• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Christoph Kazmierczak Erklärung über die Benutzung der Einlagen

  • Ersteller Ersteller Ina Schmied
  • Erstellt am Erstellt am
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Ina Schmied

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kann mir von euch jemand sagen, wie genau ich die Einlagen für´s BGB von Christoph Kazmierczak anwenden soll?
Keine Ahnung. Ich habe mal gehört, die Themen ausschneiden und ins BGB kleben???
Wäre über eine Antwort sehr erfreut.
 
Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, was du meinst. In das Gesetz darfst du nur die vom Lehrstuhl zugelassenen Hilfsmittel einfügen - also nichts reinkleben, reinschreiben etc.
Zugelassen sind Markierungen / Unterstreichungen in verschiedenen Farben, solange sie kein System sind. Post its als Finder sind ebenfalls zulässig - allerdings wurde dies bei einigen Klausurorten kurz vor der Klausur ebenfalls untersagt und musste entfernt werden.
 
Ganz einfach:

Wie benutze ich die Einlagen? Was ist damit gemeint?
Wie kann ich damit lernen?

Das sie in der Klausur nicht zugelassen sind, ist mir klar!
 
Ina Schmied schrieb:
Wie benutze ich die Einlagen? Was ist damit gemeint?
Wie kann ich damit lernen?
Also, der Gedanke ist wohl tatsächlich, die einzelnen Dinger ausschneiden und ins BGB an die richtige Seite reinlegen, damit man sie direkt da hat wo sie gebraucht werden. Ob das aber wirklich soo sinnvoll ist, da über 100 lose Blätter zwischen den Seiten zu haben, da bin ich mir nicht so sicher.

Ich werde mir die Dinger jedenfalls lieber zu einem handlichen A5-Ringbuch wickeln, und lese das neben dem BGB. Also einmal in der Mitte durchgeschnitten, und dann Seite für Seite abgeheftet. Dazwischen Trennblätter für die einzelnen Sachgebiete (allerdings in der Gliederung des BGB umsortiert), damit fällt das synchrone Aufinden auch nicht mehr so schwer.


mfg
Mickey
 
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