• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Doppelmaster: Doppelanrechnung Vertiefung Mathe/Statistik

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Diejenigen, die früher noch die getrennten A-Module "Wirtschaftsmathematik" und "Statistische Methodenlehre" hatten, können sich ja das neue Master-Pflichtmodul "Vertiefung Mathe/Statistik" (mit Note) Anrechnen lassen.

Was ist nun aber, wenn man nach dem Master WiWi noch den Master VWL dranhängt?
Im VWL-Master ist es ja auch Pflichtmodul und es gibt ja auch keine Alternative, da hier 2 von 2 gilt.

In den Infos der FernUni heißt es ja:
"Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."

Dies kann man ja unterschiedlich auslegen, je nachdem wie man es betont:
1.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."

2.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."

Ich halte die zweite Variante für die sinnvollere und darauf aufbauend, müsste man sich das Modul dann auch nochmal für den VWL-Master anrechnen lassen können.
Es würde m. E. auch gar keinen Sinn ergeben, wenn man das Modul dann nicht mehr für den VWL-Master anrechnen lassen kann, denn das hätte ja zwei alternative Folgen sonst: Entweder darf man den VWL-Master nicht mehr machen (es gibt ja keine Alternative zu dem Modul) oder man müsste das Modul nun doch originär mit Klausur abschließen, was aber irgendwie widersprüchlich dazu ist, dass man es vorher im parallelen Studiengang angerechnet bekommen hat (entweder habe ich nachgewiesen, dass ich die Modulinhalte habe oder nicht).
Aber ich möchte hier gar keine Diskussion darüber anzetteln, wie es sein müsste/dürfte/sollte/könnte, sondern möglichst auf Erfahrungswissen zurückgreifen, wie es tatsächlich gehandhabt wird.
 
Diese Formulierung ist mir auch schon unangenehm aufgestossen, da sie doppeldeutig ist..
Ich denke schon, dass die erste Variante gemeint ist, da bei der zweiten Variante es streng genommen nicht möglich wäre, ein begonnes Studium an einer Präsenzuniversität an der Fernuniversität unter Anrechnung der bisherigen Leistungen fortzusetzen, wenn dieses zum gleichen Abschluss führt.
Soweit ich weiß, gilt die Regelung aber nur für Wahlmodule. Vertiefung Mathe/Statistik ist aber ein Pflichtmodul. Ansonsten müsste man bei der Kombination der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und dem Bachelor of Laws diverse wirtschaftswissenschaftliche Module doppelt schreiben, da sie in allen drei Studiengängen Pflichtmodule sind, wobei sich dann allerdings die Frage stellt, inwieweit man ein bereits bestandenes Modul in einem anderen Studiengang noch einmal schreiben darf.
 
Ansonsten müsste man bei der Kombination der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und dem Bachelor of Laws diverse wirtschaftswissenschaftliche Module doppelt schreiben, da sie in allen drei Studiengängen Pflichtmodule sind, wobei sich dann allerdings die Frage stellt, inwieweit man ein bereits bestandenes Modul in einem anderen Studiengang noch einmal schreiben darf.

Genau deswegen wäre es ja Quatsch.
Eine Einschränkung auf Wahlmodule kann ich aber auch nicht erkennen.

Vielleicht ist auch eher die Frage, ob es sich auf externe Leistungen beschränkt oder auch auf interne...
 
Hab noch was gefunden, was meine Interpretation stützt.

Laut FernUni selber heißt es:
"Absolvierte oder angerechnete Prüfungsleistungen erscheinen auch bei mehrmaliger Anrechnung für verschiedene Studiengänge nur einmal im Prüfungsportal."
Das macht ja nur Sinn, wenn Leistungen auch für verschiedene Studiengänge (= mehrmals) angerechnet werden können.

Hier der Link: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/anrechnung/begrenzung.shtml
 
Abgeziehlt wird hier insbesondere auf die im Master wählbaren B - Module.

Es soll z.B. eben nicht FIWI II und Markt und Staat sowohl für den Bachelor- als auch Masterabschluss angerechnet werden.
 
Da der Bachelorabschluss i.d.R. die Voraussetzung für die Zulassung zum Master ist, kann ein B-Modul aus dem Bachelor ohnehin nicht für den Master angerechnet werden. Lediglich wenn die Zulassung für den Master bereits durch einen anderen Studiengang erlangt wurde, ist dieses möglich.
Wer also z.B. zunächst das Diplom und danach den Bachelor gemacht hatte, sollte das B-Modul aus dem Bachelor auch für den Master verwenden können.
 
Dr Franke Ghostwriter
Der Fall, dass jemand nach dem Diplom zunächst den Bachelor macht und dann anschließend noch den Master, dürfte in der Tat außergewöhnlich sein. Für jemanden, der bereits lange aus dem Lernprozess heraus ist, kann es aber durchaus sinnvoll sein, zunächst mit dem Bachelor wiedereinzusteigen, bevor man sich an den Master herantraut. Wenn man in erster Linie an mehreren B-Modulen interessiert ist, kann es ebenso sinnvoll sein, den Bachelor zu machen. Gerade im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich sind die B-Module zur Weiterbildung teilweise interessanter als die C-Module, wenn der entsprechende Bereich durch das Erststudium noch nicht abgedeckt wurde.
Ich habe die Kombination aber in erster Linie deshalb aufgeführt, da sie eine Ausnahme darstellt, bei der ein bereits für den Bachelor benötigtes Modul im Master angerechnet werden kann.
 
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