• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Besteuerung von Rentnern und Pensionären

DerBelgarath schrieb:
50%, falls dem wirklich so sein sollte, während die Pensioniere aber auch heute nicht 50% steuerfrei kriegen, sondern nach wie vor 100% versteuern müssen - der Verfassungswidrigkeit jahrzehntelanger ungerechter Besteuerung zum Trotze.
Aber der Rentner hat doch im Gegensatz zum Pensionär seine Beiträge aus dem Netto - also vom versteuertem Geld bezahlt - und konnte sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn ich mich nicht irre, sind da auch diverse Klagen am Laufen von Rentnern, die eben in 2005 gerade in Rente kamen/waren und sofort betroffen waren, ohne noch Möglichkeiten anderweitigen Gestaltung zu haben.
 
Aber der Rentner hat doch im Gegensatz zum Pensionär seine Beiträge aus dem Netto - also vom versteuertem Geld bezahlt - und konnte sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn ich mich nicht irre, sind da auch diverse Klagen am Laufen von Rentnern, die eben in 2005 gerade in Rente kamen/waren und sofort betroffen waren, ohne noch Möglichkeiten anderweitigen Gestaltung zu haben.


Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoentgelt errechnet/bezahlt.

Viele Grüße,

Bernd
 
Wenn wir schon von Renten- und Steuergerechtigkeit reden ...

... dann sollten auch die Beamten in die Sozialversicherungssysteme einbezogen werden. Der fleißige Beamte darf sich dann freuen, daß er gleich nach dem Abitur von Beginn an leistungsgerecht bezahlt wird, er braucht keine Abschläge vom Tariflohn hinzunehmen und er darf die gleichen Steuersätze bezahlen wie das gemeine Volk - vor und nach der Pensionierung.

Wenn durch die vielen und komplizierten Abschläge und Ausgleichsberechnungen ja auch heute schon Gerechtigkeit besteht, dürfte sich ja keiner drüber beschweren, weil sich unterm Strich nix ändert. Gleichzeitig wäre die Steuererklärung wieder ein wenig kürzer und verständlicher, vielleicht hat sie irgendwann sogar mal auf einem Bierdeckel platz
 
Dr Franke Ghostwriter
Man sollte sie aber in der Steuererklärung angeben, da ist doch ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof anhängig. Die Steuerbescheide bleiben in dem Punkt vorläufig, bis das Verfahren beendet ist.
Ich meinte eigentlich die Vergangenheit, also die Rentner, die 2005 gerade in Rente kamen (oder schon waren). Die können nix absetzen, nichts alternativ aufbauen und werden statt mit 27% mit 50% versteuert.
Aber auch dagegen sind ja Klagen anhängig.
Meine voraussichtliche BfA-Rente ist 90€ mtl, da ist es auch schon egal mit wieviel % die mal besteuert wird
 
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