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Betriebliche Übung i.V.m §612 III BGB

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bearbeite gerade die Klausur 1106 vom 14.03.2005 Aufgabe 1. Lehrgebiet Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Da seid 2006 der §612 III BGB weggefallen ist, Frage ich mich ob es ein neues Gesetz gibt, welcher den Sachverhalt aufgeriffen hat.
Laut Lösungshinweis ging es im §612 III BGB um gleiche/ gelichwertig Arbeit die nicht unterschiedliche vergütet werden durfte.
Ich habe im AGG nach geschaut und §8 gelesen. Kann man draus eine analoge Anwendung "basteln", die §612 III BGB entspricht?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
 
Hallo,
bearbeite gerade die Klausur 1106 vom 14.03.2005 Aufgabe 1. Lehrgebiet Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Da seid 2006 der §612 III BGB weggefallen ist, Frage ich mich ob es ein neues Gesetz gibt, welcher den Sachverhalt aufgeriffen hat.
Laut Lösungshinweis ging es im §612 III BGB um gleiche/ gelichwertig Arbeit die nicht unterschiedliche vergütet werden durfte.
Ich habe im AGG nach geschaut und §8 gelesen. Kann man draus eine analoge Anwendung "basteln", die §612 III BGB entspricht?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.

M.E. müsstest Du aber vorher auf eine Ungleichbehandlung aufgrund der in § 1 genannten Merkmale kommen. Denn mit Analogien im Zusammenhang mit dem AGG wäre ich vorsichtig, da die dort genannten Merkmale abschliessend sind und gerade auch politisch das Ausweiten der Ansprüche des AGG sicher durch den Gesetzgeber nicht gewollte wären. Ich habe einen Anspruch aus § 611 BGB i.V.m. allgem. arbeitsrechtl. Gleichbehandlungsgrundsatz geprüft (so i.Ü. auch bei Hemmer/wüst in ähnlichem Fall). Denn es hätte ja eine sachfremde Gruppenbildung vorliegen können. Ich habe dann den Anspruch nach o.g. AGL bejaht. Hab mich da wohl ins Boxhorn jagen lassen. Denn ich dachte, dass wenn es eine sachliche Rechtfertigung gibt, sie in der Aufgabenstellung herausgehoben worden wäre. Das nur aufgrund der Tatsache, dass die anderen leitende Angestellten sind, die Rechtfertigung schon bejaht werden sollte, hatte ich irgendwie nicht so interpretiert.
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke für die Lösung Flieger, so werde ich meine Anspruchsgrundlage auch bilden, falls sowas dran kommt. Die sachliche Rechtfertigung bildet sich in der Tätigkeit, die vollzeit Angestellten telefonieren nicht, sondern machen Orga, Personalfragen und Leitung.
Was mir nur ein wenig Bange macht, ist die Länge der Lösungsskizzen der Klausuren. Ich hab keine Ahnung ob ich, selbst wenn ich auf anhieb weiss wat ich da schreiben soll, das alles innerhalb von 2std nieder geschrieben bekomme....
 
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