bearbeite gerade die Klausur 1106 vom 14.03.2005 Aufgabe 1. Lehrgebiet Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Da seid 2006 der §612 III BGB weggefallen ist, Frage ich mich ob es ein neues Gesetz gibt, welcher den Sachverhalt aufgeriffen hat.
Laut Lösungshinweis ging es im §612 III BGB um gleiche/ gelichwertig Arbeit die nicht unterschiedliche vergütet werden durfte.
Ich habe im AGG nach geschaut und §8 gelesen. Kann man draus eine analoge Anwendung "basteln", die §612 III BGB entspricht?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
Da seid 2006 der §612 III BGB weggefallen ist, Frage ich mich ob es ein neues Gesetz gibt, welcher den Sachverhalt aufgeriffen hat.
Laut Lösungshinweis ging es im §612 III BGB um gleiche/ gelichwertig Arbeit die nicht unterschiedliche vergütet werden durfte.
Ich habe im AGG nach geschaut und §8 gelesen. Kann man draus eine analoge Anwendung "basteln", die §612 III BGB entspricht?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.