• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Betriebs und Geschäftsausstattung

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bin gerade auf der Suche nach den Vorschriften für die Bewertung von Betriebs und Geschäftsausstattung. Bis zu welchem Wert darf direkt abgeschrieben werden?
Da gibt es doch so eine Wertobergrenze...

Kann mir da jemand Helfen?

Gruß
Flori
 
410 EUR nach §6 Abs. 2 Satz 1 EStG (der ellenlang ist) - allerdings nur bis 31.12.2007! Der ist geändert worden!!!

Die jetzige Grenze nach aktuellem Recht sind 150 EUR (wieder excl. USt). Allerdings scheint der Lehrstuhl nach altem Recht zu fragen (wenn überhaupt), siehe hier: #?t=33325
 
Generell sollte man in der Klausur die Dinge so angehen, wie im Script beschrieben - und da gilt die 2007er-Regelung. Gleiches Beispiel bei der Vereinfachungsregel: Die gilt ja auch net mehr

Wie sagte schon ein Mentor: "FernUni, der Name kommt daher, weil das ganze fern der Realität ist"
 
Das Gesetzt zur Anwendung der Vereinfachungsregel gibt es nicht mehr. Aber die vorherrschende Meinung ist wohl, dass die Vereinfachungsregel aus Kontinuitätsgründen noch anzuwenden ist.
Was die Gesetzesänderung angeht, so darf nur geprüft werden, was auch in der Vorlesung behandelt wurde. Wäre ja auch noch schöner, wenn man neben dem nicht eben geringen Umfang des Kurses auch noch ständig das Bundesgesetzblatt nach Änderungen absuchen müsste.
 
Diese Regel gilt allerdings nicht immer! Im Hauptstudium ist es z. B. so, dass i.d.R. aktuelles Recht gilt.
In diesem Fall hier ist aber scheinbar explizit beim Lehrstuhl deswegen angefragt worden.
 
Dr Franke Ghostwriter
Naja, was der Lehrstuhl prüfen darf oder nicht, dazu sag ich mal besser nichts...

Aber zu den Themen GWG und Vereinfachungsregel 🙂:

GWG: Für die Klausur wird vermutlich ein Abschluss zum 31.12.2007 zu erstellen sein. Zu diesem Zeitpunkt gilt auf jeden Fall noch das "alte" Recht für GWG (410 €, Ansatzwahlrecht). Daher sollte das neue für die Klausur eher bedeutungslos sein 😉.

Was die Vereinfachungsregel betrifft: diese ist steuerlich nicht mehr zulässig, handelsrechtlich ist das wohl strittig. In den Klausuren ist sie auf jeden Fall noch anzuwenden! das steht auch irgendwo im Skript, das ich aber gerade nicht greifbar habe... heut nachmittag wenn ich die Stelle sagen könnte, dürfte etwas spät sein.

Aber ganz generell: macht euch nicht mehr zu sehr verrückt - vieles steht einfach auch in der Aufgabenstellung! Viel Glück allen :daumen
 

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