• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BWL und Jura gleichzeitig?

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ich habe gerade mein Vordiplom in BWL abgeschlossen und würde jetzt gerne das Hauptstudium BWL weitermachen, allerdings würde ich auch gerne mit dem Bachelor of Law beginnen. Hat jemand Erfahrung, wie man hier vorgehen muss? Belegt man die "Jura-Fächer" als Akademiestudent? Muss man sich für 2 Studiengänge einschreiben lassen? Wie wird das mit dem Studienkonto verrechnet?

Bin für jede Hilfe dankbar
Besten Dank
Liebe Grüße aus dem nicht sehr winterlichen Dubai
Daniela

Guten Rutsch an alle
 
Solange auf BOL eine Zulassungsbeschränkung drauf ist, kannst Du dort als Akademiestudent keine Klausuren in den Rechts-Fächern schreiben (die BWL-Fächer hast Du ja schon).
D.h. Du müßtest Dich um den Studiengang offiziell bewerben (angeblich kommen alle rein trotzdem die Beschränkung 😕 ).
Das belastet aber sicher das Studienkonto, wie weiß ich aber leider nicht.
 
Eliza,

recht herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.
Also muss ich mich jetzt wohl darum kümmern, wie ich mich um einen zweiten Studiengang bewerben kann.
Besten Dank noch mal
Liebe Grüße
Daniela
 
Du musst Dich "ganz normal" mit dem Einschreibe-Formular für BOL schriftlich bewerben. BOL hat eine verkürzte Einschreibe-Frist (also vor der Rückmeldefrist! - genaues Datum weiss ich leider momentan nicht, aber so ca. 2 Wochen vorher). Abi-Zeugnis usw. brauchst Du aber nicht mehr einreichen, wenn Du schon an der FeU eingeschrieben bist.

Für WiWi meldest Du dich normal zurück.

Das Studienkonto wird bei zwei TZ-Studiengängen mit 2 TZ-Semestern belastet bzw. dann eben ein volles SEmester abgebucht. Wie es mit Studiengebühren ist weiss ich nicht.
 
Dr Franke Ghostwriter
Hier die Antwort zu der Frage mit den Studiengebühren. Hoffe, dass die Situation passt:

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Meine Anfrage:

"Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage zu den Studiengebühren.

Aktuell studiere ich an FU Hagen schon WiWi (Zusatzstudiengang WiWi für
Ings. und Nat.-Wis,) als Teilzeitstudent. Da es sich hierbei um ein
Zweitstudium handelt bezahle ich aktuell 325 Euro Studiengebühren. Ich
überlege nun zusätzlich zum WiWi-Studium ein Jura-Studium (BoL) an der FU
Hagen als Teilzeitstudium zu beginnen.

Frage: Wie hoch wären dann die zu bezahlenden Studiengebühren? Weiterhin
325 Euro (= beide Teilzeitstudiengänge werden als ein Teilzeitstudiengang
angesehen) oder 650 Euro (= zwei Teilzeitstudiengänge entsprechen einem
Vollzeitstudium)?

Ich hoffe, dass ich meine Frage verständlich formuliert habe. 🙂

Meine Matrikelnummer: XXXXXXXX


Mit freundlichen Grüßen
Holger "

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Und hier die Antwort (binnen 30 Minuten):

"Sehr geehrter Herr Holger,

und hier die gute Nachricht des Tages:
Weiterhin 325,- Euro.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

R. W.
(Studierendensekretariat)"

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Gruss
Holger
 
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