Hallo,
habe mir überlegt mir ein Definitionen Buch anzuschaffen
aber es gibt ja verschiedene Bücher von denen.
hat einer von euch so eins bzw. kann mir eines empfehlen?
Ich hab das von Alpmann&Schmidt und finde es schon nicht schlecht, um v.a. unterwegs schnell mal was nachzuschlagen. Es ist nicht groß und vor allem hat es vorne und hinten eine Klappe zum Abdecken, man kann damit also auch lernen. So wenig Definitionen sind es gar nicht, die allein für BGB AT relevant sind.
Die Skripte im BGB I finde ich diesbezgl. schon wirklich gut. Ich rate dazu Def. nicht einfach nur so "runterzulernen", sondern dies immer in Verbindung von Fallösungen, Fälle-Schreiben zu tun.
Ansonsten gibt es Def. auch online: Definitionen-Jura
Ich schreibe eine Zusammenfassung des Moduls (in schwarz)und die Definitionen in rot. Die strittige Sachen in grün. Ausgedruckt in ein Hefter kann ich regelmäßig reingucken und Definitionen üben.
Einziger Nachteil, meine Zusammenfassung ist über 100 Seiten lang. Aber ich schreibe mit vielen Absätzen und innerhalb der Absätze jedes neue Aspekt auf einer neuen Zeile, dann ist so eine Seite schnell voll.
100 Seiten 😱? Da kann man ja gleich mit dem Skript lernen... Mir wär das zu viel. Ich orientiere mich auf max. 30-40 Seiten für die ausführliche Zusammenfassung und werde mir dann nochmal eine ultrakurze machen, die max. 15 Seiten umfassen soll.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."