habe privat gerade einen "komischen" Fall und wollte mal hören, wie ihr darüber denkt, bzw. was ihr tun würdet.
Haben uns ein neues Auto gekauft. Als Extra eine elektrische Kofferraumklappe (Aufpreis), im Prospekt, in den älteren wie auch in den neueren und im Internet steht, dass sich diese mit dem Schlüssel öffnen und schließen lässt.
Des weiteren haben wir schwarzen Teppich bestellt (ohne Aufpreis).
Als wir das Auto nun letzten Samstag in der Autostadt abgeholt haben, mussten wir leider feststellen, dass sich die Kofferraumklappe zwar mit dem Schlüssel öffnen, aber nicht schließen lässt. Im Fahrerbereich befindet sich noch ein Knopf, aber damit lässt sie sich ebenfalls nur öffnen und nicht schließen. Stattdessen befindet sich an der kofferraumklappe selbst ein Knopf, den man drücken muss, um sie zu schließen.
Als Extra haben wir diese genommen, damit man wenn man vom Einkaufen kommt und die Hände voll hat die Kofferraumklappe mit dem Schlüssel schließen kann und nicht erst alles nochmal abesetzen muss. 😡
Zum bestellten schwarzen Teppich: Der Teppich ist zwar im Fußraum schwarz, aber im Kofferraum beige. Wenn ich schwarzen Teppich bestelle, kann ich doch wohl erwarten, dass der Teppich im kompletten Auto auch schwarz ist und das nicht nur im Fußraum, oder? Ich hab hinterher extra nochmal nachgelesen, es steht im Prospekt wirklich "Teppich" und nicht "Teppich Fußraum".
Bei der Abholung haben wir natürlich den übergebenden Mitarbeiter gleich gefragt warum sich die Kofferraumklappe nicht mit dem Schlüssel schließen lässt - er hat nur in sein schlaues Gerät geguckt in dem im Übrigen auch stand mit Schlüssel zu öffnen und zu schließen - und meinte nur das ist eben so - mit dem Teppich genau das Gleiche.
Die erste Beschwerde an VW hat leider nichts gebracht, der Kommentar von denen schließen der Kofferraumklappe aus "Sicherheitsgründen" mit dem Schlüssel nicht möglich, mit dem Hinweis das ja im Verkaufsprospekt steht "Änderungen vorbehalten".
Aber sind denn solche wesentlichen Änderungen überhaupt möglich? Das Auto gibt es bereits seit Oktober, da hätte man die Kunden gerade mit der Heckklappe drauf hinweisen müssen, oder?
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Mängelanzeige an den Verkäufer?
Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe, die etwas "angesäuerte"
Denise
Haben uns ein neues Auto gekauft. Als Extra eine elektrische Kofferraumklappe (Aufpreis), im Prospekt, in den älteren wie auch in den neueren und im Internet steht, dass sich diese mit dem Schlüssel öffnen und schließen lässt.
Des weiteren haben wir schwarzen Teppich bestellt (ohne Aufpreis).
Als wir das Auto nun letzten Samstag in der Autostadt abgeholt haben, mussten wir leider feststellen, dass sich die Kofferraumklappe zwar mit dem Schlüssel öffnen, aber nicht schließen lässt. Im Fahrerbereich befindet sich noch ein Knopf, aber damit lässt sie sich ebenfalls nur öffnen und nicht schließen. Stattdessen befindet sich an der kofferraumklappe selbst ein Knopf, den man drücken muss, um sie zu schließen.
Als Extra haben wir diese genommen, damit man wenn man vom Einkaufen kommt und die Hände voll hat die Kofferraumklappe mit dem Schlüssel schließen kann und nicht erst alles nochmal abesetzen muss. 😡
Zum bestellten schwarzen Teppich: Der Teppich ist zwar im Fußraum schwarz, aber im Kofferraum beige. Wenn ich schwarzen Teppich bestelle, kann ich doch wohl erwarten, dass der Teppich im kompletten Auto auch schwarz ist und das nicht nur im Fußraum, oder? Ich hab hinterher extra nochmal nachgelesen, es steht im Prospekt wirklich "Teppich" und nicht "Teppich Fußraum".
Bei der Abholung haben wir natürlich den übergebenden Mitarbeiter gleich gefragt warum sich die Kofferraumklappe nicht mit dem Schlüssel schließen lässt - er hat nur in sein schlaues Gerät geguckt in dem im Übrigen auch stand mit Schlüssel zu öffnen und zu schließen - und meinte nur das ist eben so - mit dem Teppich genau das Gleiche.
Die erste Beschwerde an VW hat leider nichts gebracht, der Kommentar von denen schließen der Kofferraumklappe aus "Sicherheitsgründen" mit dem Schlüssel nicht möglich, mit dem Hinweis das ja im Verkaufsprospekt steht "Änderungen vorbehalten".
Aber sind denn solche wesentlichen Änderungen überhaupt möglich? Das Auto gibt es bereits seit Oktober, da hätte man die Kunden gerade mit der Heckklappe drauf hinweisen müssen, oder?
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Mängelanzeige an den Verkäufer?
Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe, die etwas "angesäuerte"
Denise