nicht mehr angeboten wird, gibt es hier die Anrechnungsvariante im Hauptstudium nicht mehr. Ergo ist auch das Absolvieren des Seminars im Bereich Unternehmensrecht bzw. die Bachelorarbeit (bzw. eine wechselseitige Anrechnung) nicht (mehr) möglich.

Das Wiwi-Recht-A-Modul lässt dagegen keinerlei Anrechnung im Bachelorstudiengang zu. FAZIT: nicht belegen, sonderen sich im Gegenzug eben BGB I ohne Note für den B.Sc. anerkennen lassen.


Gruß

Sandra
 
Da UR bei den Wiwis im Hauptstudium nicht mehr angeboten wird, gibt es hier die Anrechnungsvariante im Hauptstudium nicht mehr. Ergo ist auch das Absolvieren des Seminars im Bereich Unternehmensrecht bzw. die Bachelorarbeit (bzw. eine wechselseitige Anrechnung) nicht (mehr) möglich.

Gruß

Sandra

Übrigens ist die Anrechnung von Seminar, Hausarbeit und Bachelorarbeit zumindest im BOL grundsätzlich nicht möglich.

Als notorischer Faulpelz hatte ich mal angefragt, ob ich nicht eines meiner Seminare und meine Diplomarbeit im BOL anrechnen kann (stammen ja aus dem Unternehmensrecht und Arbeitsrecht), aber das wurde mir leider nicht zugestanden. Muss ich doch glatt nochmal was tun 😀.

Eigentlich ging es mir ja nur darum, den BOL so schnell wie möglich fertig zu bekommen, bevor evtl. im MOL noch Zulassungsbeschränkungen eingebaut werden. Momentan hält mich halt der Magister noch ein wenig auf, aber das nur am Rande....

Viele Grüße,

Bernd
 
0-8-15,

also, meine ganz persönliche Meinung ist: Erst ein Studium abschließen und dann vielleicht noch ein anderes Dranhängen. Ich weiß, dass ein Parallelstudium möglich ist, aber ich denke, dass auf dem heutigen Arbeitsmarkt vor allem richtige Abschlüsse gefragt sind. Ein Doppel- bzw. Parallelstudium verlängert die Sache selbstverständlich und man weiß ja nie, was passiert, privat zum Beispiel. Was ist in 4 oder 5 Jahren? Wirst Du dann noch die Zeit (und das Geld) haben zu studieren? Das weiß keiner, aber ich denke man ist auf der sichereren Seite, wenn man erst eine Sache abschließt und auch einen richtigen Abschluss vorweisen kann, anstatt zwei abgebrochenen Studiengängen.
In Anbetracht der Tatsache, dass an der FernUni die neuen Studiengänge gerade erst geschaffen wurden, vermute ich mal, dass diese für die nächsten Jahre bestehen bleiben und das Anrechnen von Kursen kein allzu großes Problem sein sollte.

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung,

Grüße, Xenia.
 
danke

@xenia:
ich gebe dir vollkommen recht. ich werde mich auch erst auf ein studium konzentrieren, eben den ll.b.
allerdings wollte ich mich vorher informieren, was man sich in wiwi bzw. wiinf. anrechnen lassen kann bzw. welche module in allen studiengängen vorkommen. so weiß ich vorher was ich mir anrechnen lassen kann und was nicht, falls ich wiwi auch machen will. wenn nur ein paar module zusätzlich abzulegen sind um das wiwi auch in der tasche zu haben, warum nicht.

@rumpelstilzchen:
den ll.b. will ich auch so schnell wie möglich abschließen. wobei ich fest davon ausgehe, dass beim ll.m. sich nicht mehr all zu viel änder wird, außer evtl. dass man anwalt usw. werden kann (gehe ich zu 99%) davon aus.
du schreibst, dass man sich beim bol nichts anrechnen lassen kann, wie sieht es umgekehrt aus. bol module in wiwi?
 
@rumpelstilzchen:
den ll.b. will ich auch so schnell wie möglich abschließen. wobei ich fest davon ausgehe, dass beim ll.m. sich nicht mehr all zu viel änder wird, außer evtl. dass man anwalt usw. werden kann (gehe ich zu 99%) davon aus.
du schreibst, dass man sich beim bol nichts anrechnen lassen kann, wie sieht es umgekehrt aus. bol module in wiwi?

Man kann schon einige Dinge wechselseitig anrechnen lassen, nur eben nicht alles.

BGB I = Recht Wiwi (aber nicht umgekehrt) - Anerkennung ohne Note
UR I & UR II = Wahlpflichtfach UR - Anerkennung ohne Note
Externes Rechnungswesen = Externes Rechnungswesen (mit Note)
Finanz-und Entschei = Finanz- und Entschei (mit Note)
Internes Rechnungswesen = Internes Rechnungswesen (mit Note)
Statistik = Statistik (mit Note)
Marktwirtschaft = Marktwirtschaft (mit Note)
Makro = Makro (mit Note)
Informatik = Informatik (mit Note)
detto für die anderen Wiwi-Fächer

Keine Anrechnung möglich: Seminar & Abschlussarbeit

Gruß


Sandra
 
Sandra,

ich weiß nicht, wie es von dem Wiwi-Dipl. zum BoL aussieht, aber wenn ich z.B. die Bachelor-Arbeit im Bereich URecht schreibe, kann ich mir die - bei Bestehen - auf den Wiwi-Dipl. anrechnen lassen. Mir ist zwar schleierhaft, warum das nicht auch in der anderen Richtung gehen soll, aber na ja...

Ein Parallelstudium hat auch einige Vorteile. So musst Du - wenn Du vorher keinen qualifizierten Abschluss hast - keine Zweitstudiumsgebühren zahlen. Auch im Rahmen der evtl. zukünftigen Studiengebühren zahlt man nur einmal die z.B. 500 Euro. Sicher, das Studium verlängert sich dadurch, aber es ist immer noch kürzer und v.a. kostengünstiger, wenn man alles in einem Abwasch macht. Auch im Hinblick darauf, dass zurzeit auf dem Arbeitsmarkt und -losenmarkt sehr viele Akademiker umherlaufen, ist der Nachweis eines Doppelstudium (neben dem Job) ein Umstand, der einem gegen die Konkurrenz sicher 1-2 Pünktchen extra einbringt.

Lieben Gruß
Franzi
 
Franzi,

ich weiß nicht, wie es von dem Wiwi-Dipl. zum BoL aussieht, aber wenn ich z.B. die Bachelor-Arbeit im Bereich URecht schreibe, kann ich mir die - bei Bestehen - auf den Wiwi-Dipl. anrechnen lassen. Mir ist zwar schleierhaft, warum das nicht auch in der anderen Richtung gehen soll, aber na ja...

Ich habe auch einen Anrechnungsantrag gestellt ... Allerdings habe ich im Bereich Arbeitsrecht geschrieben, wobei Arbeitsrecht ja zum meinen Grundstudiumszeiten noch Bestandteil von Recht II war ...

Mal gucken, eine Anrechnung wäre genial ... Bisher habe ich noch keine Rückantwort von Dr. Hofmann bekommen.

Es ist häufig so, dass man Leistungen des Bachelorstudiums unproblematisch im Wiwi-Diplom anbringen kann, umgekehrt jedoch Probleme hat (vgl. bspw. Recht I für Wiwi) ...

Ein Parallelstudium hat auch einige Vorteile. So musst Du - wenn Du vorher keinen qualifizierten Abschluss hast - keine Zweitstudiumsgebühren zahlen. Auch im Rahmen der evtl. zukünftigen Studiengebühren zahlt man nur einmal die z.B. 500 Euro. Sicher, das Studium verlängert sich dadurch, aber es ist immer noch kürzer und v.a. kostengünstiger, wenn man alles in einem Abwasch macht. Auch im Hinblick darauf, dass zurzeit auf dem Arbeitsmarkt und -losenmarkt sehr viele Akademiker umherlaufen, ist der Nachweis eines Doppelstudium (neben dem Job) ein Umstand, der einem gegen die Konkurrenz sicher 1-2 Pünktchen extra einbringt.

Teilweise kann so eine "Mehrfachqualifikation" auch abschrecken, wie ich bei einem informellen Vorstellungsgespräch mit einem Verwaltungschef einer größeren kulturellen Einrichtung erfuhr ;-(

Gut, meinen derzeitigen Job habe ich meiner Mehrfachqualifikation zu verdanken, also LL.B.-Studium + Wiwi-Vordiplom.

Sandra
 
Hallo Sandra,

ich weiß nicht, wie es von dem Wiwi-Dipl. zum BoL aussieht, aber wenn ich z.B. die Bachelor-Arbeit im Bereich URecht schreibe, kann ich mir die - bei Bestehen - auf den Wiwi-Dipl. anrechnen lassen. Mir ist zwar schleierhaft, warum das nicht auch in der anderen Richtung gehen soll, aber na ja...Lieben Gruß
Franzi
Anrechnung Wahlfach UR aus dem Hauptstudium BWL Diplom für BoL ist möglich - steht so auch in der Prüfungsordnung BoL - beim Bachelor habe ich leider keine Ahnung.

Gruß
 
Ja, das Wahlfach Unternehmensrecht aus dem Hauptstudium BWL ist im BOL anrechenbar, wenn man nach der neuen Prüfungsordnung mit dem "längeren" BOL studiert. Seminare und Diplomarbeiten aber nicht.

Ich habe auf meine Anfrage folgende mail vom Prüfungsamt Rewi bekommen:

Sehr geehrter Herr Rumpelstilzchen*,

einer Anrechnung der beiden Module Einführung in die Wirtschaftswissenschaft und BGB IV steht nichts im Wege. Nach der neuen Prüfungsverfahrensordnung würde Ihnen auch noch das Wahlmodul Unternehmensrecht II angerechnet. Ich könnte Ihnen einen Anrechnungsbescheid zuschicken, wenn Sie möchten. Unterlagen müssen Sie nicht noch einmal einreichen. Bitte melden Sie sich noch einmal dahingehend.

Eine Anrechnung des Seminars und der Bachelorarbeit kommt nicht in Betracht. Die Fakultät hat sich dafür ausgesprochen, dass diese Leistungen grundsätzlich nicht anrechenbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

* Name von der Redaktion geändert 😀

Viele Grüße,

Bernd

P.S Ich hatte meine Seminare auch im Unternehmenrecht und Arbeitsrecht, die Diplomarbeit im Arbeitsrecht
 
Die Auflistung der wechselseitig anerkannten Module gefällt mir.
Kennt jemand noch mehr Module, bei denen nur in eine Richtung anerkannt wird?
Damit ichs im Fall der Fälle gleich "richtigherum" belege...

Viele Grüße
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, das Wahlfach Unternehmensrecht aus dem Hauptstudium BWL ist im BOL anrechenbar, wenn man nach der neuen Prüfungsordnung mit dem "längeren" BOL studiert. Seminare und Diplomarbeiten aber nicht.
Da muss ich doch glatt mal Nachfragen, ob dies jetzt immer noch gilt. Mir wurde nämlich mal mitgeteilt (ich weiß allerdings nicht mehr wann das war, kann schon vor 2008 gewesen sein), dass nur UR I angerechnet würde.
 
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