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Bewertungswahlrecht bei Personengesellschaften

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Ich habe schon in den hintersten Kämmerchen meines Gedächtnisses gekramt, aber warum zum Teufel besteht ein Bewertungswahlrecht für Personengesellschaften gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung? Kann mir mal da jemand bitte auf die Sprünge helfen. Ich danke Euch!

Ganz liebe Grüße
Heiko
 
Dr Franke Ghostwriter
Moin, moin!

Ich habe schon in den hintersten Kämmerchen meines Gedächtnisses gekramt, aber warum zum Teufel besteht ein Bewertungswahlrecht für Personengesellschaften gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung? Kann mir mal da jemand bitte auf die Sprünge helfen. Ich danke Euch!

Ganz liebe Grüße
Heiko

...tja wer lesen kann ist klar im Vorteil! § 279 und § 280 sind die Vorschriften für KG´s und die untersagen es! Damit habe ich mir meine Frage wohl auch schon selbst beantwortet!

Viele Grüße
Heiko
 
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