• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BGB I - ist der Lehrstuhl gaga?

Also das kann doch nicht wahr sein!!! Eigentlich wollte ich (oder will ich ja immer noch) im Hauptstudium Unternehmensrecht als WPF machen. Aber bei solchen Korrektoren ist es ja offensichtlich Glückssache, ob man die EAs besteht, ganz zu schweigen von der Klausur 😱. Na ja, die Prüfung wird hoffentlich anders korrigiert, schließlich hängt davon doch einiges ab. Oder gibt es da öfter Unstimmigkeiten zwischen eigenem Gefühl nach der Klausur und dem Ergebnis? Das wäre ja mal interessant...

Gruß
Christine
 
Das ist ja mal krass !! 😱

Ich würde mich damit mal an den Lehrstuhl, bzw. sogar an die nächsthöhere Stelle wenden. Es kann doch nicht sein, dass zwei Korrektoren so unterschiedliche Auffassungen vertreten. Damit wird das Studium für uns ja zum Lottospiel !!!

Ich finde das ungeheuerlich !! :mad
 
mir geht es wie vielen von Euch. Ich habe meine Arbeit erst heute, also erst nach Abgabe der 3. Ea erhalten.
Erstkorrektur 81 Punkte, 2. Korrektur gerade bestanden mit 50 Punkten.
Ist ja alles schön und gut... Der 1. Korrektor hat jedenfalls am Rand seine Punkte für das jeweilig erwartete Wissenselement verteilt und teilweise noch Begründungen geschrieben.
Frau Fischer hat lediglich Passagen gestrichen oder wenn ein "da" im Satz vorhanden war sofort den bösen Urteilsstil vermutet, ohne - anders kann es nicht sein ( ich habe bspw. geschrieben: da der 17.09.2007 ein Montag, also ein Werktag war, hätte V ........Kenntnis nehmen können... - das ist doch nun wirklich eine Tatsache!!!) - den Satz zu Ende zu lesen. Dummerweise hat sie keine Punkte gesetzt, so dass ich jetzt auch nicht nachvollziehen kann, was ihrer Meinung nach an der Ea richtig war ( - kann bei nur 50 Punkten ja nicht viel gewesen sein -)

@belgarath:
Es geht mir bei Frau Fischer wie Dir. Ich schrieb:
Ergebnis: K und V haben keinen wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 I BGB über die Flasche "Hagener Bischofsmäntelchens" (Jahrgang 1995) zum Preis von 1300 Euro geschlossen.
K kann keine Lieferung der Flasche Wein von V verlangen.
Da schreibt die Dame doch tatsächlich an den letzten Satz: "aus?"
Da fasst man sich doch tatsächlich an den Kopf.
Vorher streicht sie einfach Passagen (ohne Kommentar), ich denke mal die Ausführungen erschienen ihr zu lang (kann ich teilweise sogar nachvollziehen, das ist änderbar) und hier verlangt sie plötzlich doppeltes.

Das schlimmste für mich ist nicht, dass Frau Fischer ja nun mal in Zukunft für uns zuständig sein wird (ist nun mal Tatsache), damit kann man sich arrangieren, aber : Frau Fischer sollte dann zumindest ihre Korrekturen in irgendeiner nachvollziebaren Form, damit man weiss, was sie auch wirklich will, kommentieren.
Bei mir stand lediglich unter der Arbeit: Nachkorrektur: 50 Punkte. Seite Fischer
Toll, oder?
Ehrlich gesagt, kann ich aus dieser Korrektur von Frau Fischer keine Lehren für die Zukunft ziehen, dass ärgert mich an ihrer Korrektur, nicht die Bewertung, die finde ich momentan noch nebensächlich.
Übrigens für alle:
Frau Fischer stellt sich immer Montags von 14 oder 15 Uhr ( genaue Uhrzeit, weiß ich nicht) in moddle im Chat zur Verfügung, um mit ihr den Gutachtenstil zu üben. Daran habe ich noch nicht teilgenommen, weil ich den Gutachtenstil aus einem vorherigen Studium bereits beherrsche, aber vielleicht sollte man es tun, so ein Name prägt sich dann ja ein. Ein oder zwei Kommilitonen habe ich gesehen, nutzen dieses Angebot auch. Wäre interessant zu wissen, wie diese bei der Korrektur von Frau Fischer abgeschlossen haben.

So, nun habe ich mich auch wieder abgeregt.
 
@all,


bleibt mal einfach ruhig...

Korrektoren sind nun mal alles Individualisten, sicherlich wisst Ihr auch, das ein neuer Lehrstuhl das Modul BGB I übernommen hat.

Jeder Lehrstuhl korrigiert nunmal anders, auch wird mit dem neuen Lehrstuhl zwar kein neuer Gutachten-Stil, jedoch eine viel feinere Ausarbeitung des GA erwünscht.

Da ich einige Einsendearbeiten (Aufgaben) ja nun kenne, wird es wohl im BGB I keine Möglichkeit der "Vertretbar" - Lösung geben, d.h. eine EA ohne expliziten Ende.

Das Fr. Fischer so streng damit umgeht, verwundert mich nicht wirklich. Da die Aufgabenstellung (bzg. der GA-Stil) der BGB I - Einsendearbeiten eigendlich der Vorlauf (oder die Kenntnisse) für die anderen Einsendearbeiten (BGB II-IV; ArbVertrR, UR) bilden sollten. Frei nach dem Motto " Was Hans nicht lernt .... ).

Was natürlich komisch ist ... 50 Punkte in einer EA gibts normalerweise nicht ... 50 Punkte heisst ... durchgefallen ... aber einige wenige gute Ansätze, so das man auf 50 Punkte aufgrundet hat...

Komisch Komisch


PS: Ich bin froh, das ich das nicht mehr machen muß


LG

Mike
 
Dr Franke Ghostwriter
das ist das Problem, wenn man BGB II-III, ArbVetrR bereits bearbeitet hat, man weiß dann schon, wie man am besten abkürzt und trotzdem der Inhalt der EA bestehen bleit.

Nur sollte man tunlichst vermeiden, den SINN der EA , nämlich die exakte Abarbeitung der EA mit allen Möglichkeiten, zu verfehlen.

Ich gebe zu, ich hätte das ganze auch viel kürzer geschrieben. Meine jetzigen EA's sind max. 4 Seiten lang, meine BGB I EA's meistens 7-9 Seiten.

In der E ging es hauptsächlich darum, ein komplettes Gutachten, OHNE Abkürzungen (z.b. .. Geschäftswillen, Erklärungsbewustsein ..... bestehen keine Bedenken) arbeiten und jede erlernte Definition anwenden.

Das der Korrektor falsch korrigiert hat, wer sich seine Arbeiten anschaut, sollte nach Vergleich mit der Musterlösung und der Gutachtenstil-Vorlage des LS Wackerbarth jedem klar sein.

Zu dem "Auf dem Kopf stellt...."

Nein, Frau Fischer kontrolliert eigentlich nur, ob die Einsender wirklich alle Definitionen anwenden, die angewendet werden müssen und ob (ich wiederhole mich) wirklich, das Gutachten nach dem Schema, welches im Teil 5 Prop. angeführt ist aufgebaut worden ist.

Das sie das Wort "Da", bzw. den Urteilsstil "angekreidet hat, verwundert mich auch nicht, da es ja primär um den Gutachtenstil ging. Wenn man später "belanglose" Teile im U-Stil abarbeitet, mag das ok sein, nur nich in der 1. Einsendearbeit des BGB.

LG

Mike
 

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