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Bilanzierungshilfen - ein kurzer Check

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Bilanzierungshilfen - ein kurzer Check

Bin mir da noch etwas unsicher. Stimmt das unten geschriebene so?! Und gilt das sowohl für Personen- als auch Kapitalgesellschaften?!

- entgeltlich erworbener Geschäfts-/Firmenwert
möglichst gering: 1
möglichst hoch: voll anzusetzen, in den Folgejahren zu jeweils mind. 25% abzuschreiben oder planmäßig


- Aufwendung für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
möglichst gering: 1
möglichst hoch: voll anzusetzen --> Abschreibung?! §§?!?!


- Damnum/Disagio
möglichst gering: 1
möglichst hoch: lineare zeitanteilige Abschreibung


... Nachtigall, ick hör Dir trapsen... ick geh erstmal an die frische Luft... :rolleyes
 
- Aufwendung für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
möglichst gering: 1
möglichst hoch: voll anzusetzen --> Abschreibung?! §§?!?!

Das stimmt so nicht
da kommt es drauf an ob die Ingangsetzung innerhalb der ersten drei monate gemacht wird oder später siehe § 249 (1) 1
heißt innerhalb von drei monaten bei beiden voll anzusetzen
nach den drei monaten hast du ein wahlrecht da wäre dein ansatz oben richtig das steht in § 249 (1) 2
 
Das stimmt so nicht
da kommt es drauf an ob die Ingangsetzung innerhalb der ersten drei monate gemacht wird oder später siehe § 249 (1) 1
heißt innerhalb von drei monaten bei beiden voll anzusetzen
nach den drei monaten hast du ein wahlrecht da wäre dein ansatz oben richtig das steht in § 249 (1) 2


Achtung, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen 😛

golmic, du redest von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung oder Abraumbeseitigung


gefragt war aber §269 und §282 HGB, Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
*Ansatzwahlrecht nach §269
*Abschreibung in jedem Folgegeschäftsjahr durch mindestens ein Viertel nach §282
 
Ähm
zb verbindlichkeiten immer mit dem rückzahlungsbetrag steht in § 253 (1)

oh stimmt du hast recht sorry aber 269 und 282 gelten doch nur für kapitalgesellschaften den zusammenhang versteh ich nun wiederrum nicht
 
Richtig, Personengesellschaften dürfen keine Bilanzierungshilfen anwenden, da sie Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften sind

laut unserem Skript gehören nur latente steuern und diese aufwendungen zur erweiterung zu den bilanzierungshilfen

nur nochmal zur ergänzung: disagio und geschäfts- und firmenwert sind keine bilanzierungshilfen im engeren sinne und gelten daher für alle gesellschaften
 
Ah ok also gäbe es für personengesellschaften soetwas garnich und ich würde eine 1 eintragen wobei ich nich glaube das die nach sowas fragen... aber man weiß ja nieee

und wieder was gelernt
du kannst echt gut erklären....
 
Danke, ich mach das auch wirklich gerne, denke manchmal nur zu kompliziert. aber das hier lenkt mich ab, hab vor kurzem sehr unschön meinen job verloren und stecke nun die ganze energie und zeit hier hinein
 
- entgeltlich erworbener Geschäfts-/Firmenwert (gilt für Kap.- & Persogesellschaften)
möglichst gering: 1
möglichst hoch: voll anzusetzen, in den Folgejahren zu jeweils mind. 25% abzuschreiben oder planmäßig


- Aufwendung für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (NUR Kap.gesellschaften)
möglichst gering: 1
möglichst hoch: voll anzusetzen, in den Folgejahren zu mind. 25% abzuschreiben


- Damnum/Disagio (gilt für Kap.- & Persogesellschaften)
möglichst gering: 1
möglichst hoch: lineare zeitanteilige Abschreibung

Stimmt's jetzt?
 
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