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BGH stärkt Verbraucher im Online-Handel

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BGH stärkt Verbraucher im Online-Handel

BGH stärkt Verbraucher im Online-Handel

Der Bundesgerichtshof hat am 5.12.2005 die Rechte der Internetkäufer erneut gestärkt (Az. VIII ZR 382/04). In einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen das Handelsunternehmen Neckermann eingeleiteten Prozess ging es um die von Neckermann praktizierte Vorgehensweise bei der Rückabwicklung von Online-Bestellungen.

Vollständiger Text hier:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/67141

Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, das ist ja auch richtig so. Nur weil Neckermann schon groß ist 😉 , können die sich ja nicht alles erlauben. Jeder kleine Händler wird wegen eines Satzbaufehlers in der Widerrufsbelehrung von Mitbewerbern abgemahnt und die großen Häuser machen sowas...

Leuchtet aber doch auch ein, dass man die Kunden so nicht verunsichern darf.

Gruß
Steffi
 
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