• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

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habe privat gerade einen "komischen" Fall und wollte mal hören, wie ihr darüber denkt, bzw. was ihr tun würdet.

Haben uns ein neues Auto gekauft. Als Extra eine elektrische Kofferraumklappe (Aufpreis), im Prospekt, in den älteren wie auch in den neueren und im Internet steht, dass sich diese mit dem Schlüssel öffnen und schließen lässt.
Des weiteren haben wir schwarzen Teppich bestellt (ohne Aufpreis).
Als wir das Auto nun letzten Samstag in der Autostadt abgeholt haben, mussten wir leider feststellen, dass sich die Kofferraumklappe zwar mit dem Schlüssel öffnen, aber nicht schließen lässt. Im Fahrerbereich befindet sich noch ein Knopf, aber damit lässt sie sich ebenfalls nur öffnen und nicht schließen. Stattdessen befindet sich an der kofferraumklappe selbst ein Knopf, den man drücken muss, um sie zu schließen.
Als Extra haben wir diese genommen, damit man wenn man vom Einkaufen kommt und die Hände voll hat die Kofferraumklappe mit dem Schlüssel schließen kann und nicht erst alles nochmal abesetzen muss. 😡

Zum bestellten schwarzen Teppich: Der Teppich ist zwar im Fußraum schwarz, aber im Kofferraum beige. Wenn ich schwarzen Teppich bestelle, kann ich doch wohl erwarten, dass der Teppich im kompletten Auto auch schwarz ist und das nicht nur im Fußraum, oder? Ich hab hinterher extra nochmal nachgelesen, es steht im Prospekt wirklich "Teppich" und nicht "Teppich Fußraum".

Bei der Abholung haben wir natürlich den übergebenden Mitarbeiter gleich gefragt warum sich die Kofferraumklappe nicht mit dem Schlüssel schließen lässt - er hat nur in sein schlaues Gerät geguckt in dem im Übrigen auch stand mit Schlüssel zu öffnen und zu schließen - und meinte nur das ist eben so - mit dem Teppich genau das Gleiche.

Die erste Beschwerde an VW hat leider nichts gebracht, der Kommentar von denen schließen der Kofferraumklappe aus "Sicherheitsgründen" mit dem Schlüssel nicht möglich, mit dem Hinweis das ja im Verkaufsprospekt steht "Änderungen vorbehalten".

Aber sind denn solche wesentlichen Änderungen überhaupt möglich? Das Auto gibt es bereits seit Oktober, da hätte man die Kunden gerade mit der Heckklappe drauf hinweisen müssen, oder?

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Mängelanzeige an den Verkäufer?

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe, die etwas "angesäuerte"
Denise
 
Denise,

eine besch**** Situation, wenn man sich eigentlich auf den Neuen freut... 🙁

Also das Problem wird darin liegen, dass nicht eine falsche Schließtechnik eingebaut wurde und diese durch die richtige ersetzt werden könnte. Denn die von dir gewünschte gibt es ja leider gar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Jetzt vom Hersteller zu fordern, einen gar nicht existenten Mechanismus extra für dein Auto zu entwickeln, wird nicht mehr von der Nacherfüllungspflicht erfasst. Ich rate dir daher, dem Verkäufer nahe zu legen, den Kaufpreis zu mindern.
Ob Gleiches für den Teppich im Kofferraum gilt, kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, ob hier schwarzer Teppich überhaupt möglich ist. Ich meine nicht technisch möglich, sondern: Gibt es diese Ausstattungsvariante? Falls ja, fordere sie ein oder verlange wiederum Minderung.

So würde ich es machen. Und immer alles schön schriftlich festhalten... 😉

Gruß
Steffi
 
Denise
Ich kann Deinen Ärger gut verstehen, aber die Reaktion vom Hersteller ist leider normal, erstmal taub stellen und sagen "Pech gehabt". Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mit der mal klären, ob die eine anwaltliche Bearbeitung übernehmen. Komischerweise reagieren die meisten Firmen erst wenn sie einen Brief von einem Anwalt erhalten.
Ansonsten frag doch mal bei den großen Automobilclubs nach, die haben sehr gute Rechtsabteilungen und können oft gute Tipps geben.
Ich hatte da mal sehr gute, schnelle und präzise Erfahrungen beim ADAC gemacht.
Ansonsten viel Erfolg (beim Studium und in Sachen Auto)
Grüße Jan
 
Steffi,


Sitzbezug: Pure Beige Instrumententafel: Schwarz Teppichboden: Schwarz

ich hab das den Teppichboden betreffend mal so aus dem Konfigurator kopiert, diese Kombination gibt es also. So steht es im Prospekt und eben im Internet. Deshalb sind wir eben davon ausgegangen, dass der auch im Kofferraum schwarz ist (steht ja nicht da Teppichboden Fußraum). Ich meine wenn man schwarzen Teppich bestellt macht man das ja, damit man den Dreck nicht so sieht und im Kofferraum transpotiere ich eben auch mal einen Sack mit Erde und gerade deshalb ist es für mich eigentlich nur logisch, dass wenn ich schwarzen Teppich bestelle, der auch im Kofferraum schwarz ist 😕 . Aber wie gesagt, als Betroffener sieht man das vielleicht anders. Deshalb ja eben auch die Frage an Euch, wie Ihr das versteht.

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe

Denise
 
Denise,

mit dem Teppich sehe ich es genau wie du. Hier würde ich Nacherfüllung verlangen!
Ansonsten bin ich Steffis Meinung: Kaufpreisminderung.
Geh doch mal zum ADAC oder zum Anwalt!!

Und berichte dann, wie es ausgegangen ist!

Liebe Grüße
Heike
 
vorweg: eine Minderung ist nur dann möglich, wenn auch ein Rücktritt möglich ist.

Siehe hierzu die §§ 437, 439, 326.

In der Reihenfolge kannst Du

1. Die Nacherfüllung wählen
aa) Mangel beseitigen - geht nicht, da nicht
Schließmechanismus § 275 I BGB
Teppich - geht - einfacher Tausch
bb) Lieferung Mangelfreie Ware - wird wegen Verhältnismäßigkeit durch Hersteller verneint werden in Bezug Schließer.

bb) Lieferung Mangelfreie Ware - geht

als nächstes Rücktritt 280I,III :

§ 323 BGB
Wird hier aber wegen Gringfügigkeit der Pflichtverletzung (§ 280 I) abgelehnt werden
Wenn dem so ist, ist Minderung nicht möglich - da Minderung statt Rückttritt.

Es gibt zum Thema Prospekt auch noch was, steht auch in einen der §§ - habe ich abe nicht parat.!!!

Ich denke der Weg 280 I, III § 281 ist hier zielführend.

Sorry, wenn etwas wuselig - bin unterwegs und habe auch gerade das BGB nicht parat

So kannst Du aber schon mal direkt in die §§ Thema Schuldrecht nachlesen, was möglich ist, und was nicht.
 
Duddits,

hab mal schnell die §§ nach verfolgt. Deine Erklärung klingt logisch.

Was die Prospektsache betrifft hab ich was in § 434 Abs. 1 Nr. 2 gefunden, könnte zutreffend sein, oder?

Liebe Grüße
Denise
 
Ich hatte ja bewusst mal auf §§ verzichtet... 😛 Was ich mit der Minderung meinte war eher ein völlig unjuristischer Versuch, beide Seiten zufriedenzustellen - quasi außergerichtlich usw.

Wenn es die Version "kompletter Teppich schwarz" tatsächlich gibt und du es so ausgewählt hast, kannst du hier jedenfalls Nachbesserung verlangen. 🙂 Prospekt hin oder her.
Bei der Schließanlage der Heckklappe wird das wie gesagt nicht machbar sein. Hier wird es schlichtweg darauf hinauslaufen, dass faktisch nichts geändert werden wird. D.h. du kannst hier nur ordentlich auf den Putz hauen und so auf einen nachträglichen Rabatt hinwirken.

Gruß
Steffi
 
Als Extra haben wir diese genommen, damit man wenn man vom Einkaufen kommt und die Hände voll hat die Kofferraumklappe mit dem Schlüssel schließen kann und nicht erst alles nochmal abesetzen muss. 😡

Bis auf den Teppich verstehe ich Euer Problem nicht. Öffnen kannst du den Kofferaum doch, auch ohne die Sachen abzusetzen.

Wenn Du fertig mit Einpacken bist, hast du doch die Hände frei.

Das das Schließen nicht mit Schlüssel funktioniert hat einen guten Grund. Stell dir vor, ein Kind steht am Kofferaum. Du stehst vorne am Auto (siehst das Kind ja nicht) und betätigst den Schlüssel. Klappe zu-Kind tot (Na ja so ähnlich).

In diesem Fall denke ich -auch wenn es im Prospekt anders steht- geht die Sicherheit vor.

Wenn Du mit dem Teppich unglücklich bist, lass dir vom Händler eine Schmutzmatte- oder wanne geben. Kostenlos natürlich.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.
 
@ Advokat,

die Heckklappe hat einen Einklemmschutz, wir haben das getestet, sobald man beim Schließvorgang etwas dazwischen hält, stoppt der Motor.

@all,

Ich hab mir jetzt über eine Freundin vom Anwalt nochmal Rat geholt und der meinte auch Kaufpreisminderung wegen Heckklappe und Nachbesserung Kofferraum (mit Matte oder so z.B. wäre ja das Einfachste).

Haben mit dem Händler heute nochmal gesprochen und der leitet das jetzt erneut an VW - er darf wohl ohne Zustimmung von denen gar nichts machen. Er meinte nur, dass VW in besonders "hartnäckigen" Fällen eine Einmalzahlung leisten würde, davon könnte man sich ja z.B. so eine Matte oder Wanne (immerhin auch erst ab 90€ erhältlich) kaufen. Er meinte nur, dass es jetzt wohl erstmal eine Weile dauern würde.

Also warten wir ab und hoffen wir das Beste. Sobald es etwas Neues gibt, teile ich das Euch natürlich mit.

Auf jeden Fall erstmal vielen Dank für Eure Hilfe, wünsche Euch ein schönes Osterfest.

Bis bald,

Denise
 
Dr Franke Ghostwriter
Mal ein kurzer Zwischenbericht. Unser Kofferraum wurde letzte Woche auf schwarz umgebaut (gibt es jetzt nur noch in schwarz) 😀 . Das mit der Heckklappe ist noch nicht abschließend geregelt. Aber es ist ein Rundschreiben an alle Händler gegangen, dass sie nicht mit dem Schlüssel zu schließen ist. Wenn sich diesbezüglich etwas ergibt, berichte ich natürlich sofort.

Liebe Grüße
Denise
 
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