• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bundeswehr - Einberufung

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bernhardm

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Bundeswehr - Einberufung !!!

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe zum 01.10. das BWL-Studium (Vollzeitstudium) an der Fernuni Hagen aufgenommen. Nun habe ich diese Woche den Einberufungsbescheid von der Bundeswehr zum 01.01.06 bekommen. Da ich ja neben dem studieren auch noch einen Fulltimejob habe, habe ich diesbezüglich zuerst mit meinem Arbeitgeber gesprochen, hier sind wir zu dem Standpunkt gekommen, dass ich problemlos, jedoch max. 12 Monate zwecks Unabkömmlichkeit zurückgestellt werden kann. Dies alleine bringt mir allerdings nichts, da ich dann erst 22 Jahre alt bin.
In einem Jahr hätte ich nun allerdings das dritte Semester des Studiums erreicht, wie ich im Internet zahlreich lesen konnte, ist dies die Vorraussetzung dafür, dass man von der Bundeswehr für die Zeit des Studiums nicht mehr herrangezogen werden kann. Was ich nun nicht weiß, wie ist es mit einem Fernstudium. Gelten hier die gleichen Regeln. Vielleicht hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht und kann mir hierzu was sagen. Vielen Dank.
Gruß, Bernhard
 
Bernhard!

Solange du als Vollzeitstudent bei der Fernuni eingeschrieben bist, gelten für dich die gleichen Regelungen wie an jeder anderen Hochschule in Deutschland. 🙂
Ruf am besten morgen bei der Studienberatung in Hagen an, vielleicht haben die eine Lösung parat.

Ich habe heute in den Nachrichten gehört, dass Übergewichtige ausgemustert werden, die den Fitnesstest nicht bestehen. Du hast ja noch ein Jahr Zeit.....😀

Viel Glück bei der Anerkennung der Unabkömmlichkeit!
 
Jepp, habe ich gemacht, allerdings war der, von der Studienberatung nicht sehr entgegenkommend. Als ich angerufen habe, hat er mir erläutert, dass erst 1 Semester vor der Diplomprüfung eine Zurückstellung möglich ist. Daraufhin habe ich im mit §12 WehrPflG konfrontiert:
"4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder
anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus
rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet
würde oder
b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,
2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen
oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist,
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen
Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder einen zu
einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
c) eine bereits begonnene Berufsausbildung
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder
vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde."

Daraufhin erwiderte er mir, diese Regelung gilt nur solange, solange man keine Erstausbildung in der Tasche hat, ansonsten ist diese Regelung unwirksam. Soetwas habe ich aber bisher noch nirgends gelesen.
Ist dies wirklich korrekt????
Bin jeder Antwort dankbar.

Mfg, Bernhard
 
Da hat der gute Mann von der Studienberatung recht. Die Zurückstellung aus ausbildungstechnischen Gründen greift nur in der Erstausbildung.
Versuchen würd' ich's aber trotzdem, sowohl über's Studium und deinen Betrieb.

Mittlerweile werden so viele Leute freigestellt bzw. ausgemustert, dass man denken könnte, die Bundeswehr wird von Freiwilligen überrannt.
 
Also, mein Freund hatte vor 2 Jahren einen 2er, hatte sich sogar schon eine Zivistelle gesucht und dann haben sie ihn doch nicht genommen (weil damals kein Geld da war. Ich glaube, das war die Zeit, wo man mit einem 2er oder 3er automatisch schon ausgemustert worden ist)
 
Ich weiß ich bin weiblich ( nur um kommentaren vorzubeugen die ich mir schon öffers anhören durfte 🙂 ) aber ich war trotzdem mal beim Bund.

Zwar als Berufssoldat aber die Musterung hatte ich ja auch hinter mir. Falls du wirklich nicht zum Bund möchtest und auch keinen Zivi machen willst... dann ist es sehr leicht als T3 oder T4 eingestuft zu werden. und damit wirst du heute nimmer gezogen. Jammer wenns um Knochen wie Knie, Schulter oder Rücken geht und du bist so gut wie draußen.

Aber darf ich mal nachfragen warum du Fernuni nicht mit bund vereinbaren kannst oder gehts dir darum überhaupt nichts zu machen?
 
Dr Franke Ghostwriter
Kreiswehrersatzamt ??

Wenn ich postings richtig verfolgt habe, hast du überall nachgefragt und um Rat gefragt, nur nicht beim Bund.

Vielleicht solltest du dort mal anrufen und nachfragen. Im Normalfall erreichtst du einen vernünftigen Menschen, der die helfen kann und in vielen Fällen helfen will.

Wenn du natürlich auf gar keinen Fall Wehrdienst leisten willst, ist natürlich der Weg über Krankheiten und Gebrechen am einfachsten.
 
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