kann mir noch mal jemand verraten, wie Dauerschuldverhältnisse (explizit Miete) beim Wechsel des Firmeninhabers abgewickelt werden?
Kann der Vermieter für die Dauer von 5 Jahren beim ehemaligen Inhaber Zahlung verlangen, sofern kein Haftungsausschluss vereinbart wurde?
Danke
LG
Petra
P.S. Ich wünsche allen für die morgige Klausur toi, toi, toi!
Kann der Vermieter für die Dauer von 5 Jahren beim ehemaligen Inhaber Zahlung verlangen, sofern kein Haftungsausschluss vereinbart wurde?
Danke
LG
Petra
P.S. Ich wünsche allen für die morgige Klausur toi, toi, toi!