• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Bewertung v. Aktien - höchster Wert

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Bewertung v. Aktien - höchster Wert

Hallo,

hänge gerade an der "Bewertung von Aktien". Hab da eine allgemeine Frage.

In der Regel ist bei der Bewertung zum Höchst- bzw. Niedrigstsatz davon auszugehen, daß der niederigere Wert angesetzt wurde.

in der Aufgabe 6 aus 9/94 erwirbt eine KG Aktien, wobei diesmal davon auszugehen ist, daß der höchste Wert im Vorjahr angesetzt wurde.

Das Ergebnis verstehe ich. Nun habe ich mir überlegt, wie die Zahlen bei einer Pers.Gesellschaft aussehen würden. Stimmt es, dass es genau dieselben Werte sind? (für Kap.gesellschaft & Pers.G)
Ist das immer so, wenn angenommen werden soll, dass der höchste Wert im Vorjahr eingesetzt wurde?

Hier noch mal die Werte zum 31.12.
Kurs beim "Einkauf" = 280%

01 250
02 270
03 300
04 240
05 260.

Und das hab ich für beide Gesellschaften raus - oder hab ich einen Fehler gemacht?

UV AV
Niedrigst Höchst Niedrigst Höchst
250 250 250 280
250 270 270 280
270 280 280 280
240 240 240 280
240 260 260 280

Danke!
Yasmin
 
sommerpfote schrieb:
Hallo,

hänge gerade an der "Bewertung von Aktien". Hab da eine allgemeine Frage.

In der Regel ist bei der Bewertung zum Höchst- bzw. Niedrigstsatz davon auszugehen, daß der niederigere Wert angesetzt wurde.

in der Aufgabe 6 aus 9/94 erwirbt eine KG Aktien, wobei diesmal davon auszugehen ist, daß der höchste Wert im Vorjahr angesetzt wurde.

Das Ergebnis verstehe ich. Nun habe ich mir überlegt, wie die Zahlen bei einer Pers.Gesellschaft aussehen würden. Stimmt es, dass es genau dieselben Werte sind? (für Kap.gesellschaft & Pers.G)
Ist das immer so, wenn angenommen werden soll, dass der höchste Wert im Vorjahr eingesetzt wurde?

Hier noch mal die Werte zum 31.12.
Kurs beim "Einkauf" = 280%

01 250
02 270
03 300
04 240
05 260.

Und das hab ich für beide Gesellschaften raus - oder hab ich einen Fehler gemacht?

UV AV
Niedrigst Höchst Niedrigst Höchst
250 250 250 280
250 270 270 280
270 280 280 280
240 240 240 280
240 260 260 280

Danke!
Yasmin

Hallo Yasmin,

ich kann jetzt leider nichts zur Aufgabe sagen, weil ich heute abend noch an der ZPO in BGB II hänge (Prüfung am Di), aber mir ist zuerst mal aufgefallen, dass Du wohl die Abkürzung KG missverstehst !!!
Hier steht die KG für Kommanditgesellschaft und das ist eine Personengesellschaft !!! Sollte eine Aufgabe mit einer Kapitalgesellschaft drankommen, dann wäre es wahrscheinlich eine GmbH. Als Personengesellschaft ist sonst auch noch die OHG sehr beliebt...
Sonst gibt es bei der Kapitalgesellschaft eigentlich nur das Wertaufholungsgebot (§ 280 I HBG), dass es zu beachten gibt.

Liebe Grüße
Elke
 
das mit der KG = Pers.Gesellschaft hab ich schon verstanden, aber danke - hab es nämlich falsch aufgeschrieben.
Ich habe mich selber gefragt, wie die Werte wohl bei einer Kap.Gesellschaft (AG, GmbH) aussehen würden - und ich bin auf dieselben Werte gekommen. Das hat mich dann verwirrt...

Yasmin
P.S. Viel Glück Dir!
 
Der Unterscheid zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft ist ja nur die Zuschreibungspflicht bei steigenden Kursen, wenn also der Wert zum 31.12 über dem in der letzten Bilanz wäre. Dies ist beim AV nicht möglich, da dort ja Wahlrecht existiert und somit nie der höchste Bilanzansatz unter die Anschaffungskosten sinken kann. Das geht nur im UV dank Niederstwertprinzip.
UV der Kapitalgesellschaft müsste also so aussehen:
250 250
270 270
280 280
240 240
260 260
Sobald der Kurs sinkt gilt NWP, steigt der Kurs gilt Zuschreibungspflicht.

tru
 
TruPlaya schrieb:
UV der Kapitalgesellschaft müsste also so aussehen:
250 250
270 270
280 280
240 240
260 260
Sobald der Kurs sinkt gilt NWP, steigt der Kurs gilt Zuschreibungspflicht.

tru

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Aber gilt das auch wenn man davon ausgehen soll, daß im Vorjahr bei einer Differenz zw. höchstem und niedrigstem Ansatz der höhere als Bewertung angenommen werden soll?
Dann würde ich doch zuerst die maximal zulässige Bewertung (höchste UV-Werte = Kurs) "aurechnen".
Dann die minimal zulässige Bewertung. Kann ich mich da nicht am Vorjahr orientieren? Also im Jahr 02 250% statt 270% berechnen?

Yasmin
 
Nein,
angenommen in deiner letzten Bilanz steht 250.
Hast du jetzt am 31.12. einen höheren Wert, z.B. 270 gilt ZuschreibungsPFLICHT. Kein Wahlrecht. Du mußt auf 270 gehen => höchster=niedrigster Ansatz = 270. (Bei einer Personengesellschaft hättest du das Wahlrecht, könntest also auch auf 250 bleiben. Eben dies ist der kleine Unterschied...)

Hast du am 31.12. einen niedrigeren Kurs, z.B. 230 gilt das Niederstwertprinzip. Du mußt also auf 230 gehen => höchster=niedrigster Ansatz = 230. Unmöglich im UV eine Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Wert zu bekommen, du hast ja nie Wahlrecht.

tru
 
Ahhhh...!

Mir ist also die Zuschreibungspflicht einer Kap.Ges. verloren gegangen! 😱
Alleine dreht man sich echt im Kreis, wenn man nicht auf den Fehler kommt 🙄

Vielen DANK!!

Yasmin
 
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