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Mir liegt leider die betreffende SA nicht vor, daher kann ich nur raten. Sofern es sich bei dem vom Steuerberater ermittelten Wertansatz um eine Wertfindung für erbschaftliche Zwecke nach dem Bewertungsgesetz (bspw. Grundbesitzwert) handelt, dann gilt es zu überprüfen, ob dieser dem für bilanzsteuerrechtliche Zwecke maßgebenden Teilwert entspricht. In § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG heißt es "Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen..."
Im Buch wurde die Sacheinlage wie folgt gebucht: unbebaute(?) Grundstücke an Privat 006/190
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."