Diskrepanzen zwischen den KE und den Gesetzen für 2009
Wie erwartet habe ich bereits so einige Unstimmigkeiten zwischen der KE 1 und dem EStG des aktuellen Jahres festgestellt(aktuellstes Bsp: Berechnung der tariflichen Einkommenssteuer, in der KE ist als Grundfreibetrag auf Seite 63 7664EUR im EStG § 2a aber 7834EUR aufgeführt). Wie geht ihr mit solchen "Unstimmigkeiten" um?Lernt ihr was in der KE steht zusätzlich auswendig oder geht ihr einfach darüber hinweg?Oder würdet ihr mir empfehlen die alte Fassung des EStG 2008 zu erwerben?
Grüße
Martin
Wie erwartet habe ich bereits so einige Unstimmigkeiten zwischen der KE 1 und dem EStG des aktuellen Jahres festgestellt(aktuellstes Bsp: Berechnung der tariflichen Einkommenssteuer, in der KE ist als Grundfreibetrag auf Seite 63 7664EUR im EStG § 2a aber 7834EUR aufgeführt). Wie geht ihr mit solchen "Unstimmigkeiten" um?Lernt ihr was in der KE steht zusätzlich auswendig oder geht ihr einfach darüber hinweg?Oder würdet ihr mir empfehlen die alte Fassung des EStG 2008 zu erwerben?
Grüße
Martin