Diejenigen, die früher noch die getrennten A-Module "Wirtschaftsmathematik" und "Statistische Methodenlehre" hatten, können sich ja das neue Master-Pflichtmodul "Vertiefung Mathe/Statistik" (mit Note) Anrechnen lassen.
Was ist nun aber, wenn man nach dem Master WiWi noch den Master VWL dranhängt?
Im VWL-Master ist es ja auch Pflichtmodul und es gibt ja auch keine Alternative, da hier 2 von 2 gilt.
In den Infos der FernUni heißt es ja:
"Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
Dies kann man ja unterschiedlich auslegen, je nachdem wie man es betont:
1.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
2.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
Ich halte die zweite Variante für die sinnvollere und darauf aufbauend, müsste man sich das Modul dann auch nochmal für den VWL-Master anrechnen lassen können.
Es würde m. E. auch gar keinen Sinn ergeben, wenn man das Modul dann nicht mehr für den VWL-Master anrechnen lassen kann, denn das hätte ja zwei alternative Folgen sonst: Entweder darf man den VWL-Master nicht mehr machen (es gibt ja keine Alternative zu dem Modul) oder man müsste das Modul nun doch originär mit Klausur abschließen, was aber irgendwie widersprüchlich dazu ist, dass man es vorher im parallelen Studiengang angerechnet bekommen hat (entweder habe ich nachgewiesen, dass ich die Modulinhalte habe oder nicht).
Aber ich möchte hier gar keine Diskussion darüber anzetteln, wie es sein müsste/dürfte/sollte/könnte, sondern möglichst auf Erfahrungswissen zurückgreifen, wie es tatsächlich gehandhabt wird.
Was ist nun aber, wenn man nach dem Master WiWi noch den Master VWL dranhängt?
Im VWL-Master ist es ja auch Pflichtmodul und es gibt ja auch keine Alternative, da hier 2 von 2 gilt.
In den Infos der FernUni heißt es ja:
"Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
Dies kann man ja unterschiedlich auslegen, je nachdem wie man es betont:
1.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
2.) "Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden."
Ich halte die zweite Variante für die sinnvollere und darauf aufbauend, müsste man sich das Modul dann auch nochmal für den VWL-Master anrechnen lassen können.
Es würde m. E. auch gar keinen Sinn ergeben, wenn man das Modul dann nicht mehr für den VWL-Master anrechnen lassen kann, denn das hätte ja zwei alternative Folgen sonst: Entweder darf man den VWL-Master nicht mehr machen (es gibt ja keine Alternative zu dem Modul) oder man müsste das Modul nun doch originär mit Klausur abschließen, was aber irgendwie widersprüchlich dazu ist, dass man es vorher im parallelen Studiengang angerechnet bekommen hat (entweder habe ich nachgewiesen, dass ich die Modulinhalte habe oder nicht).
Aber ich möchte hier gar keine Diskussion darüber anzetteln, wie es sein müsste/dürfte/sollte/könnte, sondern möglichst auf Erfahrungswissen zurückgreifen, wie es tatsächlich gehandhabt wird.