• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Computerbrille

Dr Franke Ghostwriter
Ich hab mal ne kleine Frage und vielelicht weiß ja jemand was.. seis aus irgendwelchen Quellen oder aus eigener Erfahrung.

Ich hab seit heute ne Brille... die laut Rechnung als Computer und Arbeitsbrille deklariert ist.

Nun sagte man mir das die der Arbeitgeber bezahlen oder zumidnest einen Teil davon übernehmen muss. Aber weiß das irgendjemand genauer? Also kann ich dem morgen einfach die Rechnung vorlegen? Oder zahlt der die z.B. nur wenn bei der Einstellung mit den Augen noch alles ok war???

Und vor allem wenn er mir sagt wie cih darauf käme muss ich ihm ja irgendwas sagen können. Ich weiß nur DAS es eien Richtlinie gibt.. aber ich weiß nicht wo und ich finde leider auch nichts 🙁

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Dank!
 
Also nach meiner Kenntnis müsste der Arbeitgeber einen Teil zuschießen. Bin selbst Beamtin und mein Dienstherr muss sogar auch zuzahlen, unglaublich bei all den Einsparungen :rolleyes
 
Das kommt immer auf deinen Arbeitgeber an und ist auch länderspezifisch im Einzelfall geregelt.
Am Besten erkundigst Du Dich entweder bei eurem Betriebsarzt oder bei der Personalabteilung - denn sicherlich musst Du firmenspezifische Formulare ausfüllen etc., d.h. wilde Spekulationen unsererseits helfen Dir nicht viel weiter.
Ich hoffe nur, dass Du nicht (wie bei uns) Dich vorher an die Firma hättest wenden müssen und dass bei Euch alle Optiker anerkannt sind...
 
Ach göttchen. sowas wie nen betriebsarzt gibts schonmal garnicht 🙂 wir haben nichtmal einen für die medizinische erstversorgung.

Und unsere "personalabteilung" ist die Sekretärin vom Chef.. weil bei ihr im Büro die Personalakten stehen *ggg* Das kann ja heiter werden. Ich dachte da gäbe es irgendeine gesetzliche Regelungen 🙁

Denn ich kann die zwar so von der Steuer absetzten... aber das bringt mir nichts. Ich hab jetzt schon mehr zum absetzen als ich Steuern bezahlt habe
 
Gesetzliche Regelungen gibts dafür nicht,
außer Beihilfe im öfftl. Dienst kenne ich nix.

Ich bin froh, daß ich nicht mehr Arbeitgeber bin, für was ich alles aufkommen soll 😕
Nix für ungut.
 
Antje schrieb:
Na, ne gesetzliche Regelung gibt es natürlich schon, die Du hier:
https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/index.html
findest. Aber wie es genau ausgeführt wird, bestimmt sich meist durch spezielle Regelungen.
Aber in Deinem Fall dürftest Du mit dem Link oben schon weiterkommen, einfach selbstbewusst auftreten und sagen "So ist das - her mit der Kohle!"
Oha... ich glaube, den kann ich auch gebrauchen. Danke 🙂 🙂 🙂

Speziell §6 (2) dürfte passen - mit "normaler" Brille flackert es mir hier (17"er Röhre) zu sehr, wogegen ich am heimischen 19er TFT deutlich besser sehen kann.


mfg
Mickey
 
Mir war als Sparkassenangestellter bisher auch nur die Beihilfe-Regelung bekannt. Besonders leicht ist es bei uns auch, wenn bei der betrieblichen Augenüberprüfung festgestellt wird, dass eine Brille benötigt wird. Ansonsten halt Beihilfe wie z.B: auch bei Zahnersatz o.ä.
 
Oben