• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BGH Unterhalt für Kindesmutter nach Trennung einer nichtehelichen LG

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
BGH: Unterhalt für Kindesmutter nach Trennung einer nichtehelichen LG

https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/06/582843.html

Hoffentlich erkennt das Verfassungsgericht in dem Verfahren, das bald stattfindet, daß es überhaupt nicht darum geht, ob die Eltern miteinander verheiratet waren, sondern daß es nur darum gehen kann, was für das Kindeswohl das Beste ist. Deshalb kann es in der Frage, wie lange die Mutter nach einer Trennung oder Scheidung noch Anspruch auf eigenen Unterhalt gegen den Vater hat, nicht darauf ankommen, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Es muß unterschiedslos darauf abgestellt werden, ob die Mutter ihren Sorge- und Erziehungspflichten genügend nachkommen kann, wenn sie meinethalben halbtags arbeitet.

Aber um das Kindeswohl war es bisher im Recht ja nicht sehr gut bestellt ...
 
Wieso muss das Kind zur Mutter?

Auf die Gefahr hin, nun hingerichtet zu werden, aber kann ein Mann ein Kind stillen?
Reden wir darüber, dass ein Mann und eine Frau ein Kind gezeugt haben und sich schon bei/nach der Geburt getrennt haben, ist nur eine von beiden Personen fähig, das Kind zu stillen. Die Person, in der es 9 Monate heran gewachsen ist.

Ich spreche damit keinem Mann die Fähigkeit zur Erziehung einer Kindes ab. Selbst einem Mann zur Seite gestanden, der bei seinem 5-jährigen nach der Scheidung das Sorgerecht beantragte und auch bekam.

Aber wenn eine Frau ein Kind kriegt und sie keinen Partner hat, dann kann eben nur sie das Kind stillen. Oder soll es zum Vater und der bringt es dann ständig zu ihr? Oder es wird nicht gestillt, weil es zur Gleichberechtigung gehört, dass Mann und Frau gleichgut erziehen? Und ja, ich weiß, dass nicht alle Mütter stillen. Wobei ich ein Befürworter des Stillens bin. Es ist einfach ein ganz natürliche und für das Kind wichtige Sache.
 
Ach bitte, 50% aller Mütter stillen ihre Kind schonnach wenigen Tagen mit der Flasche, worüber ja auch ein Kriege zwischen Ärzten und Hebammeb tobt, wie auch zum Thema Kaiserschnitt.
Insofern: Selbstverständlich kann ein Mann stillen, genau wie Wickeln und Kuscheln.

Es ist einfach ein ganz natürliche und für das Kind wichtige Sache.
Natürlich im Urmenschensinn ist gar nichts, was heute in unserer Zivilisation so passiert. Und dass ein Kind zwigend an der Mutterbrust nuckeln muss - völliger Unfug. Es braucht Liebe und Geborgenheit, egal von wem. Was für ein armseliges Argument, die Mutter ausgerechnet wegen einer solchen Nichtigkeit wie dem Stillen zu bevorzugen. Reaktionär und väterfeindlich, mehr fällt mir dazu nicht ein.
 
Bitte sei doch so freundlich und bezeichne mich nicht als reaktionär, wenn du lediglich eine Post von mit gelesen hast. Ich empfinde das als verletzend.

Ein Forum ist doch ein Ort, wo wir durch gegenseitigen Austausch "etwas dazu gewinnen", ein mehr an Informationen, Ideen anderer User etc. Und wenn ich etwas "falsch" sehe, dann wäre es 10 mal besser, mich zu überzeugen, als mich als abzuqualifizieren. Lass uns doch lieber mit einander reden.

Und wie kommst du drauf, dass ich Männern mit meiner Post abschreiben wollte, dass sie genauso gut Kuscheln wie Frauen? Habe ich mich so falsch ausgedrückt? Das täte mir leid. Es geht mir lediglich um das Stillen und nicht um anderes.
Liebe ist nun wirklich nicht an das Geschlecht gebunden. Und sicherlich können beide auch gleich gut ihre Kinder versorgen/erziehen whatever.

Warum es deiner Meinung nach reaktionär ist, wenn ich Stillen als "natürlich" bezeichne?
Warum stillen so wenig Frauen?
Würdest du Fläschchennahrung tatsächlich mit Muttermilch gleichsetzen?

Es gibt viele Frauen, die nicht stillen können, aber es gibt auch Frauen, die darüber nachdenken, ob oder ob nicht und die da Unterstützung gebrauchen können. Eben, weil in der vorherigen Generation viele Frauen nicht mehr gestillt haben, ist es schwer, heute Erfahrungen vermittelt zu kriegen.

Ich persönlich empfand es z.B. als schwer, jemanden zu finden, der mir Tipps in Punkto stillen geben konnte. In meinem Bekanntenkreis gab es niemanden, die gestillt hat. Meine Freundinnen hatte alle keine Kinder und meine Ma z.B. hat nicht gestillt, weil sie dachte, dass Fläschchen besser sind.

War dann sehr froh, dass ich einen Hebamme hatte, die nach der Geburt ins Haus kam, sich ansah, wie ich stillte und mit Tipps gab und mich unterstützte. Mir hat das sehr geholfen, obwohl es sehr schwer war, Stillen und Arbeiten in Einklang zu bringen. Aber es war gut, von der Hebamme weiter Tipps zu bekommen.
 
P.S.: Ok ok, ist vielleicht eine Art Humor, sorry. Ich habe auch noch nie gestillt, habs auch nicht vor - studiert Ihr Kulturwissenschaften oder was ähnlich pragmatisches ?
 
Dr Franke Ghostwriter
Wieso muss das Kind zur Mutter?
Ein Kind muß natürlich nicht zwingend zur Mutter.

Ein Kind muß dort hin, wo es sich optimal entwickeln kann. Ob es gestillt wird oder nicht, ist dabei nebensächlich.

Lieder ist bis heute diese Mär noch in den Köpfen einiger Richter zementiert und Sorgerechtsentscheidungen ergehen dementsprechend. Es mangelt leider an psychologisch fundiertem Fachwissen.

Deshalb interessiert mich auch die Sache, um die es in diesem Thread eigentlich gehen soll. Ich meine, auch hier einen fundamentalen Denkfehler zu entdecken:

Es geht um die Frage, ob und wie lange ein Vater seiner Ex-Lebensgefährtin (nicht Exfrau) Unterhalt zahlen muß mit der Begründung, daß diese nicht selbst erwerbstätig sein kann, weil sie sich allein um das Kind kümmern muß.

Und dabei spielt doch tatsächlich die Überlegung eine Rolle, daß man bei der Bemessung des Unterhalts einen Unterschied machen dürfe zwischen getrennt Lebenden, die früher miteinander verheiratet und jetzt geschieden sind und solchen, die ebenfalls getrennt leben, jedoch nie miteinander verheiratet waren.

Eine länger andauernde eheähnliche Lebensgemeinschaft würde einen Vertrauenstatbestand schaffen, der jedoch nicht mit dem "Tatbestand" einer Ehe und den sich daraus ergebenden und normierten Unterhaltsverpflichtungen vergleichbar sei. Im Übrigen würde dieser Unterschied vom Verfassungsgebot der Förderung der Ehe gerechtfertigt.

Schwachsinn.

Wenn schon Vertrauenstatbestand, dann doch bitte der Vertrauenstatbestand, der durch die Kindeszeugung / -empfängnis geschaffen wurde. Darum geht es. Es wurde ein Kind in die Welt gesetzt und dieses Kind hat Anspruch auf optimale Bedingungen für sein Heranwachsen. Wenn es deshalb erforderlich ist, daß die alleinerziehende Mutter nicht oder nur zeitweise arbeitet, um sich statt um das Kind zu kümmern, dann darf hier bei der Bemessung eines Unterhaltsanspruchs nur mit dem Kindeswohl argumentiert werden. Aus dem Kindeswohl ergeben sich finanzielle Notwendigkeiten, die im Fall der alleinerziehenden Mutter auch auf den Anspruch der Mutter ausstrahlen

Eine Unterscheidung zwischen ex-Ehe oder ex-eheähnlicher Gemeinschaft ist dabei völlig deplaziert und hat mit der Sache nichts zu tun.

Dabei kann man selbstverständlich "Mutter" gegen "Vater" austauschen und umgekehrt, es kommt darauf an, wer verdient (hat) und wer allein erzieht.

Es ist zu hoffen, daß das BVerfG dem Gesetzgeber das ins Stammbuch schreibt.

P.S.: Die Richter im angeführten Urteil sahen das wohl ähnlich und haben die Gesetzeslage wohl auch kühn ausgelegt, um zu einem "kindgerechten" Ergebnis zu kommen. Das Problem ist das geltende Recht selbst, dem ein entsprechender Denkfehler zugrunde liegt.
 
Oben