• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

BGB I vorm Propädeutikum?

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ich überlege erneut, ob ich das Fernstudium B.o.L. wagen soll.

Dazu hätte ich eine Frage:

Ich bin nicht ganz unbedarft in der Rechtswissenschaft (beschäftige mich seit ein paar Jahren hobbymäßig damit), aber habe bisher keine juristische Ausbildung genossen. Um das Studium "auzuprobieren", möchte ich wenn dann erstmal mit einem Modul beginnen. Am liebsten wäre es mir eigentlich, mit BGB I anzufangen, weil ich befürchte, dass das Propädeutikum einem keinen Einblick in die "wirkliche Rechtswissenschaft" gibt, sondern mehr ein Vorgeplänkel ist (nicht abwertend). Ist das sinnvoll oder ist der Stoff aus dem Propädeutikum tatsächlich so bedeutend für BGB I, dass man es nicht umdrehen sollte? Bekommt man auch durch das Prop im ersten Semester einen guten Einblick in das rechtswissenschaftliche Studium und die Arbeitstechni hier?

Achso... und gibt es beim Prop noch Einsendeaufgaben? Ich hatte gelesen, es hätte früher welche gegeben, heute aber nicht mehr?!

Wäre schön, wenn ich jetzt am Wochenende schlauer würde, denn die Zeit bis zum 15. ist ja mittlerweile knapp...

LG und Danke,
Scarly

P.S.: Eine dringende Frage noch - wie viele Seiten umfasst eine EA in etwa in den ersten Semestern? Circaangaben reichen vollkommen.
 
Im Propädeutikum bekommst Du eine ziemlich gute Einführung in viele Rechtsbereiche. Ich fand das ganz interessant und für das weitere Studium auch hilfreich.

Es gibt m.E. aber keinen Grund, warum Du nicht mit BGB I anfangen solltest / könntest.

Da Du es aber sowieso machen musst, spricht auch nichts dagegen, beides gleichzeitig zu machen. Du kannst beides (oder gleich alle 19 Module, wenn Du es Dir finanziell leisten kannst) gleichzeitig belegen und dann das machen, was Dir interessant erscheint und zeitlich passt.

Der Umfang der Einsendearbeiten kann sehr unterschiedlich sein. Bei mir zwischen 3 und 10 Seiten.
 
Scarly,

nach dem Studienplanvorschlag für Vollzeitstudenten werden Propädeutikum und BGB I beide im selben Semester belegt, nämlich im ersten. Daraus folgere ich, dass Propädeutikum keine Voraussetzung für BGB I in inhaltlicher und sonstiger Hinsicht ist. Ich belege im laufenden Semester Propädeutikum aber nicht BGB I, weil das BGB I Modul zuviel gewesen wäre (ich studiere TZ und belege noch EWiWi).

Ich halte Propädeutikum für sehr interessant, es ist m.E. ein "sanfter" Einstieg in die Rechtswissenschaft, ich denke flaches Ufergelände des reißenden Stroms (BGB I, BGB II, ...). "Wirkliche Rechtswissenschaft" ist das schon, neben materiellen Dingen zum Privatrecht, öffentlichem Recht (Verfassung und Verwaltung) und Strafrecht, wird der Rechtsmethodik ein breiter Raum gegeben (Normeinteilung nach Inhalt und Funktion, Auflösen von Normkonflikten mit Konfliktlösungsregeln, Gesetzesauslegung, Rechtsfortbildung, Gutachtenstil, methodische Hinweise zur Fallbearbeitung, juristisches argumentieren, etc.).

Ohne BGB I zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Propädeutikum zivilrechtliches behandelt wird, was nicht auch in BGB I und da oft ausführlicher, behandelt wird.

Durch "spicken" hier im Forum habe ich mitbekommen, dass BGB I vier EA hat, die ersten drei sind Falllösungen im Gutachtenstil, wobei die erste EA bereits etwa drei Wochen nach Semesterbeginn "fällig" ist, die vierte ist eine Multi-Choice-EA. Im Propädeutikum gibt es keine EA, die Klausurzulassung wird mit der Belegung erworben. Die Klausur ist im Multiple-Choice-Stil gehalten. Ich denke BGB I ist für den Anfänger der Sprung ins kalte Wasser, Propädeutikum nicht.

Im Propädeutikum wird der Gutachtenstil methodisch eingeführt (Sprachstil, Prüfungsaufbau, Prüfungsreihenfolge, etc) ohne das Gutachten erstellt werden müssten (es gibt ein freiwilliges Angebot des Lehrstuhl, Fälle zu bearbeiten, zu denen es dann auch Musterlösungen gibt). Das Erstellen eines Gutachtens im Gutachtenstil selber ist also Stoff und nicht das tatsächliche Erstellen von Gutachten. Inwieweit die Gutachtenmethodik auch in BGB I thematisiert (und nicht schlicht dessen Anwendung verlangt) wird, weiss ich nicht.

Du könntest beide Module belegen, das Material zum Gutachtenstil und zur Fallbearbeitung im Propädeutikum ist für BGB I sicher hilfreich. Du würdest BGB I bevorzugt bedienen und wenn noch Luft ist Propädeutikum einbeziehen, vielleicht auch erst in der zweiten Semesterhälfte (Der Stoffumfang von Propädeutikum erlaubt das, wenn Dein Zeitbudget nicht arg knapp ist).

Wenn Du nur ein Modul belegen willst und eine Entscheidung notwendig ist, dann belegt der "Ich will es wissen"-Typ BGB I (+ Literatur zum Gutachtenstil). Der "Propädeutikum muss ich irgendwann sowieso belegen und mir reicht ein sanfter Einstieg, schwer wird es früh genug"-Typ belegt Propädeutikum.

Liebe Grüße
 
Ich sollte schon allein deswegen hier studieren, weil es euch gibt, die einem so fix, nett und ausführlich die Fragen beantworten. Danke dafür 🙂!

Mein Zeitbudget ist insofern knapp, als dass ich "hauptberuflich" ein Vollzeitpräsensstudium absolviere. In der zweiten Semesterhälfte ist die Zeit bei mir also - wie bei fast allen Studenten - eher knapp, wegen den anstehenden Klausuren am Ende der Vorlesungszeit und in den Semesterferien sowie am Anfang des Semesters mehr Luft. Auf der einen Seite würde es Sinn machen, im WS 2 Module zu belegen, da ich im nächsten Sommersemester meine Zwischenprüfung schreibe, auf der anderen Seite möchte ich natürlich nicht zu viel Geld "aus dem Fenster werfen" für den Fall, dass ich sage: "Ok, nee, ich belasse es bei dem 'Hobby Jura' - ein Doppelstudium ist mir dann doch zu viel."

@Eliza: Ich werde bei der Onlineeinschreibung schon aufgefordert, die Module anzugeben, die ich belegen möchte. Ist das tatsächlich noch später möglich (also jetzt noch nichts belegen und dann nachher zu entscheiden)? Bis wann kann ich das tun, damit ich noch pünktlich zum Semesterbeginn die Unterlagen habe? Und läuft das dann über die "Nachbelegung von Kursen" (davon habe ich gelesen)?
 
@Eliza: Ich werde bei der Onlineeinschreibung schon aufgefordert, die Module anzugeben, die ich belegen möchte. Ist das tatsächlich noch später möglich (also jetzt noch nichts belegen und dann nachher zu entscheiden)? Bis wann kann ich das tun, damit ich noch pünktlich zum Semesterbeginn die Unterlagen habe? Und läuft das dann über die "Nachbelegung von Kursen" (davon habe ich gelesen)?
Du überspringst den Punkt einfach und machst es wenn Du Deinen OnlineZugang etc hast über Nachbelegung. Semesterbeginn ist ja erst im Oktober, habe das Datum nicht im Kopf, wielange es kostenfrei nachzubelegen ist.
 
Ohne BGB I zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Propädeutikum zivilrechtliches behandelt wird, was nicht auch in BGB I und da oft ausführlicher, behandelt wird.

Ich habe BGB I schon erfolgreich hinter mich gebracht. Von den zivilrechtlichen Inhalten her benötigt man das Prop. nicht für BGB I.

Inwieweit die Gutachtenmethodik auch in BGB I thematisiert (und nicht schlicht dessen Anwendung verlangt) wird, weiss ich nicht.
In BGB I wird die Gutachtentechnik nicht nochmals thematisiert, die hat man da schon zu können (woher auch immer). BGB I verweist auf die Propädeutikum-Unterlagen wenn es um Fragen des Gutachtenstils geht. Den Gutachtenstil zu beherrschen erfordert mehr Arbeit als das Beherrschen der thematischen Inhalte.


Viele Grüße

Marianne
 
Gut - ich habe mich entschlossen *aufgeregtbin*. Wenn ich es jetzt nicht probiere, hänge ich wahrscheinlich die nächsten Jahre jedes Semester vor dem PC und überlege erneut...

Ich fahr jetzt gleich zur Poststelle und geb dort den Brief mit den Immatrikulationsunterlagen ab. Werde das Propädeutikum belegen und ggf. BGB I noch nachbelegen, wenn ich mehr über meinen Stundenplan im nächsten Semester weiß.

Eine Frage: Weiß jemand, wann die Immatrikulationsbestätigung mit Zugangsdaten etc. verschickt werden und wann die Studienbriefe?

Ich bin nämlich vom 17.8.-11.9. an meinem Heimatort um dort ein Praktikum zu machen. Muss ich einen Nachsendeauftrag stellen - also gibt es in dem Zeitraum irgendetwas, auf das ich reagieren sollte/muss oder das wichtig wäre?
 
Der Brief ist weg! Man, bin ich erleichtert - hab ich mich jetzt doch immerhin gut ein halbes Jahr mit dem Gedanken herumgeschlagen, ob ich es wagen soll.

Jetzt bin ich also bald auch offiziell Jurastudentin und freue mich auf die Zeit hier mit euch! Nun muss ich mich aber erst nochmal um den Klausurstoff meines Präsensstudiums kümmern - aber wenigstens habe ich dafür jetzt auch wieder den Kopf frei.

Ein schönes Wochenende euch allen und danke nochmal für die nette Hilfe. Je nach Studienplan nächstes Semester belege ich BGB I nun einfach noch nach.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich gratuliere zu Deiner Entscheidung und heiße Dich im Fernstudikreis willkommen (bin ja selbst erst Anfänger)!

Soweit ich die Diskussion richtig verfolgt habe, fehlte der Hinweis darauf, dass ggf. in einem Studienzentrum in Deiner Nähe Einführungskurse angeboten werden. Die befassen sich gern mit Lernmethoden oder auch dem Gutachtenstil. Schau doch mal nach, ob was für Dich dabei ist.
 
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