BGH: Unterhalt für Kindesmutter nach Trennung einer nichtehelichen LG
https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/06/582843.html
Hoffentlich erkennt das Verfassungsgericht in dem Verfahren, das bald stattfindet, daß es überhaupt nicht darum geht, ob die Eltern miteinander verheiratet waren, sondern daß es nur darum gehen kann, was für das Kindeswohl das Beste ist. Deshalb kann es in der Frage, wie lange die Mutter nach einer Trennung oder Scheidung noch Anspruch auf eigenen Unterhalt gegen den Vater hat, nicht darauf ankommen, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Es muß unterschiedslos darauf abgestellt werden, ob die Mutter ihren Sorge- und Erziehungspflichten genügend nachkommen kann, wenn sie meinethalben halbtags arbeitet.
Aber um das Kindeswohl war es bisher im Recht ja nicht sehr gut bestellt ...
https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/06/582843.html
Hoffentlich erkennt das Verfassungsgericht in dem Verfahren, das bald stattfindet, daß es überhaupt nicht darum geht, ob die Eltern miteinander verheiratet waren, sondern daß es nur darum gehen kann, was für das Kindeswohl das Beste ist. Deshalb kann es in der Frage, wie lange die Mutter nach einer Trennung oder Scheidung noch Anspruch auf eigenen Unterhalt gegen den Vater hat, nicht darauf ankommen, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Es muß unterschiedslos darauf abgestellt werden, ob die Mutter ihren Sorge- und Erziehungspflichten genügend nachkommen kann, wenn sie meinethalben halbtags arbeitet.
Aber um das Kindeswohl war es bisher im Recht ja nicht sehr gut bestellt ...