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Darf man im Kontenplan Markierungen wie im HGB vornehmen?
Ja, das darf man. Ich habe mir für schwierige Buchungssätze jeweils zusammengehörige Konten farbig markiert. Das hat enorm geholfen. Die Prüfer sind während der Klausur durch die Reihen gegangen und haben sich die Gesetztestexte, Kontenpläne, etc. angesehen und hatten bei mir nichts zu beanstanden.
Angaben zum Kontenplan findet man unter Punkt 6 - FAQ (Unterpunkt 22) findet man folgende Informationen, die man auch in der Studien- und Prüfungsinformation der FeU nachlesen kann.
Folgende Hilfsmittel sind zugelassen:
[FONT=Arial,Times New Roman]der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen,
[FONT=Arial,Times New Roman]Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk und ohne externe Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über ein Netzwerk[FONT=Arial,Times New Roman]),
[*]wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung (z. B. auch der "Schönfelder"); nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte).
[FONT=Arial,Times New Roman] Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen mit Textmarkern), aber keine zusätzlichen Eintragungen in Form von Zeichen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Zur Gliederung der Gesetzestexte verwendete Klebezettel dürfen keinerlei Beschriftung aufweisen. Unterstreichungen, Textmarkierungen sowie Klebezettel dürfen verschiedenfarbig sein. Die Gesetzestexte, der Kontenplan und ggf. genutzte Klebezettel dürfen auch während der Klausur nicht beschriftet werden.
Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."