• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BRK

Das bedeutet: Der Masterabschluss steht unter dem 1. Staatsexamen.
(obwohl letzteres nur 4 Jahre dauert. . . viel weniger Stoff enthält und eigentlich sogar leichter zu bestehen ist)
na ja, also so weit ich weiß, ist die regelstudienzeit bis zum ersten staatsexamen ebenfalls 10 semester (also 5 jahre) und keineswegs 4 jahre! und nichts für ungut, aber das das "normale" jurastudium weniger stoff beinhaltet und sogar leichter zu bestehen ist, halte ich nach allem was ich so mitbekomme, auch mal für ein gerücht

Das wäre eine Ausbildungsdauer von etwa 8 Jahren. Bravo.
(denn ein 1. Staatsexamen erfordert auch eine etwa 1-jährige Vorbereitungszeit, das geht ja nicht einfach gleich nach der Masterarbeit)
. . . auf die Ergebnisse muß man schließlich auch noch warten etc. .. .
7-8 Jahre ist die normale ausbildungsdauer für volljuristen in deutschland, das hat überhaupt nichts mit den neuen abschlüssen zu tun.

außerdem wage ich einfach mal die behauptung aufzustellen, dass viele der hagener BoL studenten nicht unbedingt rechtsanwalt, notar etc. werden wollen, sondern eher den weg in die wirtschaft gehen wollen. diese ganze diskussion geht für mich von daher ein bischen an der realität vorbei. abgesehen davon, wirs ed wohl möglich sein, nach dem ll.m unter anrechnung der studienleistungen ein "normales" jurastudium aufzunehmen und in relativ kurzer zeit das 1. staatsexamen zu bestehen. plus referendariat, ist man dann nicht wesentlich länger beschäftigt als die "normalen" juristen.

lieber gruß,
Philipp
 
Also irgendwie hab ich das gefühl, DU hast nicht ganz gelesen was ICH geschrieben habe 😉

Die bisherige Ausbildungsdauer würde um etwa 2 Jahre verlängert. Darum geht es. Also nach diesem Vorschlag wären das 8 1/2 Jahre etwa.
vollkommen richtig. aber du bist dann nicht wirklich länger beschäftigt als "normale" jurastudenten, die nach etwa 5 jahren das erste staatsexamen machen, anschließend 2 jahre referendariat und 2. staatsexamen. dann erst können sie sich volljuristen schimpfen und rechtsanwalt etc. werden. wo also ist der großartige zeitliche nachteil, wenn man (wie in deiner rechnung) den weg über den hagener ll.m wählt?

Insgesamt konnte man also in 6 , sagen wir 6 1/2 Jahren Rechtsanwalt sein.
man braucht in deutschland immer noch 2 staatsexamen um rechtsanwalt zu werden und für das 2.staatsexamen muss man ein (meines wissens nach) 2 jähriges referendariat ablegen und kann dann erst das 2. staatsexamen ablegen. dann ist man auch minimum 7 jahre, aber in der regel wohl doch eher noch etwas länger geschäftigt.

Zweitens besteht es fast nur aus den Kerngebieten. Der Stoffumfang ist wesentlich kleiner. Nur daß man eben die Gesamtprüfung überstehen muß und sich alles in sein Gehirn brennen muß. Ansonsten ist es nicht schwerer.
wie gesagt, dass halte ich für ein gerücht, dass man im "normalen" jurastudium nur kerngebiete absolviert. außerdem gibt es dort sogar gebiete die im ll.m in der regel so gut wie gar nicht abgedeckt werden (weil sie von der wirtschaft i.d.R. nicht benötigt werden. (z.B. familien- und erbrecht). außerdem ist im ll.b + ll.m studium ja auch ein wirtschaftswissenschaftlicher anteil enthalten im gegensatz zum "normalen" jurastudium. was ich persönlich zwar sinnvoll finde, aber der reine juraanteil dürfte daher eher etwas geringer sein. daher wird der juristische stoffumfang im "normalen" jurastudium meiner meinung nach eher größer als kleiner sein.

Wenn alles so viel leichter wird. . . .
Dann sind die Staatsexamens-Juristen also bessere als die Juristen aus
Holland, England, USA, Canada, Österreich, Schweiz, Ungarn, Australien etc . ??
dergleichen habe ich nie behauptet, also wie kommst du da drauf?

außerdem möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass ich die hagener abschlüsse keineswegs irgendwie abwerten möchte, sondern sie mittel- bis langfristig als "die zukunft der juristenausbildung" ansehe. ich selbst spiele sogar mit dem gedanken den ll.b als studiengangszweithörender zu belegen oder spätestens nach meinem abschluss (vwl an der uni bonn) zu absolvieren.
 
Dr Franke Ghostwriter
Irgendwie reden wir hier aneinander vorbei. 😉 und ich wollte dich auch nicht irgendwie persönlich angreifen, wenn du aber irgendwas so aufgefasst haebn solltest, tut mir das leid!

also mit den studiendauern gestaltet sich das halt meines wissens nach so:

"klassisches" jurastudium:

5 jahre (regelstudienzeit) + 1. staatsexamen + referendariat (2 jahre) + 2 staatsexamen = 7 jahre, meiner meinung (und erfahrung) nach dauert es auf jeden fall eher was länger (also beim gros der studenten).

"hagener modell" + anschließend "klassisch":

ll.b (3,5 jahre regelstudienzeit) + ll.m (1,5 jahre
regelstudienzeit) = 5 jahre + max. 1 jahr zusätzliches studium + 1. staatsexamen + referendariat (2 jahre) + 2 staatsexamen = 8 jahre

festzuhalten wäre allerdings, dass es beim "klassischen" modell minimum 7 jahre und beim "hagener modell" maximal 8 jahre wären. der letztendliche unterschied ist also nicht wirklich so groß.

aber ich will jetzt auch gar nicht weiter über irgendwelche rechnungen diskutieren, denn ich denke dass ein großer teil der juristen die den weg über ll.b und ll.m wählen eh nicht als rechtanwalt etc. arbeiten wollen, sondern in die wirtschaft gehen wollen. außerdem wird eine reform der juristenausbildung eh früher oder später kommen, also ist das ganze hier, spätestens dann, eh makulatur!

also sag ich einfach mal schwamm drüber!
 
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