ich beschäftige mich gerade mit der bewertung von aktien zum bilanzstichtag. bin ich richtig in der annahme, dass der wertansatz (höchster zulässiger und niedrigst zulässiger wert) der aktien für kapitalgesellschaften, egal ob die aktien zum umlauf- oder anlagevermögen gezählt werden, immer der gleiche ist. nämlich der wert zum bilanzstichtag bis maximal anschaffungskosten.