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degressive Afa 08 ja oder nein?

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degressive Afa 2008 ja oder nein?

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt was die degressive Afa § 7 (2) EstG angeht. Eigentlich soll sie ja ab 01.01.2008 abgeschafft werden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform.

Leider sind die 2008 Est Ausgaben noch nicht zu bekommen und in den alten Gesetzen steht das noch nicht drin.

Was ist wenn in der Klausur so eine Abschreibungsaufgabe dran kommt? Werden in der Klausur die aktuellen Gesetzesausgaben mit abgedruckt?

Liebe Grüße Andrea
 
Leider sind die 2008 Est Ausgaben noch nicht zu bekommen und in den alten Gesetzen steht das noch nicht drin.

Hallo Andrea,

in den zurzeit erhältlichen Beck-Texten ist ein entsprechender Hinweis in der Fußnote:

"... aufgehoben. - Zur letztmaligen Anwendung siehe § 52 Abs. 21 a Seite 3."

Der Hinweis steht dort schon seit der 151. Ergänzung vom September 2007. Mit einem einigermaßen aktuellen Beck-Sammler hast Du alles, was Du brauchst, um die degressive AfA guten Gewissens ab 2008 nicht mehr anzuwenden 😀

Gruß aus München
Micha
 
Ich hab das aktuelle NWB "wichtige Steuergesetze 2008" schon vor einiger Zeit bei der Mayerschen Buchhandlung erworben.
Die degressive Afa ist in 2008 definitiv abgeschafft
 
Naja wenn man es weiß dann kann man sich das ja auch merken.. finde aber echt die ganze Unternehmessteuerreform doof. die ganzen neuen Angaben habe ich in meiner Ausgabe von den nwb die ich mir vor 2 Wochen bei amazon gekauft habe noch nicht drin... aber ich hoffe mal stark dass der lehrstuhl dann die Angaben dazuschreibt...
 
Naja wenn man es weiß dann kann man sich das ja auch merken.. finde aber echt die ganze Unternehmessteuerreform doof. die ganzen neuen Angaben habe ich in meiner Ausgabe von den nwb die ich mir vor 2 Wochen bei amazon gekauft habe noch nicht drin... aber ich hoffe mal stark dass der lehrstuhl dann die Angaben dazuschreibt...

Es sollte sich doch jeder, im Rahmen der Klausurvorbereitung mit der Unternehmenssteuerreform vertraut machen...Aufgaben dazu bieten sich dieses Semester doch geradezu an! 🙄
Meine nwb-Ausgaben, die ich erst vor kurzem gekauft habe sind in dieser Hinsicht auch nicht aktuell, aber ich denke auch, dass der Lehrstuhl die jeweiligen Angaben bzw. Informationen dazu gibt!
 
Dr Franke Ghostwriter
Nur dass es nicht zu Mißverständnissen kommt: diese Version dürft ihr in der Klausur natürlich nicht mitnehmen (ausgedruckt).

Bei uns war damals der Mehrwertsteuersatz neu und es kam eine USt-Aufgabe. Aber sich sowas zu merken, dürfte nicht allzu schwer fallen 😛
Ebenso ist es mit der AfA - man "weiß", dass es die nicht mehr gibt, also sollte man das auch so anwenden....da das Steuerrecht extrem kurzlebig ist und ständig Änderungen kommen, kann der Lehrstuhl gar keine topaktuellen Kurseinheiten anbieten.

Zur Sicherheit oben auf die Klausur schreiben, mit welchem Rechtsstand ihr gearbeitet habt.
 
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