Nich, dass ihr mich jetzt falsch versteht. Ich bin selber BoL Student und halte das Konzept im Vergleich zur alten Jura-Ausbildung für sehr sinnvoll. Aber es gibt anscheinend immer noch welche, die damit Schwierigkeiten haben. Hier ein aktueller Artikel:
https://www.einstieg.com/index.php?rubric=0&article=2570
Bachelor ist nicht berufsqualifizierend
Hamburger Richter halten den Bachelor-Abschluss für nicht berufsqualifizierend, berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit". Einem Urteil des Verwaltungsgerichts zufolge befähige der neue Studienabschluss, der bis 2010 überall in Deutschland als Standard eingeführt werden soll, nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit".
Doch laut europäischer Vereinbarung soll der Bachelor genau dieses sein: Ein erster Abschluss, der zur Aufnahme eines Berufes befähigt. Der auf dem Bachelor aufbauende Master-Abschluss, der im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts an allen deutschen Hochschulen installiert werden soll, hingegen ist als Möglichkeit der Vertiefung und Spezialisierung gedacht, der Regelabschluss soll er nicht sein.
Bafög verweigert
Geklagt hatte ein Student der Hamburger Bucerius Law School, dem das Studentenwerk die Bafög-Zahlung mit der Begründung verweigert hatte, er besitze mit dem Bachelor of Law bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss. Laut deutschem Hochschulrahmengesetz dürften Hochschulen nur einen Bachelor verleihen, wenn er für einen Beruf qualifiziere, sagt eine Sprecherin des Studierendenwerks zur Begründung. Die Hamburger Richter hingegen kamen zu dem Ergebnis, dass der Bachelor of Law für den juristischen Arbeitsmarkt auf keinen Fall ausreiche und dem Studenten daher weiter eine Studienförderung zustehe. Sie ließen jedoch eine Berufung gegen ihr Urteil durch das Studierendenwerk wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.
03.11.2005
https://www.einstieg.com/index.php?rubric=0&article=2570
Bachelor ist nicht berufsqualifizierend
Hamburger Richter halten den Bachelor-Abschluss für nicht berufsqualifizierend, berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit". Einem Urteil des Verwaltungsgerichts zufolge befähige der neue Studienabschluss, der bis 2010 überall in Deutschland als Standard eingeführt werden soll, nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit".
Doch laut europäischer Vereinbarung soll der Bachelor genau dieses sein: Ein erster Abschluss, der zur Aufnahme eines Berufes befähigt. Der auf dem Bachelor aufbauende Master-Abschluss, der im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts an allen deutschen Hochschulen installiert werden soll, hingegen ist als Möglichkeit der Vertiefung und Spezialisierung gedacht, der Regelabschluss soll er nicht sein.
Bafög verweigert
Geklagt hatte ein Student der Hamburger Bucerius Law School, dem das Studentenwerk die Bafög-Zahlung mit der Begründung verweigert hatte, er besitze mit dem Bachelor of Law bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss. Laut deutschem Hochschulrahmengesetz dürften Hochschulen nur einen Bachelor verleihen, wenn er für einen Beruf qualifiziere, sagt eine Sprecherin des Studierendenwerks zur Begründung. Die Hamburger Richter hingegen kamen zu dem Ergebnis, dass der Bachelor of Law für den juristischen Arbeitsmarkt auf keinen Fall ausreiche und dem Studenten daher weiter eine Studienförderung zustehe. Sie ließen jedoch eine Berufung gegen ihr Urteil durch das Studierendenwerk wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.
03.11.2005